566
September 1535.
SST
Keterl'ingen. 1535, 30. September (Donnerstag nach St. Michael).
Kaiitonsarchiv Freidiirg: Abschiede Bd. 124.
Gesandte: Bern. Hans Nndolf von Graffenried, Venner; Michael Angsburger, Bauherr. Lnccrn.Jacob Am Ort, des Raths. Schwpz. Jacob an der Nüti. Wallis. Gillian Vennetz, Landvogt zuSt. Moritzen. Grafschaft und Stadt Neuenburg. Claude Bailloz, Vogt zu Valtravers; Pierre Hardi, desRaths; Johann von Cornoux (Cornaux?), des Raths.
Schultheiß, kleine und große Näthe der Stadt Freiburg, als Schirmer des Gotteshauses zu Peterlingen,und die Conventsherren daselbst einerseits, sodann Schultheiß, Rath und die Gemeinde der Stadt Peterlingenanderseits haben ihren Span betreffend die Pfarrkirche, die sie die Capelle nennen, den genannten Boten zueinem freundlichen Tag, mit wissenhafter Thädigung deßhalb zu vermitteln, doch mit Vorbehalt der Rechte,falls die Parteien nicht einig würden, anvertraut. Es werden nun Klage und Antwort und die aufgelegtenVeweisschriften verhört, aber es gelang den Schiedboten nicht, die Parteien zu vermitteln. Demnach wirdverabschiedet, man lasse beide Theile bei Brief und Siegel und Brauch und Nutzung wie bisher und wollekeiner Partei an ihren Rechten etwas gegeben oder genommen haben. Doch sollen diejenigen in der StadtPeterlingen, welche dem Evangelium und Gotteswort anhangen, bis Austrag des Rechts nicht in der ge-nannten Capelle und Pfarrkirche, sondern im Spital predigen lassen. Für den Fall, daß fernerer Span ent-steht, haben die Schiedleute einhellig gerathen und gesprochen, daß die Parteien einander diesfalls rechtlich be-suchen, gemäß den Bünden und des letzten hierüber zu Peterlingen ergangenen Abschieds, und daß inzwischennichts Unfreundliches oder Neues unter ihnen vorgenommen werden solle.
Den Abschied unterzeichnet: Bailloz.
ZZS
Zürich. 1535, vor dein 9. October.
Verhandlung zwischen Abgeordneten von Egnach und dem Nathe zu Zürich.
Es erübrigt diesfalls folgende Missive:
1535, 9. October (Samstag nach Francisci). Zürich an Bern. Die bidcrn Leute aus dem Egnach(„Ebmat") im Thurgau, die nach Arbon kirchgenössig sind, haben sich abermals durch ihre Votschaft bei demRathe zu Zürich beklagt, daß die früher zu Tagen von den Eidgenossen wider den Bischof zu Constanz er-folgten Abschiede, wornach dieser ihnen gemäß dem Landfrieden einen Prädicanten gestatten und die Anzahder Kirchgenossen ermittelt werden sollte, an ihnen nicht gehalten werden. Der Bischof behaupte nämlich,daß man die in der Stadt Arbon, über welche die Eidgenossen keine Obrigkeit haben, nicht mitzählen dürst.Sie bitten, sie diesfalls beim Landfrieden und den Abschieden zu schirmen, da der Bischof sich nach dem Kriegenlit ihnen vertragen habe und nie eine andere Meinung waltete, als daß er sie wie andere Thurgauer beimLandfrieden bleiben lassen wolle. Da man sich nicht solcher Art EineS nach dem Andern abbrechen lasscudürfe, so bitte man die zu Bern, ihren Gesandten, die sie auf den nächsten Tag nach Baden abordnen, Boll-macht zu geben, um die guten Leute, wenn nöthig durch Bestehen des Rechts in Schutz zu nehmen.
St.A.Zürich: Missivenbuch ISS» und SS, c. WS.