Jammr 1536.
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des Landvogtcs von Lauis, und Abgeordnete derer von Morco bringen einen zwischen ihnen waltendenStreit vor. Sie sollen sich einstweilen ruhig verhalten, aber ans nächstein Tag in Lucern wieder erscheinenund beiderseits ihre Kundschafte», Schriften und Freiheiten mitbringen. Z. Der Landvogt im Thnrgau gibtBericht über die ungeschickten Reden und Handlungen des Pfarrers zu Frauenfeld, Herrn Michel, der nochgefangen sitzt. Es wird erkannt, derselbe soll zuerst die erlaufenen Kosten bezahlen, dann eine Urphedcschwören, unverzüglich das eidgenössische Gebiet zu meiden und selbes bei harter Strafe nicht mehr zu be-treten, endlich nach rechtem Brauch einen Widerruf zu leisten, entweder den Zürcher» oder Ander», die esbegehren. »»». Heimzubringen, ob man dem König von Frankreich schreiben wolle, er möge seine Zusätzerzur Berichtigung der Ansprachen hersende», und je einen bestimmten Tag für Abholung der Pensionen an-zeigen, damit die Boten nicht so lang in ihren Kosten warten müssen, oder dieselben entschädigen, i». Zürichbringt vor, sein Gebiet stoße an die Grafschaft Toggenburg; auf dem Hörnli sei aber der Marchstein ver-loren gegangen; es habe bereits einen ander» fertigen lassen und bitte, ihm bei der Setzung desselben be-hnlflich zu sein. Der Landvogt im Thurgau soll diesem Geschäft beiwohnen, und Zürich sowohl ihm alsdenen von Toggenburg den Tag verkünden. «». Der Bote von Zürich soll der Anzeige und Bitte VogtHünenberg's, in Betreff der Gült der Frauen von Engclberg, eingedenk sein. g». Kaspar von Aa bittet,ihm das Schreiberamt zu Mendris zu lassen. Da er das Amt wohl versieht und ein guter Diener derVII (katholischen?) Orte ist, so will man es heimbringe», um ihm behülflich zu sein, zumal die Mendriser ander Gemeinde beschlossen, welcher den Eidgenossen gefalle, müsse auch ihnen gefallen. «>. An die vonBremgarten wird geschrieben, wenn etwa ein Durchzug in den Krieg bei ihnen stattfände, so sollen sie nie'»ehr Leute in die Stadt lassen, als sie bemeistern können, damit die Stadt nicht mehr, wie vordem, denV Orten entrissen werde. > . Da die Zeitumstände Besorgnisse erwecken, so beschließen die VII (katholischen)Orte, es solle, wenn das eine oder andere Ort angegriffen würde, bei dein früher gefaßte» Beschlüsse ver-bleiben, nämlich daß die übrigen dem nächsten Hausen der Angreiser mit aller Macht entgegenziehen und ihnmit der Hülfe Gottes zurückhalten; auch kann jedes Ort einen Tag ausschreiben, sobald es dies für nöthigund zulässig findet. 8 Uri wird beauftragt, dem Hauptmann im Eschcnthal zu schreiben, er solle sich aufeinen allfälligen Ruf gefaßt machen. 4. Ilnterwalden soll Kundschafter über den Brünig aussenden uud Müheoder Kosten nicht sparen, Zug ohne Unterlaß beobachten, was die von Zürich etwa vorhätten. i>. „Sindnigedenck Jacob Gt)sslingers."
v. Vortrag des kaiserlichen Gesandten, Leonardus, Ofsicial zu Bisanz, in Betreff der Genfer Angelegenheit;siehe Note.
Im Zürcher Abschied fehlen I», i Z>, zs-< z im Glarner n—v, f-i>, 1 und alles Übrige!der Basler hat nur «I, Ic, in; in, Freiburgcr fehle» z»—o, «, i, l, <», <; im Solothurner
cbcnsoi im Schaffhanser »—e, v i, I, i» l; n ans dem Zürcher.
Die Namen der theilnehmenden Orte ergeben sich ans dem in der Note zu «I angeführten Schreibenan Bern; die Abschiede reden im Allgemeinen von „acht Orte»."
Die Namen der Zürcher Gesandten aus dortigein Jnstructionsbuch 1533—Uli; der des Freiburger ausdortigem Rathsbuch Nr. 53, vom 13. Januar.
Zu «Ii müssen wir folgende Acten einbeziehen:
1) 1536, 14. Januar. Bern an Basel. Obwohl sich die von Bern bisher als Liebhaber des Friedensbewiesen und insbesondere in dem genfischen Span stets auf rechtlichen und freundlichen Ausspruch gedrungen