Februar 1536.
Der Herzog habe die Gesandten neulich zu „ü. g.". auch zu andern Herren der XII Orte verordnet,um anzuzeigen, wie gewaltthätig die Genfer seine Unterthanen mit Brand, Raub, Todtschlag und andererMißhandlung verfolgen, als ob sie abgesagte Feinde wären, wodurch der Fürst genöthigt worden, einigeswälsches Kricgsvolk an sich zu ziehen . . Nach ihrer Abfertigung sei aber Bericht gekomme», daß die Bernerausziehen und den Herzog angreifen, und ihm deßhalb offen abgesagt haben; daraus haben die Boten denAuftrag erhalten, bei den Eidgenossen auszuwirken, daß die von Bern nicht weiter gehen sollten. Dennungeachtet der Bestimmung des gemeinen Bündisses, daß Zwietracht niemals zum Kriege Anlaß geben dürfe,sondern alles in Form Rechtens zu entscheiden sei, haben die Berner dem Marschall von Savoycn abgesagt,alte und neue Bundbricfc herausgegeben, dem Herzog und seinen Unterthanen Straßen und Pässe abge-schlagen, was die Gesandten genöthigt, über den Gotthard zu reisen, und ihre Verspätung verursacht habe.Da Bern gar nicht befugt sei, jenes ewige Bündniß, das nur mit Zustimmung beider Theile gelöst werdenkönnte, von sich aus abzukünden, so bitte der Herzog die Eidgenossen, Bern von seinem Vorhaben abzubringen undden ehevorigen Zustand herzustellen, ihn auch in Genf wieder einzusetzen, wie die zu Luccrn „aufgerichteteOrdnung" der XII Orte es vermöge. Der Herzog habe indeß die Bundbriefe nicht annehmen, sondern zuerstden Spruch gemeiner Eidgenossen erwarten wollen, ob Bern so verfahren dürfe. Zudem habe er zweimaldahin geschrieben, daß er den Genfern freien Wandel gestatten wolle, um Krieg und Blutvergießen vorzu-beugen, damit aber nichts erreicht; denn die Berner haben keine Mittel mehr angenommen; zum Beweisekönnen die Gesandten Copien jener zwei Briefe hier vorlegen. Unterdessen seien in allen Schlössern undPlätzen Anstalten zur Gegenwehr getroffen, so daß man hoffen dürfe, sie werden sich behaupten, bis die Eid-genossen den Krieg abwenden oder dem Herzog Hülfe und Rath beweisen können zc.
Ein anderes Exemplar dieses Vortrags, S.ck. 17. Februar, findet sich in den Acten Gens I. 20.
S8S
Kreiöurg. 1530, 15. Februar.
KantonSarchiv Fr-ibur-,- RathSbuch Nr. vs.
Verhandlung zwischen Bern und Freiburg.
Gesandte; Bern. (Peter) Stärker, Venner; Hans Rudolf Nägeli.
Näthe und Burger zu Freiburg, „als die von Beru die gestrig Meinung minen Herren entdeckt" be-schließen, ihnen freundlich zu danken; einige Plätze haben sich gütlich denen von Freiburg ergeben; diese,'undwenn noch andere sich in Güte ihnen ergeben, werden sie „annehmen"; wenn aber Romont und Ru'e sichnicht gütlich ergeben würden, so würde man „doch mit der Hand dazu thun, aber daß si mine Herren derhilf sollen erbitten." In Betreff von Yverdon werde man Burgrecht und Bund getreulich halten, weiterkönne man sich nicht einlassen.
Die kurze Fassung der Verhandlung mag die Mitthciltung folgender Acten rechtfertigen:
1) Bern instrnirt unterm 12. Februar die genannten Gesandten: sie sollen vor kleinen und großen Rätbcnzu Freiburg eröffne», die Kriegsregentcn derer von Bern hätten Yverdon, Romont und Rue anfgefordert sichzu übergeben. Dem sei aber nicht statt gethan worden und die von Romont hätten sich merken lassen dast sieden Rath ihres Fürsten einholen wollen. Dadurch seien die von Bern veranlaßt worden, auf gestern jedemder genannten drei Orte eine besondere Absage zugehen zu lassen, des Inhalts: wenn sie sich nicht wieandere ihre Nachbaren an Bern ergeben, werde man sie als offene Feinde behandeln. Obschon sie mm nichtzweifeln, daß sie diese Plätze erlangen würden, so wäre es ihnen dennoch recht, wenn die von Freibnrg Rae