September 1535. 561
schon mehrmals gethan, ihnen den Handel dringend ans Herz zu legen und sie um gutes Aufsehen zu er-suchen, damit Genf wieder zum christlichen Glauben gebracht werde; und wenn vielleicht andere Orte ein sogerechtes und heiliges Werk verhindern wollten, so sollen sie dieselben von ihrem Vorhaben so viel möglichabwenden, ermahnen und bitten, da Genf eine Reichsstadt und die „nützliche Herrlichkeit" sammt allen Rechtendem Bischof und dem Herzog nur verliehen sei; die VII Orte sollen dahin wirken, daß die andern sich derGenfer nicht beladen, da es ein böses Beispiel wäre, wenn eine Obrigkeit die (ungehorsamen) Unterthaneneiner andern beschirmen wollte. Der Kaiser gebe auch zu bedenken, daß die VII Orte an Kraft verlören,was die Feinde gewännen. St. A. Lucern I Allgemeine Abschiede le 2. r. 4S2.
Zu t. 1) Der Zürcher und der nichtofficielle Solothnrner Abschied führen den Inhalt dieser Vorträgeaus. Bern: Es dürfe sich billig beschwer», daß Solothurn es immer in solcher Weise anziehe; es erinneredagegen an die viele Mühe und Kosten, die es von Anfang dieses Handels gehabt; wie es Botschaften nachSolothurn geschickt, die Gegner desselben, als sie sich feindselig zu benehme» anfingen, mit Gcfängniß und amGeld bestrast habe; als Solothurn den Banditen verweigerte, in seinem Gebiet „das Wasser zu brauchen",habe Bern wieder eine Botschaft dahin gesandt, um sich für die von Armnth Bedrängten zu verwenden, aberohne allen Erfolg; als dann die Roggcnbach auf diesen Abschlag erklärt haben, sie wollen nicht mehr Bernersein, sondern sich selbst helfen, so habe die Obrigkeit dies in guter Meinung Solothurn angezeigt, was dieseszugeben müsse; aber trotz allen Anstrengungen habe es an letzter!» nie etwas zu erheben vermocht; es habeendlich zum höchsten verbieten lassen, jemand zu behausen, sondern diese Leute gefangen zu nehmen und denObern zu überantworten, also immer das Mögliche gethan; Solothurn dürfe daher billig unterlassen, an dieBünde zu erinnern, da Bern sie wohl so redlich gehalten, als es ihm gegenüber geschehe. Basel zeigt an,daß es letzthin Einige bestraft, weil sie flüchtige Solothurner beherbergt hatten, und erklärt sich im Übrigen
gleich (wie Bern.) Der Bcrncr und Basler Abschied enthalten ebenfalls den Vortrag der Berner Gesandten,
dagegen nicht den Schluß der Verhandlung: es heißt einfach, man habe dann etwas verabschiedet, was denenvon Bern und Basel zugeschrieben worden sei.
2) 1536, 20. Februar (Samstag vor St. Mathis). Zürich an Bern. Als mau sich auf Hl. Kreuztagim Herbst zu Baden wegen der Banditen von Solothurn berathen habe, haben weder die von Zürich nochderen Boten in einen Abschied oder eine Schrift, wie die V Orte sie verlangten, gewilligt, in welcher gesagtworden wäre, daß man die genannten Banditen nun einmal („nutalnmeer") als Feinde betrachte; vielmehrgieng die Instruction und die Meinung derer von Zürich nur dahin, mitzuwirken, wenn die V Orte Bern undBasel freundlich bitten wollen, unbeschadet ihrer Hoheitsrechte zu gestatten, daß man den Banditen ans ihrGebiet nacheile und sie im Betrctungsfallc der Obrigkeii, auf deren Gebiet sie betroffen werden, zustelle; wobeijede Meinung einer Fehde oder Feindschaft ausgeschlossen war. Nichtsdestoweniger vernehme man nun vondenen von Basel, daß die Schrift, welche sie von den zehn Orten erhielten, deutlich besage, daß man die Banditenfür Feinde derselben halte. Gemäß dem Abschied und dem Bericht der Gesandten sei dieses mit Bezug aufZürich unrichtig, zumal der Landschreiber zu Baden noch auf einem besondern Zedcl dem Artikel beigefügthabe, daß die Gesandten von Zürich zu dem betreffenden Schreiben nicht einwilligten, sondern bei der ihnenin einer bcsoudern Missive übersandten Instruction verbleiben wollten. Als dann die V Orte sich der Botenvon Zürich auf Gefallen oder Abschreiben ihrer Obern gemächtiget, habe man von nichts Andern, gewußt,als daß es sich um ein freundliches Schreiben und eine Bitte handle, wobei keiner Feindschaft erwähnt würde.Die von Zürich seien also, wie auch schon geschehen, wider ihren Willen von dem Schreiber des Briefesunter die Meinung der Mehrheit begriffen worden, da sie nie daran gedacht, die Banditen als ihre Feindedurchächten zu wollen. Die von Zürich wollen sich deßnahcn entschuldigt haben, und es werde bereits Petervon Werd denen von Bern mitgetheilt haben, was hierüber die Boten von Zürich zu Basel mit ihm geredethaben St. A. Zürich: Missivenbuch IL3S, k. 20.
3) Das Schreiben an Basel, von zehn Orten unterzeichnet, ck. ck. 18. September, den Inhalt des Ab-schieds mntackis mntanckis recapitulwend. ist dem Zürcher Abschied vom 18. October beigelegt.
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