November 1535.
wolle ein Gleiches gethan haben. 2. Mit der früher gegebenen Antwort habe man sich allerdings begnügt >aber nachdem dieselbe erfolgt war, haben einige von Appenzell, und zwar nicht unansehnliche Leute, jene e>-dichteten Unwahrheiten neuerdings hervorgezogen; das habe den Rath zu St. Gallen veranlaßt, denen vo»Appenzell zu schreiben. Da sich aber diese jetzt erbieten, die Betreffenden zu bestrafen und diese Reden abzmstellen, so habe man hierüber ein Wohlgefallen und hoffe, daß dein Versprechen stattgcthan werde; denn sob^Practiken seien mit der Ehre derer von St. Gallen unverträglich. 3. In Betreff des Zolles sei dein NoMnicht bekannt, daß man von denen von Appenzell mehr nehme als von andern Umsäßen und als man lw»Kaisern und Königen gefreit sei. 4. Wenn man beglaube, daß Airgehörige derer von St. Gallen zufraglichen Reden Anlaß gegeben haben, so möge man solche anzeigen; aus Verlangen wolle man auch die ^treffende» Appenzeller namhaft machen. III. Die Gesandten entgegnen hierauf: 1. sie haben keinen AufwMjene anzugeben, die Seitens derer von St. Gallen ungeschickte Reden gebraucht haben; wenn die von St. Galb"dieses verlangen, so mögen sie zu den Obern der Gesandten schicken. 2. Sie wollen ihren Obern anzeig"'/daß man behaupte, es hätten Leute voir Appenzell seit der früher gegebenen Antwort sich solcher Reden ^dient, und ihnen überlassen, ob sie diesfalls jemand nach St. Gallen senden wollen. 3. Den Zoll betreffenglauben sie, sie haben ein freies Land und sollte von dein, was man in demselben kaufe, kein Zoll beza)werden müssen, meßhalb sie von demselben abzustehen bitten. IV. Der Rath bleibt bei der gegebenen Antim"''
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Wem. 1535, 17. und 18. November.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 253, S. 117 u. 152.
I. (17. November).) Der savopische Gesandte, (Anton) Piochet, berichtet dein Rath zu Bern, der HerMdanke für die Ansehung der Tagleistung nach Augstal, er hoffe Gutes vou derselben und wolle sie besucht'die von Bern mögen auch ihren Gesandten alle nöthige Vollmacht geben; er habe auch die „Posch nutzin die Stat versehen" und alle andern Geschäfte, die ihm sonst sehr angelegen seien, stillgestellt. II- (1^-vember.) Näthe und Bürger antworten, sie wollen ihre Gesandten verreiten lassen, obwohl die Kriegsrüstn^noch nicht eingestellt und Penep noch nicht geräumt sei, wie verabschiedet morden. Es soll indessen beides vazogen und den Genfern Zufuhr der Lebensmittel und Sicherhe.it gewährt werden, sonst werden sie ihrewieder heimrnfen und nichts verhandeln lassen. Dabei wolle man einen Gesandten zu denen von Genf seiMMdamit diese keine Ausfälle machen. Die Gesandten werden vorab das Wort Gottes und dessen Ehre inaufrecht zu erhalten beauftragt werden; würde dieses nicht erzweckt werden, so dürfte wenig FruchtbaresStande kommen.
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Wem. 1535, 18. November.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 253, S.150.
1. Vor Rüth und Bürgern zu Bern verlangt ein Gesandter von Freibnrg, Martin Sesinger, daß ^„Galzler", der denen von Freiburg zugeredet habe, nach Wunnenwpl ans die March in AppellatioiMNllvorgeladen werde. 2. Es wird ihm geantwortet, das Vurgrecht erwähne keiner Appellationen auf die MM )'