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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar IS 36.

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Mailand sich zu verantworten; lbeide werden zu nachbarlichem Benehmen ermahnt. ,1. Eine Botschaft desHerzogs von Savoyen stellt das Ansuchen, man mochte ihm Hülfe und Rath ertheilen in diesen trübseligenHändeln. Es wird ihm geantwortet, man habe keine Vollmacht, ihm etwas zu versprechen; könnte manetwas für ihn Vortheilhaftes thun, so würde mau es nicht unterlassen, indem uns des Fürsten Unfall leidsei, wiewohl es uns dünke, er hätte sich besser zur Gegenwehr stellen und seinen armen Unterthanen bessernTrost und Hülfe erweisen sollen; einstweilen könne mau ihm aber nichts Besseres rathen, als daß er sich nachGeld und Kriegsvolk umsehe und sich redlich wehre; dasselbe haben auch die V Orte mit der Hülfe des All-mächtigen thun müssen. Der Bote von Uri macht bemerklich, daß die Verlegung des Geschützes von Bellenznach Inns große Kosten verursachen werde, und möchte wissen, wie man dieselben zu decken gedenke. Eswird erkannt, man wolle das Geld von den Zöllen zu Lauis und Luggarus nehmen und an die Vögte dieuöthigeu Weisungen ergehen lassen. Daneben ijt auch vorgeschlagen, an die Jrniser und andere Nachbaren zuschreiben, sie möchten freiwillig einige Hiilfe leisten.

Zu ». Wir notiren die bezüglichen Missivcn:

1) 1536. 10. Februar. Freiburg a» die V Orte. Man danke für die getreue Zusage und werde sievergelten. In Betracht der außerordentlichen Umstände habe man erwogen, daß wenn einige Plätze durchAndere eingenommen und behalten würden, dieses denen von Freiburg zur Abstrickung der Pässe gereiche»könnte. Dahin gehöre Romont und Vivis, die man daher zu Händen derer von Frciburg einzunehmen ge-denke. worüber man aber zuerst den Rath der V Orte einhole» wolle. Obwohl der Fürst dem Land eineEntschüttung zu senden versprochen habe, setze man hierin doch kein Vertrauen. Nicht weniger wünsche mandie Ansicht der V Orte darüber zu vernehmen, ob die von Frciburg thätlich einschreiten sollen, wenn ihremgnädigen und geistlichen Herrn, dem Bischof von Lausanne, dem ein Schloß verbrannt worden sein soll, undseinem Eapitel, die sich nach allem Vermögen erboten,darzu durch uns als pslichtig gegen üwern undunser» eidtgnosscn und Mitbürgern von Bern entdeckt >ü , etwas Weiteres begegnen sollte. Endlich meldeman, daß der laut dem Abschied abgesandte Bote von Freiburg wegen des Ausbleibens der V Orte heim-gekehrt sei. Über die kriegerischen Vorfälle füge man einen besonder» Bericht bei und werde fernerhin melden,was man vernehme. St. A. Luccrn: Attcn Frciburg.

2) 1536, 16. Februar. Frciburg an Obige. Seitdem man ihnen wegen Romont und einiger andererPlätze geschrieben, seien die von Bern in Freiburg erschienen und haben in langem Vortrage sich erboten,denen von Freiburg Romont und Rue zu überlassen; würden die von Freiburg denen von Bern behülflichsein, Yverdon einzunehmen, so würde» diese jene auch in der Bezwingung von Romont und Rue unter-stützen. Denen von Bern Hülfe zu leisten habe Freiburg abgeschlagen; doch in der Meinung, daß man Bundund Burgrecht halten wolle. Was Romont und Rue betreffe, habe Freiburg erklärt, diese Plätzefründtlichoder thätlich" zu Händen nehmen zu wollen; dasselbe würden sie thun, wenn sich andere Plätze an sie er-geben wollte»; doch diejenigen, welche denen von Bern geschworen, werden sie ruhig lassen.Uf das si ver-meinten wir inen die platz ncmmcn (nennen?) sölten, das wir nit Hand wöllen thun, uf das si uns gesagt,wie (ir) absagung gegen die Savoyern gange vor unser Handlung". Da Freiburg bedroht sei. allenthalbeneingeschlossen zu werden, was ihm und den V Orten in Betreff ihres christlichen Glaubens von Nachtheil seinmöchte, und insbesondere Freiburg hindern könnte, in Roth mit seinen Mitbürgern von Wallis zusammen zukommen, so unterhandle man mit Romont wegen gütlicher Übergabe und gewärtige die Antwort der dortbefindlichen Gesandten. Für den Fall, daß eine gütliche Übergabe verweigert würde,so Hand wir unser»uszug gethan mit unfern eerenzeichen angends im nainen gottes uszycchen mit unfern zug und mit gwaltundersta», Rcmondt inzenämmen, zu sampt uns." Es erleide nämlich die Sache keinen Aufschub, die vonBern seien gerüstet, mit dem Panncruf zcsin"; man wisse nicht, ob sie über Freibnrg unwillig seien, oder