November 1535.
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betreiben können, ohne an ihrer Person oder an ihrem Eigenthum gekränkt zu werden, wie dieses auch vorherder Fall war; 3. daß zur Beförderung des Friedens und zur Beilegung der Anstände das um Genf her be-findliche Kriegsvolk zurückgezogen und auch von denen von Genf das ihrige entlassen werde. II. Es wirdihnen hierauf durch den Marschall geantwortet: I. Man werde morgen einen Edelmann zum angegebeneuZweck nach Peney beordern und das Mögliche thun, daß denen zu Genf von daher kein Schaden, weder anPersonen noch Gütern geschehe. Würden die zu Peney nicht gehorchen wollen, so würde man eine AnzahlLeute bereit halten, um sie zum Gehorsam zu bringen. I. Betreffend den Verkehr derer von Genf auf demGebiet des Herzogs werde der Marschall die zu diesem Zwecke vom Herzog erhaltenen Briefe öffentlich be-kannt machen, nach welchen die von Genf ungehindert auf des Herzogs Gebiet verkehren dürfen und niemandsie beleidigen soll; nur sollen sie nichts unternehmen gegen den alten (»notrs«) Glauben und die Autoritätdes Herzogs und dessen Unterthanen nicht beleidigen. Von diesen Erlassen werden den Gesandten Abschriftenmitgetheilt. 3. Wegen Entlassung des Kriegsvolks besitze der Marschall keine Aufträge und will ohne solchenicht handeln; ohnehin habe man geringes Vertrauen in die von Genf, da sie nie halten, was sie versprochen,wie es die Gesandten wohl aus Erfahrung wissen und auch die vorgelegten Briefe bekunden, da Bern fürGenf keine Sicherheit (Gewähr) übernehmen wolle, u. s. w. Der Marschall glaubt übrigens, daß der Herzoghierin doch entsprechen werde. Er will mit aller Beförderung ihm Bericht geben und die Antwort denen von Bernmittheilen. Diese Eröffnungen werden lediglich gegenüber Bern gemacht ohne Verbindlichkeit gegen Genf selbst.
Der Abschied ist französisch, unterzeichnet: auf Befehl des Marschalls durch Grand. Der Name desOrts der Confcrenz ist so undeutlich geschrieben, daß er nicht mit Sicherheit wiedergegeben werden kann:
Cologny? Coluiset?
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Areiöurg. 1535, nach 5. November.
Vortrag einer savoyischen Gesandtschaft vor dein Rath zu Freiburg.
Wir notiren über diese Verhandlung in Abgang anderer Acten folgende, dem savoyischen Gesandten,Herrn von Villarsel, unterm 5. November ertheilte Instruction: I. Er soll sich nach Frciburg verfügen unddort den vom Herzog an Schultheiß und Rath gerichteten Brief eröffnen, und nach Entbietung des gewohntenGrußes anzeigen, daß zwischen denen von Bern und dem Herzog ein Tag auf den 21. dieses Monats nachAosta anberaumt worden sei, wessen der Herzog die von Freiburg, als seine besondern guten Freunde undBundesgenossen, berichten wollte. 2. Der Hauptzweck dieses Tages sei, bei denen von Bern zu erwirken,daß der Herzog in Genf einziehen und dort seiner Hoheitsrechte gleich seinen Vorfahren genießen könne.3. Die von Freiburg mögen zu diesem Ende ihre Botschaft abordnen, um der Verhandlung zwischen demHerzog und denen von Bern ihren Beistand angedeihen zu lassen. 4. Der Herzog erwarte, daß wenn ernach Genf komme, die Rechte des Bischofs anerkannt werden und derselbe dahin zurückkehren und die An-gelegenheiten auf Grundlage des alten Glaubens zurecht gelegt werden können, was der Herzog auch mitBezug auf seine Lande wünsche. 5. Nachdem der benannte Tag stattgefunden habe, werde der Herzog dievon Freiburg des Fernern mit seinen Entschlüssen vertraut machen. 6. Wenn es soweit gekommen, daß deinHerzog seine Hoheitsrcchte zugestanden worden seien, werde er die von Freiburg bitten, daß sie ihre Ge-sandten bereit halten, die Angelegenheit zu Ende zu bringen und zu erwirken, daß hiefür Sicherheit gewahrt
werde. 6' A. Freiburg: Acten Savoyen (Französisch.). — Copie im St. A. Lucern: Actenband Nr. LZ, e. 2S5.
Daß eine Verhandlung im Sinne dieser Instruction stattfand, ergicbt sich aus dem Abschied vom 23. November i.