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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
610
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0 Januar 153V.

werde». Wege» des unverständige» gemeinen Volkes aber bitte man die zu Frciburg, in ihren unter densavoyischcn gelegenen Dörfern und eigenen Plätzen ihr Ehrenzeichen aufzurichten.

St.A.Bern: Deutsch Missivcnbuch >V. S. 127.

8) Das schreiben der acht Orte all Bern vom Datum des Abschiedes liegt abschriftlich beim ZürcherExemplar und geht dahin: Durch das Schreiben derer von Bern an Lnceru und auch sonst habe man er-fahren, daß Bern die große Noth, welche ihre Mitbürger von Genf von de» Angehörigen des Fürsten von>savoycn zu leiden haben, nicht länger dulden wolle, sondern entschlossen sei, dem Herzog und seinen Kriegs-anhängern mit Gewalt der Waffen zu widerstehen und Genf zu entschritten. Hierüber habe man große»schrecken empfunden und sei der Handel de» Gesandten und deren Obern in Treuen leid; denn man ermesseleicht, daß aus einem kleine» Anfang bald eine große Sache erwachsen möge und daß namentlich ein Kriegleicht übernommen, aber nicht, sobald man will, wieder hingelegt werde» tonne und das Ende der Kriegezweifelhaft sei. Da nun gemeiner Eidgenossenschaft hieran viel gelegen, Kriege und Empörungen ihr un-leidlich seien, so bitte und ermahne man die von Bern zum höchsten und treulichsten, sie wolsen ihre eigeneund gemeiner Eidgenossenschaft Ehre, Nutzen und Wohlfahrt und was ans diesem Krieg für dieselben erfolge»tonnte, betrachten, zumal der Herzog viele Verwandte und sonst einen mächtigen Anhang von Fürsten undHerren habe. Wenn auch das Unternehmen derer von Bern gelingen würde, so wäre man hiemit noch nichtam Ende, sondern erst am Anfange angelangt und sei zu besorgen, daß Bern sich und gemeiner Eidgenossen-schaft eine schwere Bürde auflade, derer man sich nicht so leicht wieder entledigen könne. Man bitte undermahne daher, die Sache wohl und bevor ein allfälliger Schaden erfolgt sei, zu erwägen und nicht zu eile»?sondern ans dieses freundliche Ansuchen hin stillzustehen und den Krieg, aus dem nichts Gutes, wohl aberVerderben biederer Leute erfolge, fallen zu lassen. Sollten die von Bern sich hiefür nicht entschließen, stbitte man sie, wenigstens bis zum 30. Januar stillezustehen, auf welchen Tag man gemeine Eidgenossen nachLucern beschreibe, um weiter in der Sache zu verhandeln, und deren freundliche Unterhandlung zu erwarten.Man begehre, daß Bern auf diesen Tag seine Nathsboten ebenfalls abordne. Unterzeichnet: Der acht OrtenZürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Frciburg und Solothurn Rahtsbotcn zu Lncern zu Tage»versammelt.

!») Ab diesem Tag (Donnstag nach St. Antoni) schreiben die sechs Orte (ohne Freibnrg?) an Wallis. DasSchreiben wird erwähnt in einer Antwort von Wallis ans em Schreiben Freiburgs, vom 27. Januar, worinder Inhalt näher nicht angegeben ist; aber der ganze Ton des Wallifcr Schreibens schließt sich an die imText berührten Verhältnisse an. K. A. Frciburg: Wallis»- MMm».

10) 153V, 20. Januar («sebastiani). Freiburg an Bern. Auf die Forderung, jene bezeichnen zu wolle»?welche Freiburg mit Bünden, Burgrechten und andern Pflichten sich verwandt glaube, benenne man diesfallsden Platz Wiflisbnrg mit Pfauen, Gotteshans und Kloster Peterlingen, die Herrlichkeiten Cugy, Stäffis?Font, Cheire, St. Anbin, das Dorf Marnand, den Herrn von Greperz und dessen Grafschaft, die Herrschaft»Nolle, Zurflue, Wippingen, Vanlion, den Bischof zu Lausanne und dessen Capitcl,die wir vermeinen, st^diser fach nützit beladen haben." Hiemit wolle man alle an der Straße liegenden Dörfer und Herrlichkeit»derer von Frciburg ebenfalls genannt haben. Zugutem schpn der dingen" habe man an einigen der ob-gcnanntcn Plätze das Wappen derer von Freiburg aufgeschlagen und Befehle gegeben, Speise und Getränkgegen Bezahlung freundlich zu verabreichen. Daß die von Freibnrg den Herrn von la Sarra wegen desBurgrechts in diesem Krieg, in welchem er sich seines natürlichen Fürsten angenommen, vor Gewalt beschütz»»können,achten wir in uns nit befunden und dheinswegs beschließen werden."

K. A. Frciburg: Missivcnbuch Nr. 12, k- »>.

11) 1533, 21. Januar. Obiges an Obiges. Man füge dem gestrigen Schreiben bei, daß auch dasGotteshaus Nomainmotier denen von Freiburg insoweit verwandt (us dem zu stündig") sei, daß sie einig»Zinsen, die dem Capitel der Stadt Frciburg gehören, darauf haben. Ebenso seien ihnen gemäß alten Burg-rechten der Herr von Rosey, der sich des Krieges nichts annehme, und der Platz Grandconrt verwandt undverpflichtet. ibM-m.