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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1535.

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Pflicht gegen ihn erfüllen. 2. Die von Genf können den Abschied von St. Julien und das Urtheil vonPeterlingen nicht zu ihren Gunsten anrufen! die von Bern wissen wohl, daß der Herzog diesen Verhand-lungen niemals zugestimmt, sondern stets dagegen protcstirt habe. Wenn der Herzog für die beiden Städteeine Summe Geldes bestimmt habe, so sei das geschehen, um deren Freundschaft beizubehalten, nicht aber inFolge einer Anerkennung des betreffenden Abschiedes und llrthcils! überhin seien letztere durch die Gesandtender übrigen Orte in Luccrn entkräftet worden. 3. Wenn die Gesandten von Bern zu wissen verlangenwas von ihnen gefordert werde, um den Herzog zn befriedigen und einen ehrenhaften Vergleich zu schließen,so müsse man ihnen eröffnen, daß sie dem Bündnis; mit dem Herzog stattthun und ihn bei den Herrlich-keiten und Rechten beschützen sollen, die er und seine Vorfahren in Genf besessen haben; ferner sollen sie dieZum Nachtheil dieser Vereinung eingegangenen Burgrechte aufheben und den Herzog behufs der Wiederein-setzung in seine Rechte (nach Genf) begleiten; endlich sollen die von Genf die Häuser, welche sie dem Herzoggebrochen, und den übrigen Schaden, den sie verursacht, vergüten. Wenn dann die von Bern Schritte thun,um die von Genf zur Ordnung zurückzubringen, werde sich der Herzog so gegen sie erzeigen, daß sie zu-frieden sein werden. 4. Mit der Forderung der Gesandten von Bern, daß während den Verhandlungenweder Leute noch Gut von Genf angetastet werden sollen, sei man einverstanden, sofern auch die Geuscr indem Gebiete des Herzogs keinen Schaden verüben und sonst nichts practiciren, das dem Herzog schädlich seinkönnte und auch die von Bern Vergleiche Unternehmen in keiner Weise begünstigen.

St. A.Bern: Savoycn, 8ino ^»no bis lL«4 (französisch).

U. 1. (22. Ottober). Die Gesandten von Bern eröffnen (vor dein Nathe zu Genf), sie seien von ihren^bern abgefertigt, nm den Angelegenheiten derer von Genf ihre Sorgfalt angedeihen zn lassen. Im Hin-^"»>en haben sie mit dem Gouverneur der Waadt und andern savcnsischen Edelleuten in Betreff eines ttber-"Rommens geredet und wünschen hierüber die Meinung derer von Genf zn vernehmen. Ferner verlangendaß der Vufflens freigelassen werde, da dieser in Gegenwart der Gesandten von Bern, die ihn mit'"i genommen hatten, verhastet worden sei. Die Gesandten begehren diesfalls die Versammlung des großenwthes. Diese wird auf den folgenden Tag zugesagt. 2. (23. Oetobcr.) Den Gesandten wird geantwortet:R>eiin man den Frieden haben könne, so verweigere man diesen nicht; da aber der Herzog vor einigergesagt hat, er kehre sich nicht an den Abschied, den in seinem Namen der Graf von Challand eingegangenso verlange man, daß er voraus durch Briefe versichere, daß er das Urtheil von Peterlingen und den^'schied von St. Julien in allen Thcilen befolgen wolle; die von Genf wollen dieses ebenfalls thun. d. Be-^ssmd den von Vufflens, so hätten die Feinde vor einiger Zeit (auch) einen von Genf, der die Gesandtengleitete, genügen genoiuilwll un^ venvoigenl, il)n M entlüden, umn wolle einen gegen den nndevn°"sroechffln lassen und ebenso jene, die sonst gegenseitig gefangen worden sind. Man versammelte nun" Rath der Zweihundert, vor dem die Gesandten ihren Vortrag wiederholen; sie heben hervor, ihre Obern^lrchten, daß Genf belagert werde, und daß die von Bern, wegen ihrer (eigenen) Gegner, keine Hülfe ge-'^hren können, und dringen daher ans Annahme eines Anstandes. Der Rath giebt ihnen die früher ertheilte'"'»ort und bemerkt, daß wenn er auch über einen Frieden verhandeln wolle, er in keiner Weise dieses gegcn-den Verräthern, die man verurtheilt habe, und welches Uttheil man vollziehen wolle, thun würde. Die^sandten, hiemit unzufrieden, verlangen die Berufung des Gener alrathes, die aus den folgenden Tag zuge-w^d. 3. (24. October.) Vor demselben eröffnen die Gesandten wieder in weitläufigem Vortrage den^enstmid und bemerken, daß der kleine Rath verweigert habe, Friede zu schließen. Es wird ihnen hierauf^ Gegenwart Aller erwiedert, man weise diesen Vorwurf zurück, man habe nie den Frieden verweigert, die"'"kW sei nur gewesen, ob man sich begütige, wenn die in Peney und Jnssi) und anderswo die Genfer nicht

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