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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1S35.

zu eröffnen: Man habe nicht erwartet, vom Generalrath zu Genf eine solche Antwort zu erhalten; der Herzoghabe Gesandte nach Bern geschickt, daselbst zu erklären, er wolle mit denen von Genf im Frieden leben, denletzten ihm mitgctheilteu Abschied beobachten, den Verkehr mit Lebensmitteln freigeben, die Genfer und ihrEigenthum in Savoyen sichern und die zu Peney und ihre Mitgenossen entfernen; er verlange mit denen vonBern einen Tag zn halten; dieser sei nun ans den 21. November nach Aosta angesetzt, auf welchem ohneDazwischenkunft eines Dritten einzig mit dem Herzog über den Frieden verhandelt werde. Die von Bernseien daher der Meinung, daß inzwischen weder von denen von Genf noch von den Savoyern etwas Neuessolle vorgenommen werden; jede Partei solle ungehindert hin- und herkommen dürfen und der Verkehr mitden Lebensmitteln soll freigegeben werden. Der Graf von Challand, Marschall von Savoyen, sei beauftragt,dafür zu sorgen, daß das savoyische Kriegsvolk sich zurückziehe und einen Edelmann nach Peney zn setzen,damit die Straßen nach Genf sicher seien. Die von Genf mögen nun ebenfalls ihre Kriegsleute zurückrufenund den Savoyern keine Beleidigungen zufügen. Die Gesandten verlesen endlich den Brief, den sie mitge-bracht, des Inhalts: 1. und 2. Hinweis auf das Versprechen sicheren Verkehrs und der Räumung von Peney-3. Die Genfer, wenn sie sich auf savoyisches Gebiet begeben, sollen nicht das Evangelium predigen. 4. Dievon Bern hoffen, zu Aosta mit dem Herzog einen guten Frieden unterhandeln zu können. S. Das Kriegs-volk soll beiderseits zurückgezogen werden. 6. Die Gesandten seien abgefertigt, denen von Genf zu sagen, daßsie während der genannten Tagleistung sich ruhig verhalten. 7. Sollten die von Genf sich anders benehmen,so werde man ihnen das Bnrgrecht zurückgeben, indem man ihrer Angelegenheiten überdrüssig sei. II. DerRath antwortet, man sei stets bestrebt gewesen, nach dein Willen derer von Bern zu handeln und wolle ihnenauch jetzt nicht widersprechen, wünschend, daß man einen guten und dauerhaften Friedeil ans der Grundlagedes Abschiedes von St. Julien und des Urtheils von Peterlingen erhalte. Doch glaube man, daß die vonBern Sorge tragen sollten, daß in das Schloß zu Peney, welches aus Geilfergebiet liege, nicht der Herzogjemand hinsende, da dieses den Rechten derer von Genf nachtheilig wäre; vielmehr sollten die von Bernjemand zur Beobachtung der Neutralität dahin abordnen. Sodann möchte denen von Bern gefallen, daßauf den: benannten Tage auch jemand von Genf erscheinen könnte, damit man über die Rechte und Freiheitender Stadt besser unterrichtet würde. III. In diesem Sinne wird an die Herren von Bern, sowie an dendortigen Gesandten, Claude Savoye, geschrieben, daß er diese Meinung unterstütze.

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1535, 5. November.

Staatsarchiv Bern: Actcnbuch Genf 11521557.

I. Vor dem Marschall und den Rüthen des Herzogs eröffnen die Gesandten von Bern, Ludwig vonMeßbach und Michael Augsburger, gemäß dem Abschied, der zwischen dem Herrn von Stäffis, Paul Vagnonund dem Herrn Fontane!, Gesandten des Herzogs, einerseits und denen von Bern anderseits getroffen morden,sei, ivie aus der von den Gesandten vorgelegten Abschrift eines Briefes hervorgehe, bestimmt morden: 1. Daßdas Schloß Peney geräumt, die dort Befindlichen entlassen und anstatt derselben der Herzog, wenn es ihmgefalle, zur Bewachung des Platzes einen seiner Edelleute mit der erforderlichen Begleitung hinsende; 2. daßdie von Gens mus das Gebiet des Herzogs sicher gehen und kommen, dort verweilen und ihre Geschäfte sollen