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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1535. 595

nahen der Abt de» Rath derer von Schwyz begehre. Es sei richtig, daß die Toggenburger ..hievor" dieserAngelegenheit wegen auch vor denen zu Schwyz erschienen seien und eröffnet haben, daß ihnen in, letztenKriege'diesfalls einige Briefe aus dem Feld, zugeschrieben worden seien, auf die sie sich vertrösten. Man habeihnen geantwortet mau kenne diese Briefe und lasse sie in ihrem Werth verbleiben; es wäre sehr gut. wennfrüher Brief und Siegel Treu und Glauben gehalten worden wären; man wäre dann weniger m Zerwürfnis;gekommen und wäre' sehr recht, wenn man auch jetzt einander Treu und Glauben hielte. Man wisse auchwohl daß man denen aus der Grafschaft Toggcnburg als Landlcuten Rath und Hülfe schuldig sei, wasman in allen billigen Dingen leisten werde. Nicht weniger Rath und Schutz sei man aber dem GotteshauseSt Kalle» lckn.ldia - nun sei dessen Abt mit Gewalt und wider Recht von dem Seiuigen verdrängt und derbenannte Kauf hinter seine... Rücken von jene», die diesfalls k-ine Gewalt hatten, beschlossen wmden. Wennauch die von Lucern und Schwyz. die diesfalls ...cht Minderes Recht hatten. ... den Kauf e.ngew.ll.gt hatten sowäre dieses ebenfalls ..»berechtigt geschehen; ...an glaube daher ...cht daß man durch d.e aus dem Feldgeschriebene,. Briefe gebunden sei. die Toggenb.wger be. den. Kauf zu behalten dann sy ouch nf den grundnit usgangen. dann jede», (indem?) selben noch e... fr.den abgeredt. beschlossen" und derselbe von allen ....Kriege begriffene» Theilen angenommen worden se.. .vor... klar enthalten daß zedem. der des Semen entwertworden, dasselbe wieder unentgeltlich zugestellt werden solle Alan könne daher.Hnen we.ter ke.ueu Rath geben;wenn der Abt den Kauf belassen wolle, so habe ...an ...chts dagegen; andernfalls aber könne man de.» Abt ...chtbefehlen oder ihn am Recht verhindern. Bei dieser Antwort habe man es bewenden laffen, als man von denToggenburger.. wyter" ...» Rath angesucht worden. (Andere Mitteilungen).

^.oggenvurge.»wyl" Stistsarchiv St. Gallen: Rubri! nxx.xv. Toggenb. im Allgem. FaSc. t°.

Z5S

Asipcttjett. 1535, 8. December.

Gesandte: Stadt St. Gallen. Gregor Gerung; Hans Riner.

Wir können über diese Abordnung, die den Anstand wegen des Panners betraf, nur Folgendes anführen:it ,535 8 December ernennt'der große Rath von St. Gallen die genannten Gesandten.

^ ' ' Stadtarchiv St. Gallen: Rathsbuch 15ZS»., S. .3°.

'9 Eine Instruction für die Gesandten nach Appenzell auf den 8. December geht dahin: I. Sie sollen

iick. nock,...als obiger S..ch halben" ernstlich beklagen und um so mehr auf Bestrafung derer, welche solche

!-imen erdichtet" haben, dringen, als ».an jetzt noch Kundschaft bei alten Leuten außer Landes erhalten zu

können bealaubc. 2. Wenn nicht innert Monatsfrist den Betreffenden Strafe auferlegt werde, werde »,n» sich^^ Stadtarchiv St. Gallen: Concept von Vadian sammt Abschrift.

anderer Mittel bedienen.

SSV.

Mern lc. 1535, c. 9. December.

d« Zch,»», Vaudich« !» Bm> >md b.i °ud°m -«>».«-" Ottm st- Gm.

Wir notiren folgende Missive: ... . ,

.r.r c. ^aaan.üer Murtcn. I. Baudichon an den Rath zu Genf. Er habe durch den Ge,andten- Kt Galler Kauf.ua»>.. durch Guydo und Andere de». Rathe Bericht zukomn.e» lasse».

Nagel., durch einen ^ Nachricht als ob er ein Jude oder Türke wäre; er könne sich d.cscs ».cht

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