Januar 1536.
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schaft mit heimlichem Brand zu verwüsten sich vorgenommen, mit einem starken Zug gegen Genf rücke,wobei er im Falle des Gelingens wohl nicht stehen bleiben würde, so sei man aus diesen und andern Ur-sachen veranlaßt, mit bewaffneter Hand darzn zu thun, dessen man die von Freiburg und andere Eidgenossenberichte, in der Meinung, daß niemand denen von Bern Hindernisse bereite, sondern daß gcgcnthecls ihrenabfälligen Gegnern der Durchpaß verweigert würde. Da man aber gründlich wisse, daß einige von Freiburgals Kriegsleute sich zu den Savopern begeben haben und noch daselbst sind und der Bund zwischen demHerzog und den Eidgenossen vorschreibe, wenn der Herzog oder seine Untcrthanen an jemand etwas an-zusprechen haben und der Angesprochene sich vor gemeinen Eidgenossen zum Recht erbietet, der andere abersich dessen nicht begnügen will, daß alsdann die Eidgenossen sich dieser Partei nicht annehmen sollen, so mahneman die von Frciburg, daß sie die Ausgezogenen heimrufcn. a .A.Frcibur-,- Acw, Sc-°°y°n N>. rc.
4) 1536, 18. Januar. Freibnrg an Bern. Antwort auf obiges Schreiben. Man glaube, wenn die früherin Betreff des Herzogs und des Bischofs erfolgten Urthcilc und Verträge von denen von Genf gehalten wordenwären, wäre es nicht so weit gekommen. Nachdem nun aber die Sache an dem stehe, daß die von Bernzur Entschüttung von Genf ausziehen wollen, „können wir demselben nit zuwider." Wenn aber die von Bernüber das Gebiet derer von Freibnrg oder solcher, die mit ihnen in Bünden, Burgrechten oder andern Ver-pflichtungen verwandt sind, hinziehen wollen, so bitte man dringend, diese Plätze unbeschädigt zu belassen,andernfalls man sich weitere Maßnahmen vorbehalten müßte. Die von Bern verlangen, daß Freiburg solchemdie durch sein Gebiet deneu vou Bern in feindseliger Gesinnung nachziehen wollten, den Durchzug verweigere'Ju dieser Beziehung sei zu berichten, daß man dermalen von so etwas nichts wisse. Würde sich aber etwasdieser Art zutragen, so werde man thun, was die Pflicht erfordere und hoffe dasselbe von denen zu Bern.Bern verlange ferner, daß Freiburg die Scinigeu, die zu dem savoyischcn Zug gegangen sein möchten, heim-mahne. Das Ausziehen der Betreffenden sei denen von Freiburg sehr mißfällig; sie haben denselben schonzum dritten Mal geschrieben, aber sie seien ungehorsam geblieben. Trotzdem habe man auf das Ansuchenderer von Bern sie neuerdings heimgemahnt. n.A. Fre>b>»»: Misswcnl>uch Nr. rs. r. ia.
5) Datum wie oben. Freiburg an Wallis. Necapitulation des Briefes vom gleichen Datum an Bern.Da mau nicht wisse, was hieraus erfolgen könne, so mahne man für getreues Aufsehen und hoffe, wenn eszu Thätlichkeiten kommen sollte, von denen von Wallis nicht verlassen zu werden; doch verlange man hier-über unverzögerte Antwort. »Msm r. 14.
6) 1536, 18. Januar, 10 Uhr Norm. Basel au Zürich. Bern habe geschrieben, was denen von Genfbegegne und daß es denselben eilends znziehen werde, um sie zu entschritten, mit der Mahnung zum Auf-sehen sc. Da Zürich ohne Zweifel ein gleiches Schreiben empfangen und um Basel her eine große Bewe-gung zu bemerken sei, indem Graf Wilhelm von Fürstcnbcrg für den König von Frankreich 20,000 Lands-knechte anwerbe, die zum Theil durch die Stadt ziehen und laut einer Sage zum Entsatz von Genf bestimmtseien, so bitte man Zürich um eiligen Bericht, wie es in der Sache sich zu verhalten gedenke.
St. A. Zürich: Genf I, 17.
7) 1536, 19. Januar. Bern au Freiburg. Antwort auf dessen Brief vom 18. Januar. Man wissenicht, ob Freiburg auch den von la Sarra und andere Seinesgleichen, die vielleicht Bürger derer zu Frei-burg, aber jetzt abgesagte Feinde derer von Bern sind, in seinem Schirm begriffen wissen wolle. Manhoffe zwar, es werde dieses nicht der Fall sein, in Betracht, daß das zwischen Bern und Freiburg bestehendeBurgrccht viel kräftiger sei, als die mit einzelnen Personen eingegangene» „Udalburgrcchte." Doch mögeFreibnrg die von Bern verständigen, welche es sich als so hoch verwandt betrachte, daß es sich derselben an-nehmen zu sollen bcglaube, in der Meinung, daß es dem Vorhaben derer von Bern, Genf zu entschütten,nicht hinderlich sein werde. Einige savoyische Edcllcute seien auch Bürger derer von Bern; nichtsdestowenigersei mau Willens, dieselben, wenn sie sich widersetzen sollten, als Feinde zu beHandel». Im Übrigen mögeman denen von Bern so viel Ehrenhaftigkeit zutraue», daß sie den Angehörigen derer von Frciburg nichtszu Leide thuu, freundlich bei ihnen durchziehen und die, welche sich anders benehmen sollten, gebührend strafen
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