December 1535.
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Kens. 1535, 17. bis 20. December.
Kaiitonsarchi» Genf! Rathsregister.
I. <17. December). Der Studie Bandicre berichtet dem Rath zu Genf, der Herr von Verep („Verex") Hubeihm, dem Michel Sept und Claude Savoye Falgeudes eröffnet! Er habe sich mit 400 Pferden der Stadtnähern wollen, sei aber zwei Mal zurückgeschlagen worden; er hoffe aber, daß sein Herr, der König vonFrankreich, dem' die Sache sehr angelegen sei, Verstärkung senden werde; er liebe Genf sehr und wolle nichtdulden, daß dessen Leute von den Savoyarden auf den Straßen mißhandelt werden. Der König sei gewillt,die Angelegenheit in seinen Kosten zu verfolgen und Gens gegen jedermann im Namen der Stadt Genf zuvertheidigen. Damit es aber nicht heiße, daß der König sich ohne Veranlassung mit der Sache behellige undohne Ursache seinen Nachbaren den Krieg mache, so wünsche Berel) zu wissen, in was mau dem König ent-gegenkommen würde. Damit nämlich der König der Stadt seinen Schutz besser augedeihen lassen könne, müsseihm eine Art Hoheitsrecht gewährt werden. Genf habe einen Bischof gehabt, der Fürst war, alle Hoheitsrechteund das Recht der Begnadigung besaß; einen Herzog als Vidoiue, der hofhielt, Gehorsam fand, das Maun-schaftsrccht übte (»prcmnik vos Zeus»); ihren Schutz Halle die Stadt Genf bei den Eidgenossen gesticht; siewisse, wie sie auf Tagen hingeschleppt worden sei; von einer Seite führe man gegen ihre Leute, von derandern gegen ihre Güter, von der dritten gegen ihr Geld Krieg; bei dem von ihr stets angerufenen Nrtheilvon Peterlingen bestehe sie übel, weil es den Herzog bezüglich des Vidomats und den Bischof vorbehalte;von den Eidgenossen stehe ihr nichts zu hoffen, wenn sie nicht ihr Vermögen opfere. Der König fordere nurden Namen eines Beschützers der Freiheiten und guten Gewohnheiten der Stadt Genf; er lasse ihr ihre Rechts-pflege, ihre Verwaltung und alle ihre Rechte; er fordere nur das Begnadigungsrecht, wie es der Bischof hatte.Nach langer Berathuug beschließt der Rath Folgendes zu antworten: Man habe mit einigen wichtigen Männernder Stadt gesprochen und finde die Sache so wichtig, daß man nicht wage, sie dem Generalrathe vorzulegen,weil man fürchte, daß sie zurückgewiesen werde, denn die von Genf hätten noch keinen guten Begriff von derHülfe des Königs erhalten. Indessen möge der König der Stadt beistehen, ihre Feinde zu vertreiben, damitdie Leute beruhigt werden und Vertrauen gewinnen; wenn dann diesen die Sache vorgelegt werde, werdensie sich in einer Weise erklären, daß der König befriedigt sein werde.
II. (18. December.). Dem Rathe wird berichtet, Berel) habe auf diese Autwort erwiedert, was man dennverlange, das der König thun solle, bevor man die Sache vor das Volk bringen wolle; eine schöne Abthei-luug Kriegsvolk habe man bereits für Genf geopfert. Er habe eine bessere Antwort und mehr geneigtenWillen erwartet. Indessen seien die Genfer klug und die Angelegenheit sei höchst wichtig; der König ver-lange keine Unterwürfigkeit, sondern nur die Siechte derer von Genf zu beschützen, ihr Gebiet ihnen zu sichernund die Stadt zu befestigen. Der Rath berathet hierüber lange; man findet es gefährlich, in die Hand einessolchen Fürsten zu gerathen, und es scheint bedenklich, diesem Edelmann, der nicht einmal einen Brief vomKönig habe, sofort Glanben zu schenke». Man beschließt daher, an den König einen Gesandten zu schicken,der ihm unter Erstattung des Dankes eröffne, was der Herr von Berel) vorgetragen habe. Man anerkennedie Geneigtheit des Königs, die Freiheit der Stadt Genf zu beschützen; man hoffe, daß er nicht ihre Siechte
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