December 1535,
sein Kriegsvolk zn sammeln und Genf zu Hülfe zu kommen. Ihn zu überzeugen, daß diese Einladung vonGenf komme, habe man sie durch den «Schreiber daselbst unterzeichnen und mit dem Siegel der Absenderl«ä<z nostro besiegeln lassen. -1 targo des Acts schreibt Roset: IS. October. »bin In maison
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Z«8.
Ajalel. 1535, 20. Deceinber.
Verhandlung zwischen Bern und Basel.
Gesandte: Bern. Michael Augsburger, Bauherr.
Wir berufen uns auf die folgenden Acten:
1) 1535, 16. Deecmbcr. Der Gesandte von Bern erhaltet nachstehende Instruction: Er soll den gc>Heimen Rathen der Stadt Basel nach Verdankung der vielfach erwiesenen Freundschaft eröffnen, daß er inFolge des Bortrages, den der Gesandte von Basel, ihr Nathsfreund Rudolf Frei, gehalten, geschickt wordensei, ihnen mitzutheilen, wie es mit dem genferh'chen Handel ein Bewenden habe. Dem sei nun so: DurchSpäher und tägliche Erfahrung sei man berichtet worden, daß Einige, die sich Eidgenossen nennen lassen,ihre Praetik dahin gerichtet habe», daß sie, wenn die von Bern mit ihren Ehrenzeichen nach Genf ziehen würden,mit ihren Helfern durch schnellen Überfall oder wie immer die von Bern an Land und Leute» zn schädigenbeabsichtigen. Man habe daher getrachtet, den genfer'schcn Anstand ohne Kriegszug beizulegen, wcßhalb zuSt. Julien, Turin („Thuring"), Peterlingen gütlich und auch rechtlich verhandelt worden sei. Theils aberseien solche Tagleislungen wegen ungleicher Anträge der Parteien fruchtlos geblieben, theils sei das gesprocheneRecht, wie das Urtheil zu Peterlingen, von den „Urtheilgebern" nicht gchandhabt worden. So sei es neuer-dings zu Krieg gekommen. Als hiebei der Herzog einigen Schaden erlitten, habe er sich zn einem freund-lichen Tag erboten, um unter den Parteien selbst den Handel zu bethädigen, sei es durch Boten, die erherausschickcn würde, sei es durch eine Unterredung nnt ihm in eigener Person zu Aosta („Ougstal"l (Esfolgt die Erzählung der Verhandlung zu Aosta: siehe die zum Abschied vom 27. November ausgezogeneNote aus dieser Instruction). Auf dieses haben Boten des Herzogs einen Anstand von fünf oder sechsMonaten verlangt; inzwischen werde vom Kaiser Bescheid einlangen und könnte vielleicht der Anstand auchsonst vermittelt werden; mittlerweile würde dafür gesorgt werden, daß jedes gewaltthätige Vorgehen ver-mieden und den Genfern Proviant zugeführt würde, wie das früher abgeredet worden sei. Die von Bernhaben diesen Antrag den Genfern, als Hauptfächern, mitgetheilt und seien nun täglich ihrer Antwort gewärtig.Inzwischen sei gerüchtsweise bekannt geworden, die von Genf hätten beim König von Frankreich um Hülfenachgesucht und dieser sich nicht ungünstig finden lassen, wovon man, nach dem Vortrag ihres Gesandten zuschließen, in Basel auch Bericht habe. Da man nun des Königs List, Geschwindigkeit, Praetik, Gewalt,Unstäte und Herrschsucht kenne und ivisse, wie er lieber mit geivaltigcr Hand und dem Scepter regiere, alsein freundlicher Nachbar sei; wie er, um Land und Leute zu erlangen, anfänglich Milde und guten Willenzeige, aber nach erreichtem Zweck sich in das Gegentheil umwende, so sei zu bezweifeln, ob ein so schivererNachbar in Genf denen von Bern und auch andern Umsäßen genehm sein würde. Hierüber wolle man mitdenen von Basel freundlich und brüderlich weisen Ruthes pflegen; ihnen als Unparteiischen dürfte vielleichtvon dem Handel mehr bekannt sein; auch könne der Unbetheiligte besser Rath ertheilen, als der. den die Sacheselbst angehe.
St. A. Bern: JnstructioiiSbuch 0, k. S7 — Theilweise abgedruckt im Archiv des historische» Berems de« Kantou« Bern, VII Bd., S. 47».