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Januar 1536.
2) 1536, 27. Januar. Vor dm Edle», Bürgern und der Gemeinde zu Moudon erscheint Claude deGlanna, der von den Kriegsregenten der Berner zum Gouverneur und Vogt der Waadt ernennt worden ist,und leistet, mit gebogenen Knieen, die Hände auf den heiligen Büchern, in der Kirche der heiligen JungfrauViaria zu Moudon, vor allem Voll, das aus den Klang der grossen Glocke versammelt worden, folgendenEid: Er wolle den Herren von Bern getreu und gewärtig sein, »ach Kräften ihren Nutzen fördern und ihrenSchaden wenden; die geschriebenen und ungeschriebenen Freiheiten, Gebräuche, guten Gewohnheiten und Statutender Stadt Moudon beobachten und sie bei ihrer freie» Verwaltung, wie solche herkömmlich bis auf diesenTag geübt wurde, verbleiben lassen; unter dem Vorwnnd seines Amtes niemand bedrängen, doch aber denHerren von Bern Alles offenbaren, was zu ihrem Schaden gereichen könnte und in seinem Wissen ist undüberhaupt Alles thnn, was einem Vogt obliegt. Von diesem Gelöbnis; lies; Anton Bride!, Burger vonMoudon, in; Namen und als Sindic und Gouverneur dieser Stadt und Gemeinde sich ein Zeugnis; zufcrtigen.Unterzeichnet : Bondeti. Archiv Moudoni Rathsregister Vvl. a, r. IS (lateinisch, Zahrzahl lüW>. Abgedruckt bei GrcnuS I.V. S.I90.
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Lausanne. 1536, vor 26. Januar bis nach 3. Februar.
Verhandlungen zwischen Freibnrg und der Stadt Lausanne.
Wir sind auf die Mittheilung folgender Missivcn angewiesen:
1) 1536, 26. Januar. Schultheis; und Rath der Stadt Frciburg „an die Boten, so zu Loscnn sind."Ihr Schreiben habe man erhalten „und bcdurens ab unfern Mitbürgern von Losenn empfangen, us dem siedem (sie) eyd den underthanen geben Hand." Die Gesandten sollen denen zu Lausanne anzeigen, das; >nnnhierüber Mißfallen empfinde und dieses dem Burgrecht nicht gemäß erachte. Doch wolle man dieses fehleinstweilen ruhen lassen; zur Zeit aber wolle man schauen, was diesfalls zu thun sei. Wenn eS dem Herr»von Lausanne gefällig sei, möge er hiebei („da") erscheinen und in Betreff seiner Gerechtigkeit protestiren.Neuigkeiten betreffend rücken die von Bern stets vor, halten sich gegen die von Frciburg und die Ihrigen„zümlich"; die von Peterlingen, Eudrefin, Grandeourt, Milden und Rue haben sich ihnen ergeben und ge-schworen. K. A. Frciburg.- Missivenbuch Nr. IS, k. IS.
2) 1536, 3. Februar. Freiburg an obige. Durch ihr Schreiben habe man vernommen was verhandeltwerde, „das kleglichen ist." Indessen habe man nach Bern geschrieben, das; man den Bischof und das Capitelmit Bezug auf Person und Eigenthum unbekümmert lasse. Man sei nun der Antwort gewärtig, so wieauch dessen, was der Bote ab dem Tag zu Luccru bringe. Mit dem Begehren des Herrn von Lausanne,daß einer der Gesandten zu ihm nach Nipaillc („Nipallie") komme, sei man nicht einverstanden, sondern siesollen beisammen bleiben und stets berichten, was ihnen begegne. «. A. Frciburg: Misswcnbuch Nr. is, e. es.
3) 1536, 3. Februar. Freiburg an die V Orte und Wallis. Sic kennen den Auszug derer vonBern und ersehen aus den beigelegten Abschriften deren Fortschritte. Es liege klar zu Tage, das; wenn nielstdurch Mahnungen oder Rechtsbote, oder in anderer Weise eingeschritten werde, die Nachbarschaft zu Grundegehe. Die ganze Waadt mit Ausnahme von Romont und Pverdon habe sich ergeben. .(Dazu komme, daßdie von Lausanne, die mit denen von Bern ausgezogen, dem Bischof und Capitel ihre Plätze wegnehmen.2o sei zu besorgen, daß die von Freiburg je länger je mehr mit Lutherischen umgeben und die Sache jelänger desto mißlicher werde. Blau berichte die V Orte und Wallis hierüber, damit sie sich berathcn können,was diesfalls für sie und für die von Freiburg zu thun sei. - .«. A.; Frciburg ^ Missiveubuch Nr. w, e. 21.