November 1535.
Flüchtlinge auf Solothurner Gebiet des Nachts einen Solothurner angehalten und ihm mit dem Tode gedroht;als er aber in ein nahes Dorf habe entwischen können und mit andern Leuten zurückgekommen, haben sichunterdessen die Feinde auf Bernergebiet geflüchtet; auch aus andern Begegnissen sei zu entnehmen, daß dieBanditen sich auf bernischem Gebiete aufhalten. Hienach wird beschlossen, dies heimzubringen und ernstlicheendliche Nachschlüge zu fassen, wie^man gegen solchen Trotz und Widerspenstigkeit der Berner sich verhalten,ob man nicht mehr bei ihnen sitzen oder sie förmlich mahnen, oder am Ende die Bundbriefe zurückfordernsolle. Frciburg, Solothurn und Lucern sollen indessen fleißig kundschaften, tun „uszutreten", wo die Banditenihren Aufenthalt haben und was sie treiben, um dann mit Gewißheit die Berner zur Rede stellen zu könne»!was sie erfahren, sollen sie nach Luccrn melden, damit dieses nötigenfalls einen Tag ansetzen könne; ^wird aber jedes Ort ermächtigt, je nach Befinden einen Tag zu beschreiben. I». Der Bote von Freiburg bringtvor, es ivalte bekanntlich seit einiger Zeit ein Span zwischen Freiburg und denen von Peterlingen; nun ineulich ein Freiburger, der dahin zu Markt gegangen, in einem Wirthshaus nach längerem Wortwechsel er-schlagen worden. Freiburg habe dann um Recht angerufen und ein Nrtheil erlangt, nach welchem die zw^Hauptthäter als Mörder verrufen, deren Hab und Gut dem Schultheißen zu Peterlingen, der Partei des Er-mordeten aber kein Heller zugesprochen worden sei; die zwei Mörder Haltensich nun zu Bern auf und rühmensich ihrer That; Freiburg aber wolle das Nrtheil nicht auerkennen und nicht zugeben, daß die Mörder zuBern geduldet werden; darum habe es diese Anzeige thuu wollen, damit man, wenn hieraus etwas Weiteresentstünde, Ursprung und Verlauf der Sache wüßte, ii. Der Bote von Freiburg legt auch ein Schreiben vor,das der Herzog von Savopeu dahin gesendet hat (datirt aus Turin vom 6. November, übergeben von demHerrn von Villarsel, die Anzeige enthaltend, daß der Herzog denen von Bern einen Tag nach Aosta auf de»21. November angesetzt habe, und dann über den Erfolg Bericht geben werde). Es wird hievon jedem BotMeine Abschrift gegeben und Freiburg ersucht, auf Alles, was zwischen dein Fürsten von Savoyen und de»Beritern sich zutrage wohl Acht zu geben und es beförderlich nach Lucern zu melden. Ii.. Auf das Schreib^der Herzogin von Mailand und ihrer Näthe an die VII Orte wird beschlossen, ihr und den Rüthen zu ant-worten, „sie zu klagen" über den Verlust ihres Fürsten, und ihr für ihr Erbieten zu danken; sofern sie »ach-barlich und freundschaftlich gegen die VII Orte handle, werde man sich ebenso gegen sie verhalten.
Im Freiburger und Solothurner Exemplar fehlen rr—«I.
Der Name des Freiburger Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch Nr. 2, 1. 154.
Zu I». Der Text führt den Vorfall des Weitern aus: „(Da) habe nndcr anderem die wirtin gcrcd -was trybend ir von Fryburg talame mit üwerein Sant Niclausen, ir machend hinfür wol ein smvtrog aim? Antwurt der gast, man hette sunst holtzes gnng, törffe nit us Sant Niclausen bild ein smvtrogmachen; er wellte, welcher und wer sömlichs redte, das einer zermalm wäre wie mal. Wüschteud grad ^syben uf mit waffen, stül und benken, und brachtcnd in also um..."
Zu i. Ein Auszug des Schreibens von Savoyen im St. A. Luccrn: Actenband Nr. 23, k. 235 u»dbeim Schwyzer und Solothurner Abschied; man vergleiche den Abschied vom 5. November.
Zu Ic. Dem Abschied ist in allen angeführten Sammlungen das Schreiben des Secrctärs Panizon>U'ü. ä. Lucern 15. November, in deutscher Ucbersetzung beigelegt. Es begleitet die neuen Creditive ein, erza)den Verlauf der Krankheit des Herzogs Franz und seinen Hinscheid am 1. November (auf Allerheiligen Tag -die angeordnete Huldigung für das neue Regiment, und sichert Erhaltung der bisher bewiesenen Freundschalzu. Ferner liegt bei eine Sammlung von Nachrichteil über Kriegsbegebenheiten in der Türkei, Italic,Deutschland zc. „Item der küng von Frankrych wölle ein rüstung wider Genow thun."