December 1535. 5gg
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St. Johann im Wttrtljat. 1535, 17. December.
Stiftsarchiv St. Gallen! Kiste NN. N. ss.
i». Auf Befehl Johauues', Bischofs zu Constanz, des Gotteshauses St. Johauu Ordinarius, und Diethelius,Abts zu St. Galleu, des beiiaunten Gotteshauses Schwnherrn, untersuchten Josef Arnberg, Laudauunailu zuSchwyz, Balthasar Stapfer, Laildschreiber daselbst, Zt. von Vpuedig, Neichsvogt zu Wyl, ilud Rudolf Seiler,Bürger daselbst, das jährliche Einkommen des Klosters St. Johann und dessen Schulden und haben Folgeudesgefunden. 1. Es folgen nun theils summarisch, theils in einzelnen Posten Angaben von Zinsen und Renten desKlosters in Peterzell, zu Neßlau, „zum Wasser", im St. Johaunser Thal, im Gericht St. Johann zum Steinund zum wilden Haus, im Thurgau und im Zürichgebiet, in den Herrschafteil Feldkirch, Bludcnz, Soimcn-berg, Nüwbcrg und Blumenegg, an der Clus, zu Vaduz (einen Weingarten), zu Schau, endlich noch ein Hauszu Feldkirch. 2. Darauf folgt eine Aufzählung einzelner Schuldposten. Es ist aber zu besorgen, daß noch mehrSchulden vorhanden seieil, von denen man jetzt nichts weiß. I». Der alte Herr hat bei dem Eid, den erdein Bischof von Constanz geschworen hat, gelobt, daß er dem Gotteshaus weder Geld noch Geldeswerthvorenthalten, sondern Alles angegeben habe. v. Der neue Herr hat in die Hand des alten an Eidesstatt undbei seiner Würde gelobt, von dem Eigenthum des Gotteshauses weder Ehehaften, Renten, Gülten noch keinerleiSachen zu verkaufen, zu versetzeil oder hiuterruks des Bischofs von Constanz lind des Abts von St. Gallenzu verändern. «R. Die Käufe um die beiden Höfe Flawyl und Bürglen will man nicht genehm halten undsollen diese Höfe dem Gotteshaus St. Johann wieder zugestellt werden, v. Der Herr zu St. Johann mag1000 Gulden aufnehmen und hieraus die 25 Gulden Zins, die zu Zürich stehen, ablösen, die Alp, welche dieBauern verkauft, wieder ans Gotteshaus kaufen und aus dem Nest, so iveit er reicht, Schulden bezahlen.
Nachdem man das ungöttliche, üppige Wesen geseheil hat, welches der neue Herr mit Essen, Trinken undandern ärgerlichen Dingen treibt, selbst zn heiligen Zeiten, wie er Nachts herumläuft und niemand Ruhe läßt,hat man mit ihm geredet, daß er seine eigene Ehre und des Gotteshauses Nothdurft betrachte und so haus-halte, daß man sehe, es sei ihm Ernst zur Sache, ausoust er Weiteres zu gewärtigen habe. K. Beiden Herrenwurde befohleil, ihre Kinder aus dem Gotteshalls zu entfernen und ihnen von dem Gnte desselben nichts an-zuhängen. I». Dem Schultheiß Keller zu Lichteilsteig, des Gotteshauses Amtmann, dem Ammaiin zu St. Johannund Heini Khreyl, dem Keller, hat man aufgetrageil, dem neuen Herrn bis auf weitere Verfügung haushaltenzu helfeil, wie des Gotteshauses Nothdurft es erfordert, i. Aus Ursachen, welche beiden Herren angezeigtwurden, hat man ihnen gesagt, daß man „des Johann Kilchmciers nit welle".
Dazu gehört folgende Missive:
1536, 13. Januar (Freitag »ach Drcikönigen). Laiidnmmaim Josef Amberg an de» Abt zu St. Galle».Die Gesandten, welche mit Amberg z» St. Johann ans der Rechnung gewesen, werden dem Abt berichtethaben, wie es mit dem Gotteshans und dein alten und neuen Herr» stehe. Leider sei keine Besserung ab-zusehen; wenn nicht schnell und kräftig eingeschritten werde, gehe das Gotteshaus vollends zu Grunde. Am-bcrg habe demnach an den Bischof von Constanz geschrieben, und bitte nun nicht minder den Abt vonSt. Gallen, als des Gotteshauses Schirmherrn, das; er in, Verein mit dein Bischof ein Einsehen thue.
Stiftsarchiv St.Gallen: Acta Doggica r. Iis. S.V75.