September 1535.
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ST4.
Wein. 1535, 4. und 5. September.
Staatsarchiv Bern : Rathsbuch Nr. SöS, S. Z0S und sab.
Gesandte: Zürich. Meister (Kaspar) Nasal; (Jacob) Werdmüller, (alt-Sekelmeister).
I. (4. September.) Die genannten Gesandten halten vor dem Nathe zn Bern einen langen Vortrag inBetreff des Handels der Noggenbach und ihrer Mithaften und verlangen, daß den Gesandten, die nach Badenkommen. Vollmacht gegeben werde, in der Sache zn verhandeln.
II. (5. September.) Dasselbe Anbringen wird vor Nöthen und Bürgern wiederholt. Diese gebenden Gesandten«ne Abschrift der an die VI Orte ans ihr von Zug ans erlassenes Schreiben erthcilten Antwort und danken ihnen.
Etwas weiter, als im Rathsbuch angedeutet ist, geht die am 1. September (St. Verena) den Gesandtenvon Zürich gegebene Instruction. Nach einer Rccapitulation der in Baden (IL. August, I.) und in Zug(30. August, t und Ich gefaßten Beschlüsse fährt sie fort: Man finde nun aber besser, anstatt mit den Eid-genossen zu schreiben, eine Gesandtschaft an Bern nnd Basel, wo die genannten Banditen sich aufcnthaltenmögen, abzuordnen. Diese soll daselbst vorstellen, was man von dem Muthwillen der Banditen vernommenhabe, wie sie während Hangendem Anstand einem Priester ans offener Straße seine „Heimlichkeit" ausgehauen,und daher die genannten Orte zu bitten, sich der Eidgenossenschaft wegen solcher „Vechtcr" zu entschlagen,zumal auch die von Solothurn sich vor die Eidgenossen zu Recht erbieten. Dabei möge man auf den nächstenTag zu Baden den Gesandten Vollmacht geben, zu bcrathcn, wie man den Banditen zu gebührendem Rechtverhelfen oder sonst die Unruhe beseitige» könne. St. A. WM): Jnstrmtwnsbuch rsss— ts, r .?i.
Die Vor- und Amtsnamen der Gesandten aus eben dieser Quelle.
ZSS
Mmtdon. 1535, vor 6. September.
Verhandlung einer Gesandtschaft von Bern mit dem Gouverneur der Waadt.
Die Conferenz, wahrscheinlich eine Folge der Verhandlung vom 23. August, ergiebt sich ans folgender Missive:
1535 6. September, Moudon. Lullin an Bern. Er habe den Brief derer von Bern erhalten undden Vortrag ihrer Gesandten, die nach Genf geschickt worden, verstanden. Es sei hierauf Folgendes zu be-merken: 1. Dem Vorgehen derer zu Peney gegen die Stadt Genf entgegenzutreten stehe nicht an ihm, weiljene sich nicht in seinem Amtskreise befinden. Zu Gefallen derer von Bern habe der Herzog sich wiederholtbemüht, daß jene Ausschreitungen abgestellt würden, aber ohne Erfolg! es liegen dieselben nicht im Willendes Herzogs, sondern des Bischofs von Genf, des Herrn des genannten Schlosses. Der Herzog und seineUntcrthanen seien schuldlos nnd wünschen gute Nachbar» derer von Bern zu bleiben. 2. Die Gesandtenhätten zu verstehe» gegeben, daß das Land des Herzogs Schaden leiden könnte. Es sei das nicht anzunehmenaus den obige» Gründen und in Folge der Anträge, die des Herzogs Gesandte das letzte Mal denen vonBern eröffnet haben, in Betreff derer man freundliche Antwort verlange. 3. Es sei bemerkt worden, daß ver-schiedene Hnndelswaaren in Nyou zurückbehalten worden seien. Das beziehe sich einzig ans eine Beschlagnahmedie ans dem See erfolgt sei, wobei mehrere aus der benannten Stadt betheiligt seien. Er habe den gewöhn-lichen Amtsleuten befohle», Verfolgungen in Gemäßheit der geltenden Rechte und Übungen vorzunehmen. Er
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