Februar 1536. gl 7
rechnung unsers heiligen gloubens erfordert wurden, daß wir demnach cinmündenklich und eintrechtenklichgefaßt erschinen und mit glichfönnigen fürtregcn unfern h. glauben bekennen, anzöigen und erhalten möchten,lind diewpl aber zu solicher zukünftiger concordp jedes ortes gelerte und fürstender auch beschriben, die ouchdisen ernstlichen fürtrag vernomen, haben die gsandten der bestimpten stetten inen den gierten, daß sp miternst dise Hendel erwegcn, (onfesiionen lind bekantnussen unser aller christlichen kilchen religio», ivie die bisharnnder un» gehalten, vergiisen, demnach wann die gstellt, uns die widerumb, fürer nach gebür darin handle»(ze) mögen, fürlningen solbn, ufgelegt und befohlen . Ii« Ein Note von Nurgermeister und Rath zil Eon-stanz zeigt an, sie haben nur durch Privatpersonen von dieser Versammlung Kenntniß erhalten und seien(zudem) durch andere Geschäfte verhindert worden, Rathsfreunde oder Prädicanten abzuordnen! nichtsdesto-weniger haben sie als Liebhaber christlicher Einigkeit diese Botschaft abfertigen wollen, um die Erklärung zugeben, daß sie jederzeit geneigt sein werden, zur Aufbauung der christlichen Kirche und Errichtung einer ge-meinen Concordie in Alles zu willigen, was ohne Nachtheil der hl. Schrift geschehen könne; Alles mit mehrernWorten, wie die Boten wohl zu berichten wissen, e. 1. Darauf haben sich die Herren Prädicanten zusammenverfügt und ein Bekenntnis) unsers heiligen Glaubens, wie er bisher „in den Städten" der Eidgenossenschastgelehrt worden ist, aufgesetzt und dieselbe den Gesandten dieser Städte, um sie heimzubringen, vorgelesen;es ist auch jedem Boten eine Abschrift dieser „Notel" zugestellt worden. 2. Nach Verhörung des Entwurfs derConfession haben die Herren Capito und Putzer in weitläufiger Rede vorgetragen, sie seien für sich selbst auschristlichem Eifer zu diesem Tage erschienen, um nach Kräften die vermeinte Spaltung, die zwischen den Aus-ländischen und den Oberdeutschen bestehe und von jenen für groß ausgegeben werde, ablehnen zu helfen. IhreHerren von Straßburg, die sich bisher von den oberländischen und eidgenössischen Kirchen nie abgesöndert,haben für eine Concordie und einmüthiges Bekenntniß unter Fürsten, Herren und Städten, bei denen dasgöttliche Wort mit Austheilung der Sacramente verkündigt werde, viele Kosten erlitten, auch Mühe und Arbeit. angewendet und mit Gottes Hülfe die Händel so weit gebracht, daß Dr. Martin Luther, seitdem er die Gründeder Oberländischcn besser als früher vernommen, sich viel vertrauter und freundlicher beweise lind sich ver-nehmen lasse, er wollte nichts Lieberes erleben, als daß die evangelischen Kirchen in einträchtigen „Verstand"gebracht werden könnten. Daneben habe sich zugetragen, daß der König von England das Evangelium an-genommen, der Herzog von Pommern, der Graf Wilhelm von Nassau und „andere Städte" in die christlicheVerständnis) (den schmalkaldischen Bund) gekommen und das Evangelinm frei predigen lassen und unerschütterlichdabei zu bleiben verheißen haben w. Deßhalb stellen die Herren von Straßburg das freundliche Ansinnen,daß die oberländischen Kirchen nach der Concordie zum höchsten trachten, dieselbe annehmen, und wenn dieeidgenössischen Kircheil je zu einem Concil oder einer Versammlung der christlichen Fürsten und Städte be-schrieben würden, eine gemeinsame Botschaft, nicht gerade von vielen Leuten, sondern ctiva von 4—6 Per-sonen dahin schicken; wenn das geschehe, so werde ohne. Zweifel „der Zweck unser aller hl. Religion dermaßengetroffen", daß es unser» Kirchen zu allen Theilen zu beständiger Wohlfahrt diene, u. s. w. Da die Gesandtenzu einer Antwort auf diesen Artikel keine Vollmacht besitzen, so wird derselbe auf Begehren der zwei Predigerin den Abschied genommen. Es wird sodann („ouch") geordnet und vereinbart, daß keine eidgenössische Stadtdie diesen Tag besucht, an den Artikeln dieser den Gesandten übergeben?» Concordie ohne Vorwissen der an-dern mitgläubigen Eidgenossen etwas ändere, mindere oder mehre, oder sie drucken lasse, worüber jeder Boteweitern Bericht geben kann. «I. Es kennt auch jeder Bote das Anbringen der Verordneten von Basel in-sonderheit vor den Gesandten der Bundesgenossen, nämlich dergestalt: „Als dann etliche jar lang die gmüter
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