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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1535.

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der Untervogt aber nicht dagewesen sei, habe er ihm nachgefragt nnd gesagt, er werde glauben, er (der Land-vogt) wolle ihn absetzen; darauf habe der Schreiber bemerkt, es sei keiner seines Glaubens da, worauf erlachend erwiederte: „das müssp der Ritt angan"; das sei ein Scherz gewesen, wie sie beide oft miteinandersolchen getrieben haben. Prediger habe er angestellt auf die zudringlichen Bitten von Kirchgenossen, die be-gehrt haben, sie vermöge des Landfriedens abzuzählen, damit sie Prädieanten erhalten könnten; die vonLengnau und Andere habe er dieser Tage an die VIII Orte gewiesen, deren Befehlen er nachkommen werde.Den Eid in Kaiserstuhl und Klingnan von sich ans abzunehmen, sei ihm ans einem frühem Tage ausdrücklichbefohlen, seither wieder abbestellt worden; demzufolge habe er die Sache ruhen lassen. Mandate habe er nurgegen das unmenschliche Trinken, die Gotteslästerungen und andere Übel gethan und hoffe, daß solche niemandmißsallen. Gegen die Anklage, daß er den Landfrieden nicht gegen jedermann gleich handhabe, berufe er sichauf die Amtleute und jedermann, und bitte zum höchsten und dringlichsten, nicht allen Ohrenträgern Gehörzu schenken. Da man nun von Amtleuten und Andern berichtet wird, daß Einiges ärger hinterbracht worden,als die Sachen an sich selbst gewesen, so will man diese Verantwortung an die Obern bringen. Zürichsoll dem Landvogt in den Freien Ämtern befehlen, ans den Amsler (Wiedertäufer), der häufig heimkommeund bei seinem Knecht Ausenthalt finde, Acht zu haben und ihn wo möglich zu fangen, auch auf dessen Ver-mögen zu greifen und den Knecht, wenn er ebenfalls Täufer wäre, zu strafen, überhaupt die noch zahlreicheSecte wohl zu überwachen. « Zu gedenken, daß der Bote von Zug die von Freiburg und Solothurn(„üwer Herren und obern") gebeten, Vogt Zigerlis sel. Tochtermann, genannt der Mertz, in sein neu er-bautes WirthshauS ein Fenster zu schenken. I». Die Boten der V Orte eröffnen gegenüber denen vo» Bern,daß Einige aus dem Gebiet des letztern ihre in den Freien Ämtern gelegenen Güter an Feiertagen bebauen,was der von den Freien Ämtern den V Orten ertheilten Zusage, bei der alten christlichen Ordnung zu ver-bleiben, zuwider sei. Sie bitten die von Bern, die Ihrigen anzuweisen, für die benannten Arbeiten dieWerktage zu benützen, ansonst man sie bestrafen müßte. 14. Der Kirchherr zu Wohlenschwyl in den FreienÄmtern besitzt ein so geringes Corpus und Competenz, daß er nicht dabei bestehen kann. Da nun das Gottes-haus Königsfelden daselbst bedeutende Zehnten hat, so werden die von Bern gebeten, dem benannten Kirch-herrn das Corpus angemessen zu verbessern, i'. „blmncmto Jacob Summiers (Summerlis?) für in ze bittennächsten Tag Baden, dz im sin Lpbding vermehr." 8. Die Boten (von Basel) wissen, wie der von Hombergauf das an ihn gcthane Schreiben nichts geantwortet hat.t. Verhandlung wegen Kadelburgs; siehe Note.

Im Zürcher und Glarncr Abschied fehlen 1, in; im Bcrner n, Ii—in; im Basler I, j, Iund alles Übrige; im Frcibnrgcr und Solothnrncr n, j, Ii, I, n»; im Schaffhanscr ii, k, i, I und allesÜbrige: 11 aus dem Zürcher; 0 aus dem Freiburger und Solothurner; l> l aus dem Berner; « aus

dem Basler.

Zu e. 1535, Ende October, Lucern. Rathschlag über den Abschied von Baden, 18. October. „(MinHerren) wöllen sich uit mcr beladen des Herzogen Handels noch der Genffercn, diewyl er so schlechtlich handletund die Berner so übel fürchtet." Abs-hi-d-ic z, r. 475.

Zu r. Dieser Artikel ist mit anderer Schrift beigefügt (Instruction?).

Zu t. 1535, 2. Dccember (Donnerstag nach St. Andres). Zürich an den Landvogt zu Baden.Antwort auf sein Schreiben betreffend das Abzählen in Zurzach und den Mcßpriester zu Mellingen; Be-lobung seines Eifers für Förderung der göttlichen Ehre. 'Mit dem ersten Artikel sei man einverstanden, daß