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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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600
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December 1535.

3«S.

Kens. 1535, 17. December.

Das angegebene Datnm kann als Schlußdatnm des Connnissanats von Hans Rudolf Nägeli in Genfbetrachtet werden. Da die Wirksamkeit des Genannten, so weit die uns bekannt gewordenen Acten über die-selbe Aufschluß geben, uns meist in besondern, schon verzeichneten Verhandlungen entgegengetreten ist, so habenwir diesfalls nur noch folgendes Wenige zu notiren:

1) 1535, 10. December. Bern an Hans Rudolf Nägeli. Er soll sich beim Herrn vop Challaud und demGubcrnator der Wandt darüber beschweren, daß der Anstand nicht gehalten werde. Auch die Genfer soll ermit Bezug auf die in Savoyen vorgehende Verhandlung zur Ruhe verweisen: würden sie aber mit ihremAngreifen und Ausbrechen die Verhandlung stören und die Boten also auf denHalsakcr wyscn" so soll erheimkommen. St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch >v. so.

2) 1535, 11. December, Genf. Hans Rudolf Nägeli NN Schultheiß und Rath zu Bern. Am 7. Decemberseien von Genf bei 60 Manu und der größere Theil derer von Bern (der vwern") ohne Wissen und Willender Sindics über die Arvebrücke gezogen, haben ungefähr 600 Feinde angetroffen, mit ihnen scharmutzirt,sechs derselben getödet und einige verwundet, während sie ihrerseits keinen Verlurst erlitten haben. DerLandvogt (Lullin?) habe dem Gesandten geschrieben, er möge verschaffen, daß die Genfer den Anstand halten,denn es sei fernerhin solches nicht zu dulden. Der Gesandte habe versprochen, das Mögliche zu thun: dochsei bekannt, wie die von Gnillard zwei Männer gefangen haben und die Lebensmittel und Anderes, das beiAnnahme des Auslandes versprochen worden, verweigern. Wie er vernommen habe, sollen sieben Fähnchennach Versoix (Werse") kommen und daselbst lagern, wie sie denn allenthalben um die Stadt her liegen,wodurch die armen Leute große Noth leiden, wenn man ihnen nicht zu Hülfe komme: Er bitte seine Herren,ihn des Dienstes zu entlassen, wenn die Boten heim seien, denn er allein könne den Genfern nicht helfe».

St. A. Bern: Actenbcmd Genf 11K21V57.

3) 1535, 17. December, Genf. Hans Rudolf Nägeli an Schultheiß und Rath zu Bern. Er sei abge-fertigt worden, dem Herrn von Challand und dem Landvogt der Waadt den Entschluß der Herren von Bernanzuzeigen. Da aber der erstere fünfzehn Meilen jenseits Genf sich befinde, so sei er nicht hingeritten, son-dern habe de» für ihn bestimmten Brief ihm zugesendet. Dasselbe habe er gegen den Landvogt der Waadtbeobachtet. Am 12. December seien jenseits der Arvebrücke zwei Frauen bis auf das Hemd ausgezogen undwieder in die Stadt Genf geschickt worden. Die armen Leute leiden große Noth. Weil kein Proviant indie Stadt komme, seien viele Weiber bei Strafe von drei Streichen (Strapaden de Corda") aus der Stadtverwiesen worden: wie sie aber herauskommen, werden sie ausgezogen und wieder hineingcschickt. Keine Zu-sage werde gehalten. Gemäß dem am 14. December erhaltenen Schreiben seiner Obern habe er den Genfernden Entschluß jener eröffnet. Sie haben schriftlich geantwortet, wie man vernehmen werde. An demselbenTage habe der Herr Verey (Ware"), ein Hauptmann über 400 (cii ij") Glenen Franzosen, über denBerg oberhalb Gex nach Genf ziehen wollen. Als er mit einer Vorhut von 50 Glenen nach Gex gekommen,sei der Baron von La-Sarra mit 400 Mann da gewesen, habe 40 Reisige gefangen genommen, einige der-selben erschlagen, so daß Verep mit nur 10 Reisigen nach Genf entkommen konnte, die übrigen aber wiederzurückgewichen seien. Bei 350 Glenen sollen jenseits des Berges Verstärkung von Fußknechten abwarten.Wie es heiße sollen 4000 kommen, die alle für drei Monaten bezahlt seien. Er (Nägeli) begebe sich Ge-schäfte wegen nach Aelen und bitte um Entschuldigung, daß er nicht heimgekommen sei.

St.A. Bern: Actenbcmd Gens UlisISS7.Abgedruckt bei Stettier: Ammlen !c. It. 7N-