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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1536.

haben, sei dennoch der Herzog von Savoyen mit hoher Gewalt, wider Recht nnd alle Billigkeit, insbesonderewider das Urthcil von Peterlingcn nnd den Abschied von St. Jnlicn nnd entgegen seinem wiederholten freund-liche» Erbieten vorgegangen und habe jetzt die Genfer durch Hnngersnoth nnd langwierige Belagerung dahingebracht, daß sie entweder Hungers sterben oder sich an den Feind hätten ergeben müssen. Das sei hauptsächlichdeßwegen erfolgt, weil die Genfer sich des göttlichen Wortes nnterwttrfig gemacht nnd ans Anfrechthaltnngdes alten Herkommens und der Freiheit ihrer Stadt, des Rechts und der Billigkeit gedrungen haben. Wennnun der Zwang nnd Muthwillen der Tiranncn und Gegner des göttliche» Wortes daselbst fnßfassen sollte,so würde es hiebei nicht bleiben, sondern man würde weiters schreiten. Man habe nämlich gründlichen Be-richt, daß der Müsser mit einer großen Zahl Kricgsvolls ans Italien ans dem Wege sei. Dem zu begegnenhaben die von Bern einen Auszug mit 5000 Man» beschlossen, um mit der Kraft Gottes und ihren bie-der» Leuten als Werkzeugen Gottes denen von Genf eilends zuzuziehen. Man bitte Basel, ein getreuesAufsehe» zu haben und wenn es weiter gemahnt würde, denen von Bern tapfer zuzuziehen. Alan habe hicvonallen Eid- und Bundesgenossen Berns Bericht gegeben,doch mit andern worten und etwas mindcrm Inhalt."Man überlasse denen von Basel, hievon auch an Strnßbnrg Kenntnis; zu gebe».

K. A. Basti: Acten zwischen Savoyen nnd Genf rsso -isev A, Nr. s.

2) 1536, 16. Januar. Schultheiß, kleine und große Räthe der Stadt Bern an Karl, Herzog vonSavoyen. Nach dem Abschied von St. Julien sei durch die Boten der Eidgenossen und Anderer ein Rechts-tag zu Peterlingcn gehalten worden. Daselbst habe der Herzog seine Gesandten und Bollmachtträger gehabt.Diese haben sich in das Recht eingelassen, Klagen gestellt, Antworte» ertheilt, Zeuge» aufgeführt, Briefe »"dSiegel eingelegt und einige Urtheile angenommen; nicht minder sei dasselbe von denen von Bern und ihrenMitbürgern von Genf geschehen, wie das Alles die damals errichtete und besiegelte Urkunde enthalte. DerHerzog habe sodann die ihm auferlegten 21,000 Sonnenkroncn entrichtet. Man hätte nun wohl erwartensollen, daß er auch die übrigen Punkte erfülle. Anstatt dessen aber habe» der Herzog und seine Anhängerden Genfer» den Proviant abgeschlagen, Bürger und Einwohner der Stadt Gens in den savoyischen Lande»gefangen, geschlagen und getödtct, sie ihrer Güter beraubt, Häuser und Scheunen verwüstet und verbrannt,insbesondere durch die Straßenräuber von Pency und Andere. Wiederholt habe man durch Briefe undBoten darauf gedrungen, daß solches abgestellt und die Zwistigkeiten beigelegt werden, und oft die Eidge-nossen ersucht, die von Genf und Bern bei den angeführten Abschieden und Ürthcilen zu handhaben. Dabe-habc man sich stets erboten, wenn jemand Klagen zu haben beglaubc, vor den Eid- und Bundesge-nossen zu Recht zu stehen und deren Ilrtheil sich zu unterwerfen. Das alles sei fruchtlos gewesen und Gensmehr als je bedrängt worden. Hiedurch sei man veranlaßt worden, des Herzogs Gesandten Piochet undFontanel anzuzeigen, wenn die Genfer nicht ruhig gelassen, ihnen die Proviantzufuhr nicht gewährt nnd Pe»ehnicht geräumt werde, werde dem Herzog der Bund zurückgegeben werde». Das sei zum zweiten nnd dritte»Mal wiederholt, die Bundcsbriefc präsentirt und zuletzt zu Augstal von den Gesandten von Bern dasselbenochmals eröffnet worden. Dessenungeachtet sei die Stadt Genf stärker als zuvor belagert, durch Hungcrs-noth nnd Kälte bedrängt und durch Hceresmacht eingeschlossen worden. DaS sei ihr nicht länger zu erduldenmöglich und Bern habe vermöge des Bnrgrechts die Pflicht, Genf zu cntschllttcn. Deßwegen quittire aiu"'tBern dem Herzog alle alten nnd neuen, gemeinen und besondere», gefundenen und ungefnndcncn Bündnisse u»düberschicke ihm die dermal gefundenen Bundesbriefe durch seinen Kriegshcrolden, sage ihm mit diesem Briefeab und erkläre mit demselben ihm und den Seinigen Krieg und Feindschaft, indem es mit der Hülfe Gottesihn, seine Lande und Leute angreifen und alle Macht nnwenden wolle, um ihn an Leib und Gut zu schädigenHiemit wollen die von Bern ihre Ehre gewahrt haben.

St.A.Bern: Acten Savoyen «in» anno bis 1544, (französisch und deutsch,. St. A. Luccrn: Actenband SS, Savoyen, S.SS7. (Deutsch.»

3) 1536, 16. Januar. Bern an Freiburg. Summarische Nccapitulation der Vorgänge betreffend Savoye"und Genf seit 1530. Da nun Genf in der äußersten Roth um Hülfe und Entschüttung anrufe, man stetsauf einen rechtliche» Entscheid gedrungen habe, aber solchen nie erlangen mochte, und da man zuverlässige"Bericht habe, daß der von Musso (der Musser"), unser aller Feind, der. ivic bekannt, gemeine Eidgenosse"'