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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 153L.

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S8t.

Sitten. 1536, 6. bis 24. Februar.

Verhandlung über den Anschluß derer von Chablais an Wallis.

Nachdem im Kriege wider den Herzog von Sanaven die von Bern sich Herrschaften, Lander, Städte,Schlösser und verschiedene Gebiete auf beiden Seiten des Genfersecs mit Gewalt unterworfen, und die Leutezu Monthei), St. Gingolf, Eviau und anderwärts auf der gegen Wallis gelegenen Seite des benannten Sees,von St. Moritz abwärts, nirgends Sicherheit fanden und von ihrem Fürsten verlassen waren, suchten siefreiwillig, ohne alle Ausforderung, durch Briefe uud Boten um den Schirm derer zu Wallis nach. Dochstellten sie hiebet folgende Bedingungen: 1. Daß sie bei dem Glauben derer zu Wallis erhalten und beschütztwerden. 2. Daß ihre Unterwürfigkeit unter die zu Wallis keine Belästigung ihrer Person uud ihres Eigcn-thums nach sich ziehe. 3. Daß sie bei den unter ihrem Fürsten genossenen Freiheiten uud guten Gewohnheitenverbleiben können. 4. Sollte Gott fügen, daß ihr Fürst wieder zu den durch die von Bern und Andereihm abgenommenen Landen gelangen wurde, so soll ihm auch dieses Gebiet, unter Vergütung der diesfalls ver-wendeten Mühe lind Kosten wieder zurückgestellt werde». Dieses gerechtfertigte Verlangen konnte von Seitedes Bischofs, Landeshauptmanns und der Landschaft Wallis nicht abgewiesen werden, und es sind demnachdie genannten Leute unter den angegebenen Bedingungen in den Schirm und die Unterthänigkeit derer zu Wallisaufgenommen worden, jedoch unter Vorbehalt des früher zwischen diesen und dem Herzog von Savopen ein-gegangenen Bündnisses. Es begloben nun Obiges vor dem Bischof, dem Landeshauptmann und den hiezu ver-ordneten Rüthen am 6. Februar Anton Vontaz, als Sindic der Gemeinde Monthei) und Colombey (»Eoluiuberii«),und Mermet Clerici, Sindic von Mura, mit Zustimmung von Ludwig von Monthey, I. Desiderius Pucrnati,Wilhelm Gap, Peter Nepotis und mehrerer Anderer, die von den besagten Pfarreien hiefür abgeordnet worden.Am 7. Februar erklärten sich ebenso Jacob Pingnat und HumbertBcrtrandi, Sindics der ganzen Gemeinde Vouvrp(»Vuvrmei«), unter Zustimmung von Amadeus Mono, Peter Noper, Jacob Genevey, Franz Genevey, Hypolit,Sohn des Melley, und anderer Näthe und ehrenhafter Männer. Dasselbe geschah von Michael Cornu und I. Vera,Sindics von Vionnaz (»Viouuao«), unter Zustimmung von Johann Garym, Andres Sachet, Peter Vouturuund Artemant. Am 8. Februar gab eine gleiche Erklärung I. der Sohn des Jaguemet Forner, Sindic vonSt. Gingolf, mit Zustimmung von Guichard Nos, Franz und Peter Albi, Peter Mormodi und mehrererAnderer desselben Orts. Dasselbe geschah von I. Pousun und I. Curdi, als Sindics der Pfarrei Novel, undvon Bernhard Jaquez (alias Kulliarck), und Claudius, dem Sohne des Heinrich Vutez, als Sindics vonTollon und Meisterte, mit Zustimmung der Näthe Michael Vitiz, Andreas Donet und Berthod Vucun. Am9. Februar erfolgte die Zusage durch den edlen Andreas Varaz und Jacob Pupon, Sindics der Stadt undGemeinde Evian («^gniani«), die eine durch den Notar Wilhelm Davidis gefertigte Vollmacht der Edlen undder Mehrheit der genannten Stadt vom 9. Februar vorlegten. Am 12. Februar erklärten sich Claudius Massotund Bernard Noleti, Sindics von St. Paul, mit dem Rath und der Zustimmung von I. Franz de Torculari,Andreas Vochcti und Blasius Bandat. Dasselbe geschah von A. Rissen und Andreas Cordi, Sindics der Ge-meinde und Pfarrei Verney, unter Zustimmung von Bernard Chevalcri, Franz Langun, Peter du Carre undPaul Pinget. Dasselbe erfolgte durch ein schriftliches Instrument von Peter Bali) und Jacob Parrien, Sindicsvon Feterne (»^isterno«), ebenso von Franz und I. Floret, Sindics von Marin »uvmiu-ro (sie) Iiujus

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