September 1535.
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dürft und ihren Brauch im Jurten holzen und weiden, wie sie es zun: Theil bisher gewohnt waren, dochsollen sie daselbst und von dem, was sie von daher beziehen, nichts veräußern, in. Den: Franz Bo laßtmau an: Backofenzins zu Oulens für dießmal 5 Köpf Korn nach. n. Johann Donnpc wird wegen einesTodtschlags um 50 Pfund Pfenning gebüßt «». Hans Jon,: will bei seiner empfangenen Mühle eine Scheuerbauen, wogegen die von „Clagniens" (Eclagnens) Einsprache erheben. Die mit den: neuen Landvogt auf-reitenden Boten solle!: die Sache besichtigen und kann der Bau ohne Schaden vor sich gehen, so mögen siemit denen von Clagniens reden, daß sie ihn gewähren lassen. ,». Demselben Hans Joun ist für ein Jahrder Mühlenzins geschenkt worden. Bei der letzte,: Jahrrechnung waren die von Freiburg einverstanden,den: Statthalter von Echallens für seine Mühe 10 Pfund Pfenning kleiner Münze als Jahrlohn zu geben.Die von Bern habe:: dieses heimgebracht. Auf erneuerte Bitte des Statthalters wird ihn: für dieses Jahrvon denen von Freiburg („minen Herren") derselbe Lohn bewilligt. Damit für die Folge diese Sache geordnetwerde, wolle,: die Boten von Bern sie an ihre Herren bringen. » Für die Waldungen in der HerrschaftEchallens soll man Bannwarte bestellen und sie mit einem Jahrgeld oder Kleid bedenken. Ohne Willen derObern beider Städte soll daselbst kein Holz geschlagen werden. 8. Für das Schlost hat mau den: alten Land-vogt von Meßbach ein halbes Dutzend Haken abgekauft. Diese sollen die Vögte sauber halten und bewahren.Es trifft jeder Stadt achthalb Kronen, t. Die von vier Dörfern im Wistenlach, nämlich von Praz („Luprä"),Nant, Sugier und Chauinont begehren gegenüber denen von Murten in Betreff gewisser Feldfahrten undWeidgänge sie bei den durch beide Städte gemachten Thädigungen verbleiben zu lassen. Dagegen wendendie von Murten unter Andern: ein, daß die betreffenden Allinenden laut ihren Freiheiten und andern Gewahr-samen ihnen zuständig seien und sie dieselben nach ihren: Gefallen verleihen mögen und jene in keiner Weiseberechtigt seien, nur Eiuschlagen oder sonst darüber zu verfügen. Alan hat nun die Geivahrsamen beider Theile,besonders jene/ von welchen die von Murten beglaube», daß sie früher nicht vorgelegt worden seien, geprüftund hierauf den frühern Spruch beider Städte vollständig bestätigt. Derselbe meldet, daß wenn die von denvier Dörfern Einschlüge inachen wollen, sie hiezu den Schultheißen als Amtmann beider Städte berufen sollen.Es wird in»: beigefügt, daß der Schultheiß, wenn ein solches Begehren an ihn gelangt, dasselbe beiden Städtenvorlegen soll, damit sie als Oberherren das Gebührende verfügen können. Die Kosten, in welche die vomWistenlach gewiesen" worden, sollen sie abrichten; glauben sie, daß die von Murten ihnen dieselben ersetzensollen so mögen sie dieselben zu Bern, wohin dermalen Zug und Rath gehört, belangen. «. Die Commissariendes Herzogs von Savoyen haben Einige in der Herrschaft Murten zu Lugnorre um Erkennung edler (Lehen?) undder gleichen Rechte ersucht Man soll nun dem Landvogt der Waadt schreiben, daß man sich dessen verwundereund verlange daß er die Commissarien abweise, indem man dem Fürsten daselbst keine Rechte zugestehen könne;sollte er das Gegentheil behaupten, so möge er die beiden Städte nach Gebühr belangen, v. Lanöo solldie Bekenntnisse der Kirche im Wistenlach vollenden; dann wird man untersuchen, aus was und wie manseine Arbeit bezahlen wolle. « In Betreff des Spans zwischen denen von Gempcuach und Nied wegender Viehweide ist es bei der zu Bern gegebenen Erläuterung geblieben, mit dem Beifügen, daß der Fehlbarefür jedes erkaufte Fuder um 10 Pfund gebüßt werden soll. In Betreff der Tell, welche die von Murtenvon einigen eingesessenen Bürgern von Bern und Freiburg wegen der Güter, die diese in der HerrschaftMurten besitzen, fordern, ist die Sache bis nächsten Galli verschoben; inzwischen werden sich die Burger beiderOrte („miner Herren") berathen und weitere Antwort ertheilcn. Griiiet von Lugnorre wird halbe Buße er-lassen. " Die von Freiburg ersuchen die von Bern freundlich, den Vicar von Bösingen um das zu ent-