638 Februar 1536.
ob es die Einnahme von Pvcrdon gelte. Für den Fall, daß Bern widerKFreiburg „ufsin" wollte, wolleman zu getreuem Aufsehen ermahnt haben. Man bitte auch Späher zu bestellen, um die Absichten derer vonBern zu erfahren. K. A. Freiburg: MissivenbuchNr. IS, k. 2S.
3) Dem Abschied ist das Antwortschreiben an Freiburg beigelegt. Cysat datirt dasselbe auf 15. Februar(Dienstag nach Valentini); im St. A. Lucern: Acten Savoyen Fasc. VIII befindet sich ein Concept odereine Copie desselben mit dem (wohl unrichtigen) Datum vom 19. Februar. Der Text ist im Sinne desAbschieds gehalten. Die am Schluß eingetroffene Nachricht, daß Freiburg etliche Plätze besetzen wolle, gabzu einem Postscriptum („ingelegter Zeddel") Anlaß, worin die V Orte ihr Bedauern durchblicken lassen, „wie-wohl es viellicht in bester Meinung beschechen."
4) 1536, 19. Februar. Freiburg an Lucern. Man habe ihre Ansicht, die savoyischen Plätze betreffend,vernommen. Auf Donnerstag wollte man nach Romont ziehen, als die von Greyerz dazwischen getreten undgütlich soviel unterhandelt hätten, daß die von Freiburg nicht ausgezogen seien, sondern „also verharren," inder Hoffnung, die Sache gestalte sich so, daß die Gegner des alten Glaubens nicht „darin" kommen; denndie von Bern hätten denen von Freiburg diesen und andere Plätze einzunehmen bewilligt. Man habe auchdem Herzog geschrieben, daß er seinen Willen dazu gebe, weil er dermalen in anderer Weise den wahrenchristlichen Glauben nicht erhalten könne. Wenn ihm dann sein übriges Land wieder gegeben werde, wolleman ihm, gegen Erstattung billiger Kosten, auch das wieder erstatten, was sich an Frciburg ergebe. DieBerner werden zunächst nach Pverdon ziehen; die dortigen Zusätzer meinen, sich tapfer wehren zu wollen,seien aber versehen und gerüstet wie das übrige savoyische Landvolk. St. A.Lu«r»: Acten Fr-wurg.
5) Das erwähnte Schreiben von Schultheiß, klein und großem Rath zu Freiburg an den Herzog vom19. Februar geht dahin: Sein Unfall sei ihnen leid, wie er wisse. Da nun die von Bern fürfahren, dasLand einnehmen und des Herzogs Unterthanen sich ihnen und ihrem Glauben ergeben, so besorge man, daßjenen Unterthanen des Herzogs, welche Nachbaren derer von Freiburg sind, wenn ihnen nicht baldige Hülfezukomme, dasselbe wiederfahre. Damit sie vor solchem Unfall verhütet werden, seien die von Freiburg räthiggeworden, sie in Eid und in ihren Schirm zu nehmen. Wenn aber der Herzog den mehreren Theil seinesLandes wieder erhalte, sei man zufrieden, ihm das betreffende gegen Vergütung der ziemlichen Kosten (wieder)zu übergeben. Man thue das in guter Meinung zum Besten des Herzogs und seiner Unterthanen, die ihnhierüber berichtet haben werden, und bitte um gute Antwort.
K. A. Freiburg: Kriegswesen Nr. 39 5. Diese Quelle ist ein Heft: „Summarische Darstellung der Ver-handlungen, welche der Waadtländer Krieg und Eroberung veranlaßt haben. 1536." Deutsche Übersetzung,aufgenommen in die Verhandlung vom 13. April 1569, wobei der Herzog, gestützt auf diesen Brief, das inBesitz Genommene wieder verlangt. Nach der in unserer Quelle enthaltenen Darstellung der Verhandlungbehauptet Freiburg, daß der angeführte Brief unbeantwortet geblieben sei.
Zu v. Ein bezügliches Schreiben, ck. ck. Lucern 15. Februar, unterzeichnet von Panizonus, liegt bei demLucerner Abschied, um ein Blatt versetzt. Es erinnert unbestimmt an ein Schreiben der V Orte über eineneue Zollbeschwerde, bringt dagegen die Klage über den Vogt zu Mendris anders vor, nämlich daß er Burgernvon Como, die im Mendrisischen Güter haben, die Abfuhr der Früchte verbiete, und knüpft die ausdrücklicheBitte daran, daß die Comenser darin nicht gehindert werden. Auch die erste Klage gibt andere Details; derWeibel des „Hauptmanns" von Lauis hat zu Jntimian (?), Herrschaft Como, zwei (benannte) Brüder ohneBegrüßung der Obrigkeit verhaftet zc. Das von dem Hauptmann verlangte Geleit habe der Statthalter un-geachtet seines Befremdens gewährt; er erinnere aber daran, daß solches den Capiteln zufolge für niemandnöthig sei, u. s. w.
Zu Der Text dieses Vortrages, am Schlüsse mit gleicher Hand auf den 17. Februar datirt, findetsich im Zürcher Abschied.