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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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557
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September 1535. 557

Zu Vor dem Rothe zu Bern erscheinen am 15. September zwei Gesandte von Lausanne und machenin Betreff des Jurtens dieselbe Eröffnung wie auf der Jahrrechnung zu Freiburg. Der Rath entsprichtihnen; die Briefe mögen zu Freiburg aufgerichtet werden. St.A.Bern: Rathsbuch Nr. sss, s.220.

SS7.

Waden. 1535, 13. September (Montag vor dem hl. Kreuztag im Herbst).

Staatsarchiv Lucer»: AUg.Absch.k. 2. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. IS, r. tS7. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. os, S. I5S.

LaudcSarchiv Schwvz: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede iszz—isss. KantvuSareliiv Frciburg: Badische Abschiede Bd. IS, t'. 2«4.

Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. 20. Kantonsarchiv Schaffhauscn: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Junker Hans Edlibach, Sekelmeister; Heinrich Nahn, des Raths. Bern. JohannesPastor, Venner; Jacob Wagner, des Raths. Lucern. Hans Golder, alt-Schnltheiß Nri. Josua von Berol-dingen, Landainmann. Schwpz. Joseph Amberg, Landammann. Nidwalden. Hans Bünti, Sekelmeister.Zug. Oswald Toß, Ammann. Glarus. Hans Aebli, Ammann. Basel. Balthasar Hiltbrand, Zunftmeister.Freiburg. Jacob Wicht, des Raths. Solothurn. Urs Hugi, Schultheiß; Konrad Graf, des Raths.Schaffhausen. Hans Waldkirch, Burgermeister. Appenzell. Ammann Broger. — E. A. A. 1. 56 g..

Schultheiß Golder von Lucern zieht in Betreff des Geleites zu Mellingen an, Schultheiß Fleckensteinbeschwere sich, daß er verunglimpft worden, als ob er und seine Geschäftstheilhaber den Zoll umgehen; denner, als gesessener Burger von Lucern, sei nichts zu geben schuldig; damit aber nicht fernerer Span darüberentstehe, so wolle er in Zuknifft, wenn er und seine Genossen miteinander Güter hinunterfertigen, dafür sorgen,baß je die Hälfte ihm gehöre und jene die niedere Hälfte verzollen. Es wird dies angenommen, mit demBeding, daß es redlich gehalten werde. Die 2 Gulden, welche die Schiffleute noch schuldig geblieben, werdenihnen erlassen; doch sollen sie hinfür das Geleit bezahlen. I». Da seit einiger Zeit häufig um Feilster ge-beten wird, und man dieses Nachlaufen abstellen möchte, so wird der Vorschlag heimgebracht, hinfort keineFeilster mehr zu schenken, außer in Klöster, Kirchen, Rathhäuser und Wirthshäuser. v. Da der Abt vonEinsiedeln und der von Pfäfers in ihrem Span einen baldigen gütlichen oder rechtlichen Spruch begehren,so ist die Mehrheit der Orte der Ansicht, sie sollten sich zuerst vor Vogt und Gericht zu Sargans berechtigen,und wenn die eine Partei sich über das Nrtheil zu beschweren hätte, so möge sie an die Eidgenossen appelliren.Die Parteien wünschen jedoch die Sache sofort abgemacht zu sehen, um weitere Kosteil zu ersparen. Heim-zubringen, ob man deil Handel vor jenes Gericht weisen oder auf dein nächsten Tag selber abthun wolle.(Nachtrag.) Auf die Bitte des Ainmanns von Schivyz, auf dem nächsteil Tag den Entscheid zu fassen, istendlich abgeredet, daß jedes Ort schriftlich dahin melden soll, ob es dazu stimme. «R. Es waltet ein SpanZwischen dein Bischof von Coiistanz und denen im Tanuegger-Amt, betreffend Besetzung eines Ainmanns, weß-halb sie auf gegenwärtigem Tag erscheinen. Dabei verlautet auch, daß der Schaffner von Fischingen deinBischof alle Einkünfte, Rechte und Gerechtigkeiteil, bis an das Malcfiz, abkaufeil wolle, während die TanneggerBrief und Siegel vom Bischof besitzen, daß er sie ohne ihr Wisseil und Willen nicht verkaufen noch versetzensolle. Heimzubringeil, ob man diesen Kauf gestatten wolle. «. HieroillMus Moresin von Lauis und sein Bruderberichten von einein Proceß, den sie mit Alexander Patten (alias Patherii) von Mailand gehabt; gemäß den zuMailand gesprochenen Urtheilen sollte der letztere einige tausend Kronen bezahlen; die Bezahlung werde abernie geleistet, und bereits haben sie über 1500 Kronen Kosten gehabt. Es wird nun an den Herzog geschrieben,