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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1S35.

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SS4.

Jülich. 1335, 11. October (Montag vor Galli).

Verhandlung zwischen Abgeordneten von Bischofzell und Züri ch.

Wir beziehen uns auf folgende Missive:

1535, 11. October (Montag vor Galli). Zürich an Bern. Da der Bischof zu Constanz glaube, daßer vielleicht bei den Eidgenossen Unterstützung finde, um die von Arbon von dein Landfrieden zu drängen, sowolle er nun in gleicher Weise mit denen von Bischofzell vorgehen. Er habe nämlich das Einkommen derPfarrei, das im Verhältnis) zur Anzahl der Personen dem Prädicantcn zugehöre, was er davon im Thurgauerlangen mochte, in Haft und Verbot gelegt. Dazu komme, daß die vier Meßchorherren den übrigen, dieder evangelischen Lehre anhangen, ihre Präbenden und Pfründen abschlagen. Hierüber habe sich heute eineBotschaft derer von Bischofzcll bei dem Rothe von Zürich beklagt und dringend Rath und Hülfe begehrt undverlangt, daß man sie beim Landfrieden beschirme. Da es darauf abgesehen sei, denen von Bern und Zürichheute Eines morgen das Andere aus den Händen zu reißen und der Bischof den guten Leuten auf denjetzigen Tag zu Baden verkündet habe, so bitte man, den Gesandten Vollmacht zu geben, die Bischofzellerbeim Landfrieden zu beschirme». St. A. Z«nch: Missw-nb..ch ,°s« »,,»-5.. e. ,M.

SZS.

IZern. 1535, 11. und 13. October.

Staatsarchiv Bern- RathSbuch Nr. SSS, S. ee. JnstructionSbuch 0, f. SS.

Gesandte: Savoyen. Der Herr von Stäffis; Foutaucl, Secretär.

I. (11. October.) Vor dem Nathe zu Bern trägt der erftbeuaunte Gesandte im Namen des Herzogsvor der Handel wegen derer zu Genf habe bisher nicht beigelegt werden können, obwohl viele Ehrenleutesich damit beschäftigt haben. Der Herzog glaube, daß hierin am besten zwischen ihm und denen von Bernverhandelt würde. Wenn man dieses wolle, so werde er in Monatsfrist sich nähern, seine Boten schicken undzur Sache reden lassen. Inzwischen möge ein Stillstand gemacht werden. Wird an die Bürger gewiesen.

II. (13. October.) Vor Räthcn und Bürgern eröffnen die Gesandten des Herzogs Vielerlei und Wider-sprechendes, ohne hiebet eine Antwort in Betreff der letzthin an die Herren Piochet und Fontane! gestelltenForderungen zu geben. Es gingen dieselben dahin: der Herzog soll die Leute zu Peney entlassen und dieBelästigungen derer von Genf abstellen und hierüber in vierzehn Tagen Bescheid erthcilen, ansonst dasBündnis) aufgekündet werde. Die Näthe erklären nun, man verüble es in hohem Grade, daß der Herzogauf die genannten zwei Artikel nicht geantwortet habe; man entnehme hieraus, daß ihm ein Haufe von30 bis 40 Räubern, wie er sie zu Peney versammelt habe, lieber sei als die Stadt Bern, daß er dem Blindemit derselben keinen Werth beilege und daß dieser auch denen von Bern keinen Nutzeil gewähre; deßhalb an-erbiete man den Gesandten den Bnndesbricf, um solchen dem Herzog zuzustellen; denn denen von Bern seinicht genehm, Bnndesgenoß solcher Leute zu bleiben. Da aber die savoyischen Gesandten die Annahme desVundesbriefes verweigerten, erkennen die Näthe ferner- da die Gesandten den Bundesbrief dem Herzog ,lichtüberbringen wollen, möge die Sache einstweilen angestellt bleiben; aber es sollen die Gesandten auf's Neue