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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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598 December 1535.

fiengen sie arme Weiber, entkleideten und mißhandelten sie schändlich und beraubten kleine Kinder. Dessenungeachtet haben die Herren von Bern den betreffenden Tag beschickt; sie hörten den Spott des Herzogs,womit derselbe einen Aufschub von vier oder fünf Monaten verlangte, um die von Genf gänzlich verhungernzu lassen. Seit achtzehn Monaten habe sich immer dasselbe wiederholt; Versprechen wurden gethan undwährend des Stillstandes Leute von Genf getödtct oder sonst mißhandelt; dieses sei anch zweien von Neuen-bürg, die während gewährter Sicherheit gefangen worden, wiederfahrcn. (Wiederholte Hinweisung auf dieSperre, Hungersnoth u. s. m.). Solches sei nicht länger auszuhalten. Man bitte die von Bern um derEhre Gottes und der Liebe zu den christlichen Brüdern und des Burgrcchts wegen, es denen von Genf nichtzu verübeln, wenn sie sich nicht mehr mit Versprechen des Herzogs auf Tagen hinhalten lassen, sondern nachandern Mittel suchen, um sich den Lebensunterhalt zu verschaffen; dabei möge es denen von Bern gefallen,ihr Recht auf die Hypothek geltend zu machen und denen von Genf Hülfe zu gewähren. Unterzeichnet: Roset.

St.A.Bern: Actenband Genf 110S1S57. (Französisch.)

Vermittelst Missivc vom 12. December Berns an Nägcli wurde ihm aufgetragen, den Genfer» dieAnnahme des verlangten Anstandes anzurathen, ihre Anwort schriftlich zu empfangen und dann heimzukommen.

St.A.Aern: Deutsch Missivenbuch >V, S. 98.

s«z.

Zürich und Wert!. 1535, vor dem 16. bis nach dem 20. December.

Verhandlung Wischen Zürich, Bern und Basel in Betreff einer nähern Vereinigung der evangelischenStädte (med der Angelegenheit Genfs).

Gesandte: Basel. Rudolf Frei. '

Wir beziehen uns auf die Noten 1 und 2 zum Abschied vom 20. December (Basel) und notircn bci-nebens noch folgende zwei Missiven:

1) 1536, 4. Januar. Basel an Zürich. Heute habe Hans Rudolf Frei über seine Werbung, die ervor kurzem in Zürich (und Bern) in Sachen des heiligen Glaubens gethan habe, Bericht erstattet. Gemäßdem Einverständniß derer von Zürich habe man zu besonderin Fürstand, Frucht und Wohlfahrt der ange-nommenen christlichen Reformation auf den 30. Januar Tag angesetzt, an welchem die Gelehrten und Raths-boten Nachts zu Basel an der Herberge sein wollen, um folgenden Tags mit den Abgeordneten anderer mit-gläubiger Eidgenossen, welche (außer Schaffhausen und St. Gallen) die von Basel auch eingeladen haben,zu verhandeln, was zur Aeufnung der göttlichen Ehre dienlich sei. Zürich möge diesfalls auch Schaffhausenund St. Gallen beschreiben. St.A.Zitrich: Religionssachen.

2) 1536, 10. Januar (Montag vor Hilarii). Zürich an Schaffhausen. Vor kurzer Zeit hätten die vonBasel durch ihre Botschaft in Zürich Folgendes vortragen lassen: Wie bekannt sei in ihrer Religion einigerZwiespalt entstanden, so zwar, daß einige Fürsten und Reichsstände, die in Betreff des Sacraments derLehre des Martin Luther anhangen, an ihnen geeigneten Plätzen, wie zu Schmalkalden und anderswo be-sondere Tagleistungen halten. In Folge dessen schiene denen von Basel nothwendig und gut, wenn dieEidgenossen, die im Glauben gleichförmig sind, sich beförderlich durch ihre Prädicanten und Rathsboten zusammenverfügeu und auch in der Folge Angelegenheiten, welche ihre Religion betreffen, in gemeinsamer Ver-sammlung bcrathschlagcn würden. Da diese Meinung denen von Zürich gefallen habe, so hätten diese denenvon Basel überlassen, eine solche Tagsatzung unverzüglich in dortiger Stadt anzuberaumen, worauf sie lautbeigelegtem Brief einen Tag bestimmt haben. Da die von Zürich beauftragt worden, die von Schaffhausenund St. Gallen zu beschreiben, so bitte man, die bestimmte Tagleistung durch ihre Boten und Gelehrte be-suchen zu lassen. K.A.Schasfhausen: Corrcspondenzen.