592 November 1535.
der Gesandten zu kennen verlangte, »im sich von dem in dem Schreiben seiner Bundesgenossen angedeutetenguten Willen in Betreff der Hauptsache zu überzeugen, haben die Boten entgegnet, daß sie nicht ermächtigtseien, auf etwas Anderes einzutreten, bevor sie auf die gestellte Frage eine entschiedene Antwort erhalten hätten.Da sie nun so kurz und abgebunden geredet, habe sich der Herzog entschlossen, dieses durch Boten seinenBundesgenossen anzuzeigen und zu eröffnen, daß er in Betreff der gestellten Frage antworteil weder könnenoch wolle, ohne den Rath des Papstes, des Kaisers, des Königs und anderer ihm verwandter christlicherFürsten und Stände, unter die er auch die Eidgenossen zähle; er wolle aber die Antwort melden, wenn ervon dem Kaiser, zu dem er sich in Betreff seines Handels wegen Montferrat begeben müsse, zurückgekehrt sei.Das wolle der Herzog seinen Bundesgenossen berichten, damit sie sehe», daß es nicht an ihm fehle, daß dieAngelegenheit nicht zum Guten gebracht worden sei. Der Herzog bitte sie, seine Mühe und Arbeit und dasBündnis; zu betrachten und ihm in diesem „arbeitseligen" Handel ihren guten Rath zu crthcilcn und nichtzu gestatten, daß derselbe Anlaß zu weitern Beschwerlichkeiten biete.
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1535, c. 28. November.
Staatsarchiv Bern: Snvoy-Vuch I!, S. 115.
1. In einer Coufercuz mit dem Grafen von Challand, Marschall von Savoyen, eröffnet der GesandteBerns, Haus Rudolf Nügeli, seine Obern seien von denen von Genf benachrichtet, daß seit Abschluß desStillstandes (»triot'uos«) ihre Felder beschädigt und Lebensinittel, Holz und Kohle ihnen gesperrt werden;ihre Diener werden gefangen und von denen von Savoyen zurückbehalten; das Schloß Peney sei noch nichtgeräumt; alle Versprechen seien unerfüllt geblieben; sollten der Stillstand und die gethaneu Zusagen nicht ge-halten werden, so müßten die von Bern ihre Gesandten (auf dem Tag zu Aosta) ohne Weiteres abberufen.2. Auf dieses antworten der Marschall lind seilte Begleiter, mau habe dem Gouverneur der Waadt, der dasKriegsvolk bei Genf befehlige, Mittheilung gemacht und dieser werde befriedigende Antwort ertheilen; es seinicht der Wille des Herrn (Herzogs), daß denen von Genf die nöthigen Lebensmittel, vorbehalten das Auf-häufen großer Vorrüthe, versperrt oder daß sonst Neuerungen vorgenommen werden; man glaube nicht, daßdie diesfälligen Klagen begründet seien; der Marschall werde sich hierüber erkundigen; zeige sich, daß jemandgegen die Mandate des Herrn gehandelt habe, so werde Bestrafung erfolgen, denn die Meinung des Herrnsei, daß die Verbote, welche auf Verlangen derer von Bern für die Sicherheit der Genfer erlassen wordensiltd, von seinen Nnterthanen gehalten werden, in der Erwartung, daß auch von anderer Seite nicht ent-gegengehandelt werde. Nach Peuep habe der Marschall einen Edelmann geschickt mit dem Auftrage, dafürzu sorgen, daß jene, welche dort sind, nichts wider Genf unternehmen; er glaube, daß seit dem zwischen seinemHerrn und denen von Bern erfolgten Abschied und dein diesfalls von dem erstem erlassenen Verbote die vonPeuey den Genfern nichts Leides gethan haben. Wahrscheinlich haben die von Genf Unrichtiges nach Bernberichtet; der Marschall bitte die von Bern, gute Freunde und Bundesgenossen seines Herrn zu bleiben
Das Actenstück ist französisch und ohne Angabc von Vcrhandlungsort und Datum; aber offenbar ist esAusführung dessen was im Abschied vom 2ö. und 39. November, nach der Redaction der Genfer Naths-register, als Nägelis Aufgabe bezeichnet wird; die Instruction für beide Verhandlungen wird zusammen alseinheitlicher Act am 22.November gegeben. St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch W) S. 85.