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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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568
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»68 October 1535

""d l'nverzüglich ihrem Herrn mittheilen, was inan schon früher beschlossen habe und daß er spätestens invierzehn Tagen Bescheid gebe, ob er die zn Penep entlassen und verschaffen wolle, daß die von Genf in seinenLanden stcher seien und nnbelästigt ihre Lebensmittel beziehen können. Geschieht dieses und will der Herzogdann unterhandeln, so sei man einverstanden, ihm entgegenzukommen und nach Genf zu schreiben, daß sieMimisch« „ichiS Wd.i,M .mrnchm.,,, m»w> BM-ff der Auif.chr d-r L.W,«-

mi»°l und -md-r-r A-U-l sei« d'smzi im! z„ Wenn »b,r dm Will- und di- »innnn d-r.r »»»

B-rn I-d,-„ Anilanz sind- und di- G.sn„d.,„ d-z H-rz-zz dm Bnnd°sbri°s »ich. zu .n «n .hni .u s-i

innn schlössen, dm -lbm durch -inm d-sm,d-m B-i-n lib-rb-inz-u zu lnssm, „iid -r -dnn!, dach.nig. zu l>.-obachten, was das Burgrecht mit denen von Genf vorschreibt.

im II, aber weil in fleißigerer und vollständigerer Nedaction als

gu.'g ist frä ^ösisch ' des Abschiedes das Jnstrnctionsbnch benützt. Die dortige Eintra-

allaemcinen^ubalt^"^> enthaltet eine Instruction für savoyische Gesandte, ohne Datum und ziemlichvon. 28 Anm.s v,'m ? vorkommende Widerlegung von Ziff. 3 des Vortrags der Genfer im Abschiedirl.d«^2 ^ b'"w'-d-r der Umstand, daß weder des Gefechts bei Gingins, noch des Tags zu Aostadiese 8eit fill- lcissen vcrmuthen, daß die Verhandlung, der sie als Grundlage gedient hat, ungefähr in

t ^ geht dahin: Die Gesandten des Herzogs sollen denen von Bern vor-

V.iaku. semc Voten vernommen, daß die von Bern sich hauptsächlich auf zwei

fortwährende Klagen derer von Genf: 2. daß der Herzog verschaffe, daß dieae»uasa>n°naa'i^ ^ kommen. Zu 1. haben die Gesandten des Herzogs sich schon

die von B'rv"'"ss! s./re ^ 5"^"' daß die Klagen der Genfer nur berechnet seien, Unwillen zu stiften:seien ^ belogen worden seien, namentlich jetzt, da jene geschrieben haben, sie

varaena, NN." gewesen sei. Der Herzog habe gegen die voll Genf keine Neuerungen

d'.s. ' ^ ^ seine Anitsleute oder Unterthanen solches gethan hätten, so sei er bereit

Mn'ü/" . . u"' e.- ^ vorgegeben, der Herzog habe dem Gubernator von Lyon gc-

'olle die Genfer gefangen nehmen, und ihm hicfür 20 Kronen geboten. Das sei ebenfalls eine6» M a"" crmessen, ob man gegenüber einem solchen Manne dieses gethan hätte,

d-e k , ^ ^°^ehcn derer zu Peney betreffe, wisse man zn Bern wohl, daß dieses nicht mit Willenr" ^heiß geschehe», zumal der Herzog bezügliche Verbote erlassen und wiederholt dein

B>, )vf gestchrleben habe, daß er dieses Unwesen abstelle. Wenn die von Bern sagen, der Herzog sei in dermgcbung von Pcney mächtig genug, um solchen „Unrat" zu verhindern, so seien die Genfer selbst schuld,wenn dieses unterblieben sei, weil sie täglich auf des Herzogs Land und gegen seine Unterthanen mit Ge-fangennehmen, Brennen und Rauben Gewalt üben und dadurch die zu Peney reizen, die sich darauf berufen,aß sie zufolge der gegen die von Genf erlangten Urtheile im Recht seien. Die von Genf hätten insbesondereau) in dcu Herzoge, Land diesseits der Arve mit Rauben lind Brennen gefrevelt, namentlich auch ein Feld-e Mhaus verbrannt, wobei eine Frau umgekommen sei. II. Die von Genf hätten wohl verdient, hiefür„vi, werden, was aber der Herzog mit Rücksicht auf seine Bundesgenossen zu Bern unterlassen habewollte, daß sie Alles selbst einsehen werden. Nun gebe ihnen der Herzog seinen Entschluß inllöcklü" ^ erkennen: I. Sofort habe er den Piochet an den Bischof von Genf gesandt, lim ihn zu>»ab'nstell^" ^w/lK'nditcn von Penci) gänzlich abzuweisen und soweit an ihm, die Unruhe daselbst

sei' Neuer Marschall von Savoycn sei aufgetragen worden, sich überall hinzubegeben, Ivo es nöthig

bri'nacn das neueste Gebot, von dem eine Abschrift vorgelegt werde, zum Vollzug zu

Biickws i» Ui« vvigesorgt, daß die Antwort des Bischofs sofort an die von Bern gelange. Würde dernii i)i, gestellte Ansinnen nicht einwilligen, so wolle der Herzog eine Anzahl Leute in se>u