October 1535.
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Wem. 1535, 25. und 26. October.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr> SöS, S, so, vi.
t. (25. October.) Dem Rathe zu Beru eröffnet (Nameiis des Herzogs von Savoyen) der Herr vonStäffis, es sei dem Herzog leid, daß die von Neuenbürg über gemachten Anstand den Scharmützel bestandenhaben; der Herzog habe damals, wie auch jetzt, die zu Peney stillgestellt, aber die von Genf seien an die Münzegerathen und haben die St. Johanniskirche, die nicht auf ihrem Gebiete stehe, geschlissen und einen, der die^sandten von Bern begleitete, gefangen. Der Anstand müsse beiderseits gleichförmig gehalten werden,lacht können es des Herzogs Leute nicht hinnehmen. II. (26. October). Nach Wiederholung des Vortrages undVerlesung des Schreibens der Gesandten von Beim aus Coppet beschließen Rüth und Burger, denen von^enf sei zu schreiben, daß sie den gefangenen Edelmann herausgeben, sonst wolle man von ihnen stehen.
Wir bemerken hiezu die Antwort Genfs:
Genf. 1535. 27. October. Genf an Bern. Die von Bern verlangen, daß der Herr von Vufflens frei-gelassen werde, worüber bereits geschrieben worden sei. Obwohl man einen solchen Brief nicht erhalten habe,wolle man nichtsdestoweniger ihnen entsprechen nnd habe den benannten Edelmann freigelassen, in der Hoff-nung, daß man sich auch jener annehme, die im Glauben, daß man redlich Wort halte, gefangen wordenseien. Während nämlich die Gesandten derer von Bern über den Frieden verhandelten, seien die von Genfverfolgt worden bis an die Thorc; auch werde ihnen das Ihrige geraubt und wiederholen sich die Anfälletäglich. Man bitte daher um Gottes Willen, ihnen Hülfe zu gewähren.
St. A. Bern: Actcnb-md Genf tios—ISS7. (Französisch.,
34S.
Wem. 1535, 28. und 29. October.
Staatsarchiv Bern : Rathsbuch Nr. 2S3, S. 9S, 104.
I. (28. October.) Die Gesandten des Herzogs von Savc»)en, ein Piemonteser (Paul Vaguon), der Herrv°ü Stäffis und Fontanel, tragen dein Nathe zu Bern vor: 1. Man muthe dem Herzog zn, Peney zu räumen°der den Bund aufzugeben. Wenn elfteres schon geschähe, so sei damit der Anstand noch nicht gehoben. Nichts-destoweniger habe er den Marschall mit der Räumung des Schlosses beauftragt; er iverde nur einen Edel-mann da haben, um gegen Überfälle zu sorgen. Ebenfalls dem Marschall habe er befohlen, einen Ruf zuHun, daß man den Genfern freien Wandel gewähre; doch sollen sie auf des Herzogs Gebiet weder bezüglichGlaubens, noch wider die Autorität des Herzogs practiciren, noch sonst Neuerungen vornehmen. 2. Fürdas Herausgeben des Bundes habe der Herzog keinen Anlaß gegeben; der bekomme beiden Theilen besser alsdas Burgrecht, in welchem übrigens die alten Bünde mit dem Hause Savoyen vorbehalten seien. 3. Es seider Wille des Herzogs, daß die von Bern sich bemühen, daß der Streit beseitigt werde; wenn es ihnen liebso wolle er seine Voten hersenden, um mit denen von Bern allein den „müden" Handel zu bethädigen.^ (29. October.) Es antworten Nüthe und Burger: Wenn dem Erbieten stattgerhan werde, sei das denen