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November 1535.
SSV.
Wasel. 1535, 29. November.
Verhandlung zwischen Basel und Savoyen.
Wir notiren folgende Missive;
1535, .!«). November, Basel. Adalbert Meyer (Bürgermeister) an die heimlichen Räthe zu Bern, ^»?das Schreiben nnd den Bericht von Bern über die genfcrschcn Angelegenheiten und das Gesuch, niitthcile»zu wollen, was diesfalls an Basel gelange, gebe man folgende Nachricht: Am 2V. dieses Monats sei ^^-ecretär des Herzogs von Savoyen mit einer Crcdenz desselben bei denen von Basel, als des Herzogs Bandetgenossen, erschienen nnd habe vorgetragen: Ungeachtet einer gütlichen Tagleistnng sei die Sache betreffetGenf nicht vertragen worden; wenn nun der Handel zu fernerer Unruhe nnd Krieg führen sollte, so wöge»die von Basel, als Bundesgenossen des Herzogs, sich der Angelegenheit in kriegerischer Weise nicht bclade»-niemand der Ihrigen gegen den Herzog hinweglaufen lassen, sondern sich gemäß dem Bande verhalten; >vc»»die von Basel wie früher sich bemühen wollen, den Handel gütlich zu zerlegen, sei dem Herzog hicinitdient. Man habe nun über diesen Vortrag »och keine Antwort gegeben, bitte aber die von Bern, somöglich zu trachten, daß der Zwist, ans dem leicht große Widerwärtigkeit entspringe» möchte, gütlich »bge-than werde. K.A.Vascl: Missimnbuch I5ZI-s».
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Klaras. 1535, 4. Deccmber.
Vortrag einer Toggeuburger Gesandtschaft zu Glarns.
Es erübriget nur folgende Missive:
t535. 4. Deccmber (Samstag vor St. Niklans). Gilg Tschndi von Glarns an „Landvogt (der oberim Verfolg Hauptmann genannt wird) usgangen." 1. Heute seien seine (des Hauptmanns) Landlcntc vorTschndis Obern erschienen und haben den Kaufbrief um die Grafschaft Toggenburg, den ihnen vor dem KriegZürich und Glarns gegebe», und einige Schriften, die ihnen die V Orte iin Krieg zugeschickt haben, verlese»und gebeten, man möge sie bei denselben verbleiben lassen. Zwischen dem Abt von St. Gallen und ih»c>>sei ein Vertrag geschlossen worden, der nun bald zu Ende gehe; sie wollen sich nun bcrathen, wie sie her»"«)handeln sollen. 2. Die von Glarns haben hierauf geantwortet, man wolle mit Rath und Hülfe der andern Ort-leine Mühe sparen, in gütlicher Verhandlung den Toggenburgern Dienste zu erweisen; was aber gütlichzu erlangen sei, zu dem können sie niemand drängen, da man jedermann zum Recht kommen lassen >"iiss°und die von Glarns auch dem Abt durch ein Landrccht verbunden seien. Das möge der Hauptmann dc>»Abt melden. Die Antwort, welche bcn Toggenburgern von denen von Schwyz geworden sei, kenne er. Tschudi, nicht'
Stiftsarchiv St. Gallen: ActaDoggica '1'. III, S.669-
Laut der ^chlnßstclle scheint die Gesandtschaft auch zu Schwyz gewesen zu sein, worüber aber andeAArten fehlen. Vielleicht, daß die in folgender Missive erwähnte Verhandlung zwischen Schwyz und de»Toggenburgern hieher zu beziehen ist:
> 530, g. Ju„i (Freitag nach Medardi). Landamniann und Rath zu Schwyz an den Abt von St. Galle»-Antwort auf das Schreiben des Abts vom 3. Juni (Pfingstabend). worin er melde, daß die Toggcnbmgervei dem Kauf, wie sie den von den beiden Orten Zürich und Glarus gethan, bestehen wollen, und wck