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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1536.

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es angelegentlich dankt nnd sich entschuldigt (wie oben). Es sind auch erschienen der Official zu Bisanz, alskaiscrl. Majestät Orator, und des Fürsten von Sävoycn Sccretarins, init der ernstliche» Bitte, den Handelgründlich zu erwägen und mit allem Fleiß auf einen gütlichen Vertrag hinzuwirken, um Krieg und Blut-vergießen zu ersparen. Nachdem man alle Dinge ermessen, hat man in Betracht der BnndeSpflichtcn gegenBern und ^-avopcn, zur Erhaltung gemeiner Wohlfahrt und Verhütung weiteren Ilnraths diesen Beschlußgefaßt! Es soll jedes Ort eine bevollmächtigte Botschaft nach Bern schicke»! diese Boten sollen nach Nothdurftmit Bern freundlich handeln und es bitte», mit dem Kriege stillzustehen und gütlich zur Sache reden zu lassen,oder zu bewilligen, daß man vor gemeinen Eidgenossen zum Recht komme. Läßt sich dort etwas Fruchtbareshoffen, so sollen dann alle Boten Nollmacht erhalten, gütliche Mittel zu suchen; wofern aber zu verspürenist. daß man von Bern nichts erwarten darf, so sollen die Boten heimkehren und sich des Handels nichtmehr annehmen. Die Boten sollen auf nächsten Montag Nachts oder spätestens Dienstags um Mittag inBurgdorf sein, um von da weg mit einander nach Bern zu verreiten. (Für die VIIchristlichen Orte"):Wenn Bern zu einer Unterhandlung einwilligt, so sollen die Boten der VII Orte ernstlich" darob halten, daßin den gütlichen Mitteln nichts dem christlichen Glauben Nachtheiliges festgesetzt werde.

Endlich findet sich, und zwar auch im Zürcher nnd Berner Exemplar, folgende weitere Verhandlung:

Da Luccrn sich weigert, Boten (zu gütlicher Unterhandlung) zu schicken, so habenwir VII Orte" unsweiter bcrathcn, nämlich daß wirfünf Orte" mit bevollmächtigten Boten auf nächsten Sonntag Nachts(6. Februar) wieder hier erscheinen wollen, in der Hoffnung, daß Luccrn sich dann auch nicht absondernwerde! wenn es aber nicht mitreiten wollte, so werden es vielleicht doch die andern thun; man verrcitc indes;oder nicht, so soll auf den bezeichneten Tag den Boten der übrigen Orte nach Bern geschrieben werden,warum es (nicht) geschehe: unterdessen trägt sich vielleicht etwas Anderes zu. Diese Eröffnung haben dieübrigen Orte in den Abschied zu nehmen begehrt.

Wir notire» hiezu noch folgende Beigaben:

1) 1536, ll. Februar. Bern an die Kricgsregenten. Meldung des Resultats von dem Tag zu Lucern.Hierauf haben sich die V Orte eines Andern besonnen und denen von Bern in einer Missivc, die abschriftlichbeiliege, angezeigt, warum sie nicht erscheinen werden, u. s. w. St. A. Bcm: Deutsch Misswcnbuch v, s. 15°.

2) Der erwähnte Vortrag des Kaisers Gesandten, von dein Official Leonardas unterzeichnet, liegt demAbschied bei. Er verweist auf die zu Aosta versuchte Ausglcichshandlung; da nun Genf eine Reichsstadt sei,so liege den, Kaiser die Pflicht ob, sich der Sache anzunehmen, zumal der Herzog und der Bischof seine Lehcns-leute, jener ihm mit Schwagerschaft verwandt nnd durch ein besonderes Bündniß verpflichtet sei. Darummüsse der Gesandte nach ausdrücklichen: Auftrag des Kaisers zu Verhütung größerer Unruhen die VII Ortebitten, die von Bern dahin zu bringen, daß sie sich der Genfer entziehen, mit dem Kriege innehalten undden Span der Entscheidung des Kaisers überlassen, dem solche unmittelbar zustehe.

3) Das St. A. Luccrn: Actenband Nr. 23, Savopcn, enthält auf Folio 242 nnd 246 Auszügeund historische Notizen von Cpsat, gemäß denen (von den VII Orten besonders) auf diesem Tag »och fol-gendes Weitere verhandelt worden wäre: a. Der Gesandte des Herzogs von Savoyen eröffnet in einem vor-gelegten Vortrag, es sei das Gerücht gewesen, die Frciburger wollen denn Herzog Romont wegnehme», weß-nahen die V Orte an Frciburg geschrieben hätten, daß es dieses unterlasse: jetzt müsse er aber vernehnren,daß sie sowohl diese» Platz als noch andere von des Herzogs Gebiet in Besitz genommen haben; er bitte,dafür zu sorgen, daß nicht also gegen die Bünde gehandelt werde. I>. Der kaiserliche Gesandte crmahnt diekatholischen Orte, besser» Ernst zu brauchen, weil die Gcnferangelegcnheit auch den katholischen Glauben be-rühre! aus Allem ersehe man klar, daß Bern eher zun: Krieg als zum Frieden geneigt sei. o. Wallis schreibtan die V Orte es sei Willens, einiges von den: angrenzenden savopischcn Gebiet in Besitz zu nehmen, umnicht ganz von den Bernern eingeschlossen zu werden. Es wird ihm abgerathen, weil der Fürst ihr Bundes-genosse sei und die Bevner dann ihr Vorgehen besser verantworten könnten: sie mögen es thun, wenn derHerzog damit einverstanden sei. ck. Es wird ein Schreiben an Bern beschlossen, es in Betracht der aus demKrieg entstehenden Folgen zur Einstellung desselben zu vermögen.