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October 1535.
ferner belästigen, wodaun die von Genf dasselbe befolgen würden; darauf habe der Rath entgegnet, nachdemjene Verräther die von Genf ihrer Güter beraubt haben, glaube man nicht einem Angriff auf sie entsage»zu sollen; man glaube auch, daß die fiir Genf ausgezogene Hülfe nicht hätte zurückgewiesen werden solle»,da die Herren von Bern den Gesandten von Genf gesagt, man möge Hülfe hernehmen, wo man sie finde!aber von einem Frieden mit dem Herzog sei keine Rede gewesen. Ans dieses sagte der von Meßbach: Äc>Gott! er habe, so wie er gekommen, von denen zu Peney und Jussy Brief und Siegel gehabt, daß sie i»eine Verhandlung eintreten und das halten, was die Herren zu Bern und Andere festsetzen. Da rief derganze (General-)Nath einstimmig, er wolle nicht mit den Verräthern unterhandeln, die sich nach Peney, J»l^und anderswohin geflüchtet haben, sondern halte diese fiir Verräther, Räuber und Schelmen, was sie »»^wirklich seien. Darauf entfernten sich die Gesandten, nur die Antwort in ihrer Herberge zu erwarten. M»»beschloß nun, ihnen die frühere Antwort mitzutheilen, nämlich, daß alle den Frieden wollen, aber einen dauer-haften; jedoch nicht mit den Vcrräthern, diese sollen fortwährend verurtheilt bleiben, wie sie es auch seie»'
N.A.Gcnf: Rathsregister-
III. Für zunächst folgende weitere Verhandlungen der Gesandten von Bern mit den Abgeordneten desHerzogs können wir nur nachstehende Missive notiren:
1535, 26. October. Bern an seine Gesandten zu Coppct. Ihr Schreiben nebst der schriftlichen Ant-wort der Genfer und Savoycr auf den Vortrag der Gesandten habe man erhalten und beschlossen, die Bote»sollen den Anwälten des Herzogs Folgendes mitthcilen: 1. Letzter Tage habe der Herzog freundlich nnge-sucht, den Anstand wegen Genfs beizulegen, und sich erboten, diesfalls über das Gebirg zu komnien. Morgs»seien es vierzehn Tage seit dieser Verhandlung. 2. Damals sei den Gesandten des Herzogs ein Ter»»"von vierzehn Tagen bestimmt worden, binnen dem das Schloß Peney geräumt und der freie Verkehr si^Genf hergestellt werden solle, ansonst dem Herzog der Bund herausgegeben werde, den man inzwischen,Herzogs Antwort erwartend, „im Besten" zurückbehalten habe. 3. Da nun weder eine Autwort erfolgt, »ochdas schloß Peney geräumt worden sei, so bleibe mau bei dem frühern Bescheid, daß man zu einer freund-lichen Verhandlung willig sei, wenn Peney unschädlich gemacht und den Gcnfern sicherer Verkehr gewährwerde. Da aber die Gesandten jetzt in starker Unterhandlung mit den Savoyischen begriffen seien und ^Sache sich vielleicht zum Guten wende, was man wünsche, so habe man nichts dawider, wenn allfällig si"die Genfer ein Vertrag dahin geschlossen werden könnte: u. Der Herzog beläßt die Genfer bei dem g^'lichen Wort und den Abschieden von St. Julien und Peterlingen. b. Dem Herzog soll das, was ihmdem Urtheil zu Peterlingen zugesprochen worden, ebenfalls erstattet werden. Würden die Genfer einen solche'Frieden nicht annehmen, so hätte man Ursache, sich ihrer zu entziehen. 4. Kann ein solcher Vertragerreicht werden, so sollen (gleichwohl) die Gesandten den zu Genf gefangenen Bastard von Vufflens, mcg^dessen man den Genfern streng geschrieben habe, den Savoyischen übergeben, und dann heimkehren.zwischen wolle man das dem Herzog für die Antwort gestellte Ziel abwarten und dann je nach Umständesich mit der Herausgabe des Bundes befassen. St, A. B-m: Deutsch Missnienbuch >v,
Die Mission der Berner Gesandten dauerte noch bis in den November; um aber anderwärtigen, 5"nächst folgenden Verhandlungen nicht in unstatthafter Weise vorzugreifen, müssen die ferner» Verrichtung^'derselben als besondere Abschiede gegeben werden.