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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1535.

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1) Der große Rath von St. Galle» bestimmt unterm 13. September die genannte» Gesandten in Betreffdes Pannerhandels nach Appenzell. Stadtarchiv s.. Gaium Na.Much r°ss- »i. S. u-s,

2) Daß um diese Zeit eine Gesandtschaft von St. Gallen an Appenzell stattfand, ergiebt folgendeMissive:

1535 1. Oktober. Klein und große Räthe von St. Gallen an die von Appenzell. Klage, daß einigeAppenzeller ausgeben, St. Gallen habe sein Panner zu Loch (Vögelinscck) verloren und dasselbe heimlichwieder erkauft. Da diese Lügen nicht zu dulden seien, zumal die St. Gallcr weder Zeichen noch Panner ver-loren haben, so werde hicmit schriftlich, wie zuvor mündlich geschehen sei, alles Ernstes gefordert, daß die Obrigkeitzu Appenzell diese Lügen hintertreibe, andernfalls die von St. Gallen diese Angelegenheit vor die Eidgenossenbringen müssen. Stadtarchiv St. Gallm: Archiv-R-M-r.

Man vergleiche ferner den Abschied vom 16. November.

STS.

Ziern. 1535, circa 19. September.

Verhandlungen der Genfer Gesandtschaft in Bern.

Wir notiren folgende Missive:

1535, 19. September, Bern. Francis Favre an seine Obern. Er sei vor dem kleinen und großen Nathegewesen und habe auf das dringcnste gebeten, um der Ehre Gottes willen denen von Genf zu Hülfe zukomme»! Geld hätten sie allerdings nicht, aber man wolle ihnen Kaufmannswaare als Bezahlung übergeben;wenn die von Bern die Stadt Genf untergehen lassen, so werden sie und ihre Nachkommen dieses beklagen,wie das auch bei denen von Frciburg der Fall sein werde; man könne die Wohnung des Bischofs in Besitznehmen, um die genannten Kaufmannsgüter dahin zu verlegen. Auf dieses sei ihm durch den SchultheißWattenwpl, den Schreiber und Wagner geantwortet worden, sie haben eine Gesandtschaft nach Genf geschicktmit Instruction, und bevor man Nachrichten von dorther habe, könne man nichts Anderes mittheilen; manhabe ihnen einen Boten (»lloruu«) gesandt; man sei erstaunt über die von Genf, daß sie diejenigen zurück-behalten, die dorthin kommen. Der Gesandte antwortete, man habe ihm geschrieben, daß dieses nicht geschehe;Wagner' erwiderte, man habe den Sindics gerathcn, mit Tätlichkeiten zurückzuhalten. Der Gesandte ant-wortete, das sei nicht nöthig, da man es ja nicht wagen dürfe hinaus zu gehen um Lebensmittel zu hole».Hierauf habe er (Wagner) nichts mehr geantwortet. Aus den kath. Orten (»duut vunton«) sei nach Bernberichtet worden, sie (Bern?) sollen keinen Krieg anfangen, denn sonst würden sie (die Orte) gcnölhigt sein,gegen sie (Bern?) zu marschircn und er (Favre) zweifle nicht, daß es geschähet). Man solle gleichwohl inGenf guten Raths und guten Muthes sein und alles Vorfallende schleunigst berichten. Der Gesandte habe,wie die von Genf, kein Geld. Man möge Alles wohl beachten, was er geschrieben habe.

^ K. A. Genf: I>ort.olvuMo3 IiistorihuoL, FaScikel 1121.

>) Diese höchst undeutliche Stelle lautet wörtlich also:»?our8iz'/ spour soj sa-ods»?) gus-rujourckuz-un^scmj Usur o. irmuclö los kamt oaulou gui us ÜSW poiut clo Zusrre our si kalliow gru lzwicmb ss'il MiI1g.tgri/ils n11n88«zukj npros ooukro oulx ot u'su clcmts«.