Februar 1536.
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1. Die von Freiburg haben zu Vivis viele Güter, weßhalb sie verlangen, daß man ihnen Vivis auch belassenwolle. 2. Sie wissen nicht, wie es sich mit Surpierre („Selapierre") verhalte; dort gehöre das dritte Hausdenen zu Freiburg. „Sp haben auch Moliere gemeldet."
III. Am 20. Februar wiederholen die Gesandten von Basel vor Nöthen und Burgern mit langer Rede ihrengestrigen Vortrag, »dero Sunu nt bonostam paemu oblatam von clstoroi'Limm, sommclo u«z soeios ot auxi-liaros belli (si gui sint) oontmuuamus, na soli uostris Itumoris tanti pvrieuli onus ^orainus.« IV. 1. DenGesandten von Freiburg wird geantwortet, wie man vernehme, haben sich Vivis sammt dein Thurm und Surpierreergeben; doch aus besonderer Freundschaft wolle man sie der Huldigung entlassen und denen von Freiburg mit„gewaltiger Hand" einzunehmen gestatten; würde letzteres nicht geschehen, so würden die, welche denen von Bernzugezogen sind, ineinen, man bevorzuge die von Freiburg mit Geschenken von Land und Leuten gegenüberdenen, die den Krieg führen geholfen. 2. Den Gesandten von Basel wird gedankt und ihnen bewilligt, zumFrieden zu reden.
Die Namen der Basler Gesandten aus einer Missive vom 15. Februar von Basel an Bern; K. A. Base l:
Missivcnbuch 1531—36.
3ST.
Wem, 153<», 20. und 24. Februar.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. 254, S. I7k u. 192.
I (20 Februar.) Vor Röthen und Burgern zu Bern erinnert die Botschaft des Kaisers, 1. wie früherder Official zu Bcsangon geschrieben habe, und fügt bei, der Kaiser sei noch des Willens, den Anstand (gegenden Herzog) freundlich oder rechtlich zu erledigen; man möge daher den Krieg stillstellen. 2. Der Kaisermache aufmerksam auf die Practik des Königs (von Frankreich) und bitte, sich derselben nichts anzunehmen.3. Wie der Marschall aus Burgund dem Kaiser geschrieben habe, seien die Neuenburger mit einigen vonBern, wahrscheinlich ohne Wissen von deren Obern, auf ungewohnten Wegen durch Burgund wider den Herzoggezogen; die von Berit möchten dieses für die Folge abstelle». — Nöthe und Burger antworten: »Eausakdas bu'rgrecht mit Bern und Frpburg, bischof selb(st) drin (oder; dran) gsin privilegia, honeur? . .glaube», herzwüschen (sie) (verfehlter Einschiebsel) richstatt wie ouch recht gehalten, erboten, pundt, aitderrichstett/früntlichkeit unerschießlich, Herzogen gerechtigkeit vorbehalten; nit benttgt, gethötiget, belegret, weniggehalten; m. h. niitzit begiriger. denn göttlichen, etlichen frieden; mit erbietung, erbeinung u. s.w. zehalten,axomplä . . - Wie im Missivenbuch walsch. Der fürtrag im tütschen Missivenbuch 28. Februar."
II (24. Februar.) Abermals eröffnet des Kaisers Botschaft vor Nöthen und Burgern, 1. sie habe keineAntwort erhalten auf das Verlangen, daß man dem Herzog die Bünde halte, diesem und dem Bischof dasLand wieder gebe, von dem Kriege abstehe, wegen des Streites ans den Kaiser koinme und daß die von Berndas Burgrecht mit Genf aufgeben möchten, wie es die von Freiburg gethan. 2. Die von Bern mögen denPractiken des Königs kein Gehör leihen; der Kaiser besitze Mailand mit guten Ehren und Recht; sie sollenvielmehr diesen: Hülfe und Beistand gewöhrcn. „Im Missivenbuch in einer missive gen Basel 28. Februar 1536oder leuguin (luogum?)". Räthe und Burger antworten, 1. es sei der Herzog, der den Bund nicht ge-