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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1535.

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der Punkt wegen des Glanbens nicht die Hauptsache, sondern Nebensache und früher desselben nicht gedachtworden. Der Herzog sende nun die gegenwärtigen Boten her, um denen von Bern anzuzeigen, daß er Willenssei, zum Kaiser zu gehen, ihn über die Sache zu verständigen, um dann mit seinem Nathe um so besserBescheid geben zu können. Dabei sollte ein Anstand von fünf oder sechs Monaten gemacht werden; währenddesselben sollten die Genfer kein Kriegsvolk sammeln, nicht ausfallen und auf des Herzogs Gebiet nichts imGlauben practiciren; anderseits würde er ihnen freie Straße und Lcbensmittclzufuhr sichern, Peiiep räumenund das Kriegsvolk abmahnen. Zum Nachthcil des Herzogs und anderer Nachbaren haben die Genfer fremdesKriegsvolk an sich gezogen und zuwider dein Anstand einige Ausfälle gethau. 2. Antwort: Man könne nichtverhindern, wenn der Herzog sich mit dem Kaiser berathen wolle. Den Anstand betreffend, hange dieses vonden Genfern ab; diese betreffe die Sache und was die von Bern gethan haben, sei im Namen jener geschehen;man wolle sie berichten und vann je nach ihrer Antwort weitern Bescheid geben.

An Genf wird an demselben Tage zu schreiben beschlossen, man wisse nicht, was hinter dem Verlangender Savoyer stecke; wenn aber die von Genf den Anstand nicht annehmen, sei zu besorgen, daß es schnellerzu Krieg führe. Dabei sollen sie sich nicht besonders ans die von Bern verlassen; es seien diese noch nienach Inhalt des Bnrgrechts gemahnt worden; und wenn auch dieses geschähe und die zu Genf das Gelderlegen könnten, würde man dennoch der Sache nichts anthun tonnen, weil man mit eigenen Geschäften undGefahren behelligt sei,syc das hcmbd einem jeden nccher gelegen denn der rock."

St. A. Bern: Rathsbuch Nr.iibb, S. SSS.

S«T.

Kens. 1535, 14. December.

KantonSarchiv Genf: Rathsrcgister.

Der Rath hört die Eröffnung des Gesandten von Bern (Hans Rudolf) Nägeli und das Schreiben seinerObern, des Inhalts, mau möge gemäß dem Verlangen des Herzogs einen Stillstand von fünf Monaten an-nehmen. (Hierauf wird mit folgender Missive von Sindics, kleinen und großen Rüthen geantwortet);

1535, 15. December, Genf. Nachdem den Eidgenossen auf einem Tage zu Lucern gefallen hatte, zuerklären, daß sie die Angelegenheit Gott anheimstellen, und die von Bern den Herzog ermahnten, die vonGenf ruhig zu lassen, habe der Herzog sein Vorhaben, die Genfer durch Tagleistunge» zu verderben, fort-gesetzt und soviel erlangt, daß zu Baden ans zwei Tagen verhandelt worden sei, wobei die Eidgenossen nachlangen Auseinandersetzungen der Savoyischen, daß nichts von dem Versprochenen gehalten werde, sich ent-schlossen haben, sich nicht weiter mit dem Gegenstände zu behelligen. Die von Bern hätten hierauf denHerzog ermahnt, die Genfer in Ruhe zu lassen. Er habe stets geantwortet, daß dieses nicht von ihm abHange.Darauf haben die von Bern aus Mitleiden den Gesandten von Genf bewilligt, das Mögliche zu thun undHülfe von daher zu nehmen, woher sie solche erhalten können. Hierauf seien Gesandte von Savoyen er-schienen und haben um Gehör gebeten. Diesen seien vierzehn Tage bewilligt worden, sich zu erklären, obsie die von Genf gewähren lassen wollen. Nach dieser Zeit seien sie wieder gekommen und haben sich hiemiteinverstanden erklärt, doch verlangten sie einen Tag zur Verhandlung, der auf den 21. November bestimmtworden sei. Inzwischen hätte Alles sicher sein, Lebensmittel und Markt offen stehen, das Kricgsvolk sichzurückziehen, die Räuber zu Peney und anderswo entfernt und die armen Gefangenen von Genf freigelassenwerden sollen. Wie die Herren von Bern es selbst wahrgenommen haben, sei von Allem das Gcgenthcilgeschehen; Leute wurden'gefangen und gemordet, Häuser zerstört, jetzt ärger als zuvor; denn seit dieser Zeit