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müsse Recht walten lassen und lege Alles in die Hand seines Herrn bis in Sache gerichtlich entschieden sei.4. Eine erneuerte Klage wegen Sperrung der Lebensmittel habe er nicht vernommen; diese würde übrigensnicht seinen Herrn, sondern den Bischof betreffen. Wie es allgemein heiße, habe dieser von dem Papst und denkaiserlichen Beamten einen Brief erhalten, worin die höchsten Strafen angedroht seien. 5. In Anbetracht derNechtschaffenheit und Einsicht der Herren zu Bern und der alten Freundschaft und Verbindung zwischen ihnenund dem Herzog hoffe er, daß diesem, wegen einer Sache, an der er nicht Schuld trage, kein Schaden ge-schehe. 6. Da der Herzog ihm geschrieben, er möge die von Bern über das Verhältniß derer, von denensie gehört, daß sie zu Favarges („Fouerges) gefangen gehalten werden, Kenntniß geben, so sende er die Ab-schrift eines bezüglichen Briefes, den der Vicomte von Martigues, des Herzogs Neveu, diesem geschrieben habeund aus welchem das Nähere zu ersehen sei. St. A, B-rn-Act-nband G-ns nss—iss?. (Fr-mMM
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Areiöurg. 1535, 7. September.
Staatsarchiv Bern: Freiburgev Abschiede k. 21. jtantvnSarchiv Freibnra : Rathsbuch Nr. 53.
Jahrrechnung der Städte Bern und Fr ei bürg betreffend Murten und Echallens.
Gesandte: Bern. Sekelmeister Hans Rudolf Nägeli; Jacob Wagner.
». Thanneta Reinont senneys, des gerichteten Gesellen Wittwe, sainmt ihren Kindern bittet, ihnen dasVermögen zu belassen. Die von Freiburg für ihren Theil haben ihr Gnade erwiesen; die Boten von Bernwollen es heimbringen. I». Vier Frauen von Echallens, die bauen wollen, giebt man jeder 10 Pfd. r.T»evon Etagnieres, da sie ohne Wissen und Willen beider Städte einige neue Satzungen gemacht haben, werdenum 30 Pfd. Pfenning bestraft. Mit dein Mahlen sollen sie gewärtig sein, wie früher verabschiedet worden.«I Der Kilchherr von Goumoens beglaubt, von einigen Jucharten im Zehuten von Echallens den Zehntenbeanspruchen zu können. Wenn der neue Vogt aufreitet, soll man sich erkundigen, wie viel dieser Zehntenbetrage, und dem genannten Kilchherrn „aus einem Kasten" etivas Angemessenes geben, damit das jährlicheZanken aufhöre und der Zehnten von Echallens ganz bleibe. «. Die von Pantrepa (Penthereaz?) in der Herr-schaft „Mülynen" sollen der bezüglichen Bekanntlich gewärtig sein. L. Die von Lausanne bitten, sie bei ihremalten Recht betreffend den Weidgang des kleinen Viehs im Jurten und andere Dinge verbleiben zu lasse».Der Landvogt von Echallens berichtet, daß gemäß erhobener Erkundigung die von Lausanne mit allemzu allen Zeiten in den Jurten gefahren seien. Die von Freiburg wollen sie hierbei verbleiben lassen, bochdaß sie nur eigenes und kein fremdes Vieh hintreiben sollen. Die Voten von Bern bringen das an ihnHerren, deren Meinung denen von Freiburg überschickt werden wird, damit diese denen von Lausanne weiten»Bescheid geben können. K. Die von Lausanne sollen im Jurten nicht über ihr Bedürfnis; Holz nehm^ansonst weiteres Einsehen gethan werden müßte. I». Wanlter du Pra mag einen Backofen bauen und sodavon einen Quartcron Korn geben, I Es wird beantragt, daß man in Betreff eines Spans zwischen dem'»von Vuarrens und denen von Villars le Terroir und sodann dem Grafen von Greperz und den Capitcls-Herren von Lausanne auf einen Tag den Augenschein einnehmen wolle. Die Boten von Bern wollen dasheimbringen, wodann ihre Herren denen von Frcibnrg weitern Bescheid geben werden. Ii. Die von VillahTiercelin und von Froideville läßt man bei ihren Briefen in Betreff des Jurten verbleibe«;, doch solle» I»nichts daraus verkaufen. I. Die von Bottens, Polier le grand und Polier le petit dürfen für ihre Rotlp