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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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614
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Februar 1536,

belade», da Bern die geziemenden Artikel, die man gestellt, verachtet und von der Hand gewiesen habe.Nachdem es aber zum Kriege gekommen, habe man um der Wohlfahrt gemeiner Eidgenossen und eidgenössischerTreue willen und zu Verschonung armer Leute sich entschlossen, weiter zu handeln und alle Stege und Wegezu versuchen, um weiter» und gefährlichern Folgen zu begegnen, Krieg zu ersparen und guten Frieden zuhalten. Nachdem auch der Officio! zu Bisanz als Gesandter des Kaisers und eine Botschaft des Herzogsgebeten, allen Fleiß anzuwenden, daß die Sache gütlich vertragen werde, wurde beschlossen, es solle der Botevon Bern seine Obern zum allerdringlichsten ermahnen, den Handel in Ursprung, Verlauf und Ende zu er-wägen und zu bedenken, wer zuletzt sich desselben annehmen könnte, und demgemäß mit dem Kriege sofortinne zu halten; man werde deßnahen auf nächsten Dienstag (8. Februar) Boten nach Bern verordnen. Ii,. Dagegen die erlassenen Verbote viele aus den gemeinen Herrschaften in den Krieg gelaufen, die billigerweisegestraft werden sollten, so wird dies zu weiterer Berathung in den Abschied genommen. I. Über das Ent-schädigungsbegehren des Landvogts im Thurgau, Junker Christoph Sonnenberg von Lucern, ist man nichtgleicher Meinung; mit Rücksicht auf die viele aufgewendete Mühe hat man jedoch beschlossen, auf die nächsteJahrrechnung zu Baden den Boten die nöthige Nollmacht zu geben. Schwyz soll heimbringen dasGesuch der Boten von Glarus, dem Jacob Oswald und Ulrich Zoliger Fenster zu schenken, is. Die Botenvon Zürich stellen das Gesuch, daß man den Bischof von Constanz vermöge, die (Neugläubigen) von Arbonbei dem Landfrieden bleiben zu lassen, da ihre Obern entschlossen seien, ohne Recht nicht nachzugeben, undfragen deßhalb die andern Orte an, ob sie mit Zürich ins Recht stehen wollen oder nicht. Dieselben ant-worten aber, da die Eidgenossen in Arbon gar nichts zu gebieten haben, so bleibe der Bischof billig beidem Seinen; wolle Zürich dies nicht zugeben, so möge es ihn darumbesuchen."

«». Die V Orte schreiben an Bremgarten, man habe durch die von Zug gehört, daß die Bremgartnersich über das ab dein letzten Tage an sie gethane Schreiben und die verlangte Sonderung derer, die durchdie (unsere") Stadt Bremgarten ziehen, beschweren. Man berichte sie nun aber nochmals, daß es der Willeder V Orte sei, daß die zu Bremgarten zu der (unser") Stadt gute Sorge tragen, damit dieselbe (uns")nicht entäußert werde. Wenn eilt kleiner Zug, den sie ihres Bedünkens bemeistern könnten, passiren wolle,mögen sie ihn wohl ziehen lassen; wenn aber ein größerer käme und Verdacht (etwas Untrüw") vorhandenwäre, sollen sie die Thore beschließen und niemand ziehen lassen und die Stadt zuunser all" dem Mehr-theil der Orte Händen behalten. Doch sollen sie dieses Schreiben geheimhalten und erst bekannt machen,wenn ein starker Haufe anherkoinmeu würde. Endlich sollen sie alles Vorfallende sofort berichten.

Stadtarchiv Aremgarten, ü. L.Februar (Lichtmeßtafli.

Im Zürcher Abschied fehle» uv, in; ine Berner v, «4, Icin; im Freiburger n t, Ic >>>:im Solothurner n<>; n aus dem Zürcher und Berner.

Die Gesandtennamen für Bern aus dortigem JnstructionSbuch 0, t'. 40; für Glarus aus der Missivedes Gesandten vom 3. Februar, St. A. Zürich- Tschad. Docnmentcnsammlung Bd. X, Nr. 58; für Freiburgaus dortigem Rathsbuch Nr. 53 vom 26. Januar; für Solothurn aus dortiger Instruction, K. A. Solothurn-Abschiede Bd. 20.

Zu i. Die im Text mitgetheilte Redactiou ist laut Randbemerkung einzig für Bern berechnet. DieErwähnung der Vorträge des kaiserlichen und savoyischen Gesandten bilden eine Randbemerkung Cysnts, wirdindessen durch Verweisungszeichcn als Theil des Abschiedes bezeichnet. Das Lucerner, Freiburger und Solo-thurner Exemplar enthält dann folgende zweite Rcdaction für die übrigen Orte, die von der im Text »nt-gctheilten mehrfach abweicht: In dem Haupthandel hat man zuerst das Antwortschreibe» Berns verhört, worin