November 1535.
587
bei alleil Eidgenossen sei es Brauch, daß um Zureden, Erb und Schulden der Angesprochene da besucht werde,wo er gesessen sei. So haben auch die voll Bern mehrere Freiburger berechtigt ohne ein Marchgericht anzu-rufen. Wenn aber die von Freibnrg verlangen, daß diesfalls im Burgrecht eine Erläuterung geschehe, sos^i man geneigt, mit ihnen hierüber zu verhandeln.
Am 19. November erkennen Räthe und Burger zu Bern, daß zwischen Sesinger und Galzlcr wohl gc-
urtheilt und Übel appcllirt worden sei. St.A.B-nu NaUMuH Nr.253. s. 15°.
35T.
Sutern. 1535, 23. November (Dienstag vor St. Katharinentag).
. . .. ..... f 47g LandeSatchi» Schwyz: Abschiede. jkantonSarchiv Flcibnrg: Abschiede Bd. Cd.
St»a.dar».v ^..ecr..- Mg. Absch. I.-. SMothur» - Abschiede Bd. 2°.
Tag der VII Orte.
Gesandte: Freiburg. Ulrich Nix. (Andere unbekannt).
». Rildolf Haas von Lucern, gegenwärtig Landvogt zu Sargans, berichtet über allerlei ungeschickteReden des Predigers in der Kirchgemeinde Wartau, deren hohe Gerichte an die Herrschaft Sargans gehören;wie er unter Anderm gepredigt habe, unsere Bordern haben den rechteil Glauben nicht gehabt, weil er ihnen"icht gepredigt .vordem darum sollen die Jungen auf die Aeltern nicht hören, wenn diese ihnen dm unrechtenGlauben einflößen wollen :c. Als er über diesen Prädicanten geschworene Kundschaft aufgenommen, habeber Vogt zu Werdenberg das Gericht versammelt, auch Angehörige von Sargans dazu vertagt und sich»»terstanden den Prediger zu bestrafen und dadurch in seine Rechte einzugreifen. Es wird dem Landvogtbesohlen einstweilen den Prädicanten einzustellen und ihn auf den nächsten Tag zur Verantwortung zu weisen.Des Vogtes von Werdenberg halb wird nach Glarus geschrieben, es möchte denselben zur Ruhe weisen.Heimzubringen ,».^Vogt Hünenberg von Lucern erstattet Bericht über die in den Freien Ämtern aufgenom-«>e>,en Kundschaften wie nämlich viele den wahren alten Glauben nicht mehr recht halten und an Jahrzeiten,Archenzwrden Feiertagen w. sich mannigfach vergangen haben; darum sind viele hieher citirt. Nachdem manihre Verantwortung angehört, hat man einige bestraft, andern einen Termin bis Weihnachten angesetzt, um'hre Vergehen gut zu machen, und dem Bogt Httnenberg besohlen, darüber Aufsicht zu halten, v. Der Bote
Schwvz ».acht die Anzeige, daß seine Obern den Beschluß gefaßt, keine Fenster zu schenken, außer fürKirch,., Klöster Rathshäuser und Wirthshäuser. «> Uri berichtet, daß der Hauptmann im Eschenthal denEidgenossen seine Dienste anbiete, wenn sie je in einen Krieg verwickelt werden sollten; daß erste dagegen umAbsprache bei anderen Fürsten und Herren ansuche, wenn sie ohne Kriegssorgeu seien. Antwort, ...an wolleih'n gerne gegen andere Herren behülflich sein, weil er durch seine bisherigen Dienste das wohl verdienthabe Statthalter Regenten und Räthe des römischen Königs schreiben über die Handlung derer vonZürich Dörflingen/in den hohen Gerichten der Landgrafschaft Nellenburg; auch wird eine beiliegende Copiebes Schreibens von Zürich an jene Regenten angehört. Heimzubringen, t. Walli» antwortet auf das ihm^gekommene Schreiben es habe dießmal nicht für uöthig erachtet, eine Botschaft herauszuschicken, weil derHerzog mit den Bcrnern über einen Frieden unterhandle, noch niemand durch ihr Land dem Herzog zugezogens°i und überhaupt keine Kriegsgefahr vorhanden scheine; es erneuert auch seine freundlichen Erbietungen gegendie VII Orte Der solothurnischen Banditen halb berichtet der Bote von Solothurn, es sei von Bern"°ch keine Antwort ^ungeachtet des letzten Abschieds, gekommen; innert der letzten vierzehn Tage haben die