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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1535.

bezahlen versprochen hat, so wird verordnet, es solle jedes Ort auf jenen Tag einen Boten zu Freiburg haben,inn miteinander abzureisen und in Lyon die Pension in Empfang zu nehmen. «I. Da der König seine Recht-sprecher gesandt, so werden Uri und Freiburg beauftragt, denselben zwei Zusätzer und Nichter beizuordnen.«. Eine Botschaft des Herzogs von Savopcn erzählt, was der Genfer halb geschehen sei und was der Herzogin der Sache Gutes gehandelt habe, und bittet, man möchte Bern vermögen, den Bund mit dem Herzogzu halten und die Genfer auch dahin zu weisen. Dies wird dem Boten von Bern in den Abschied gegeben,t. Zürich und Bern erinnern in Betreff der Kirchgenosscn zu Arbon, es seien denselben vormals ein oderzwei Abschiede gegeben worden, daß sie gemäß dem Landfrieden frei mehren und abzählen dürfen; auf dasGesuch des Bischofs sei aber später verabschiedet worden, daß der Bischof mit den Seinen, welche dort Kirch-genossen seien, handeln möge nach seinem Gefallen; der Bischof wolle überhaupt am Landfrieden halten, wennes ihm Vortheil bringe; wenn es ihm aber nicht gelegen sei, vermeine er dadurch nicht gebunden zu sein;während er seiner Zeit allen seinen Angehörigen im Thurgau zugesagt, sie beim Landfrieden bleiben zu lassen,suche er jetzt allerlei Fünde, so daß man vermuthen dürfe, daß er und Seinesgleichen „uns gern an einanderführen" möchten. Sie bitten daher dringend, den letzten Abschied aufzuheben und mit dem Bischof undAndern zu verschaffen, daß sie die Leute bleiben lassen; sonst müßten beide Orte darum das Recht waltenlassen. Heimzubringen und auf nächstem Tag endliche Antwort zu geben. K. Der Bote von Uri zieht an,wie vor Jahren in den ennetbirgischen Vogteien die Einnahmen an Bußen und Strafen immer so groß ge-wesen, daß die Eidgenossen immer eine große Summe als Überschuß zu Heilen gehabt; jetzt aber gehe es dortgar liederlich zu, indem die Kosten fast immer größer sein sollen als die Bußen; er möchte daher rathen, hierein Einsehen zu thun. I». Ferner bringt jener Bote im Auftrage seiner Obern vor, es sei auf frühernTagen in Betreff des Geschützes, das zu Bellenz liege, beschlossen worden, zu Jrnis ein Haus dafür zu bauen;nun erbiete sich Uri, den Eidgenossen zu lieb einen Platz herzugeben, damit das Geschütz, das jetzt in Unrathstecke, so daß die Räder verfaulen, endlich unter Dach komme. Beides ist heimzubringen, t. Es ist abge-redet, den Kirchherrn zu Mellingen und seinen Gegner auf den nächsten Tag vorzuladen, sie und ihre Kund-schaften gegen einander zu verhören und dann beide nach Verdienen zu bestrafen, lk,. Herr von Boisrigaultmeldet, der König habe ihn abberufen. Er bitte daher freundlich um Urlaub und danke zum höchsten füralle genossenen Gutthaten. Ii. Mit dem Gesandten des Bischofs von Constanz, dem Vogt von Kaiserstuhl,wird gesprochen, man sei berichtet worden, daß die von Bischofzell, wenn sie sich abkaufen, an Zürich an-schließen wollen; der Bischof möge dies in dem Verkauf, wenn dieser zu Stande komme, verhindern. i»i. DieBoten der V Orte halten in Gegenwart der Boten von Zürich, Bern unv Glarus dem Landvogt zu Badenvor, daß er mit Erwählung der Untervögte, Einsetzung einiger Prediger und Erlaß von Mandaten seine Befug-nisse überschritten und vem Landfrieden zuwider gehandelt habe. Derselbe äußert sein Bedauern über dieseKlagen, als gegen welche er sich schon auf dem letzten Tage verantwortet, und gibt dann folgende Auskunft:Die Untervögte zu Rohrdorf und Dietikon habe er ans dem Dreier-Vorschlag der Gemeinden erwählt, vondem Scheuermann wisse niemand etwas Nachtheiliges zu sagen; wenn er auch vor 1—2 Jahren eine „Taub-sucht" gehabt, (was auch manchem andern Biedermann schon begegnet), so sei er doch jetzt bekanntlich bei guterVernunft. Der Widerruf, deu der von Dietikon seiner Zeit dem Vogt Schöubrunner gethan, sei ihm mitdem Anhang auferlegt worden, daß er ihm an seiner Ehre keinen Schaden bringen solle. Der Vorwurf,er habe an einer Gemeinde geschworen, bei der niemand seines Glaubens anwesend gewesen sei, sei dahin zuberichtigen: Als man den Eid zu Leuggern einnehmen wollte und die Gemeinde im Hof versammelt war,