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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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550
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550 August 1535.

Abrede, daß er sich so geäußert, uud begehre den Kläger zu kennen, um denselben berechtigen und sich inallen Ehren verantworten zu können. Heimzubringen, ob man sich mit dieser Antwort zufrieden geben, oderwas mau weiter hierin thun wolle, v. Vogt Stalder von Schwyz macht einen Anzug betreffend den Zehntenim Zürchergebiet, den der Abt von Einsiedeln dem Abt von Pfäfers abgekauft hat. Heimzubringen. I. DieserTag ist allein wegen der solothurnischen Flüchtlinge angesetzt, welche jetzt hin und her streifen und so große»Muthwillen treiben, wie es bisher in der Eidgenossenschaft nur wenig erhört worden; um größern Unruhe»vorzubeugen ist ab dem Tag zu Baden an Bern und Basel geschrieben worden. Auf den Fall nun, daßdieselben dem dort gefaßten Beschluß nicht zustimmen, was man nicht erwartet, werden Zürich und Glaruszum dringendsten ersucht, den V Orten hierin behülflich zu sein, um Bern und Basel gemäß den Bünden z»mahnen, damit weiterer Jrrsal, Aufruhr und Schaden vermieden bleiben. Auf dein nächsten Tag zu Bade»sollen auch die Boten dcßhalb gänzliche Vollmacht haben. K. Gleicher Gestalt wird an Bern geschriebenwegen des Spans mit Solothurn über das Hochgericht und andere Artikel, mit dem Ansuchen, daß esmit dem Recht begnüge und nichts Gewaltthätiges unternehme. Auch dieses Geschäft wird den Boten von Zürichund Glarus in den Abschied gegeben. Mau soll auch den nächsten Tag mit Vollmacht besuchen, die Bernesins Recht zu mahnen. I». Heimzubringen das Gesuch von Stoffel Merz zu Aegeri, (Tochtermann Vogt Zigerli's),der dort ein neues Wirthshaus gebaut hat, ihm etwas an ein Fenster zu schenken, i. Ammann Toß »»^Vogt Götschi Zhag verwenden sich für Einen von Jnwyl, der daselbst ein schönes neues Haus gebaut hat,demselben ein Fenster zu schenkeil. It.. Zu Ausgang dieses Tages langt noch eine Missive von Solothnr»an, worin sich die Obrigkeit verantwortet uud berichtet, was die Banditeil weiter gehandelt. Die sechs Orlebeschließen, an Bern nochmals zu schreibeil, ob es seinen Zusagen, den Bünden und dem Landfrieden »»^kommen wolle. Nur der Bote von Zürich willigt weder zu dieser Schrift noch zu der Anfangs beschlossene",da er in so wichtigen Sachen nicht genug Vollmacht habe, will es aber au seine Obern bringen. D»»»^diese über alle Händel wohl berichtet werden, hat man ihnen Copieu der verabredeten Schreiben und derMissiveu von Solothurn zugestellt, mit der Bitte, sich hierin nicht zu sondern, da mau doch nicht mehr be-gehre, als was Blinde und Landfrieden zugeben. Zürich soll daher nach Zug melden, ob es au jenem Schreit"'»theilnehmen, oder eine Botschaft nach Bern schicken, oder ivie es sonst in der Sache handeln wolle, und gleichezeitig die Copien zurücksenden.

Im Zürcher Abschied fehlen «.«1, i; im Schwyzer v; im Glarner «,«1; Ir aus dem Zürcher-

Der Name des Gesandten von Zürich aus dortigem Jnstructionsbuch 153343, k. 72.

Zu ». Der Schwyzer Abschied enthält im Text die betreffenden Artikel. Es sind, so weit die theiweise Zerstörung des Exemplars ihr Lesen gestattet, folgende: 1. Der Kirchhcrr voll Hitzkirch klagt, daß wen»er Kranke mit dein heiligen Sacramente versehen habe, dieselben sterben, ohne daß ihre Angehörigen das»sorgen, daß sie das heilige Öl empfangen. Er glaubt, solchen das Begräbnis; auf dem Geweihten Z»weigern. 2. Die Bauern wollen nur die Sonntage und Zwölfbotentage, nicht aber die übrigen gewohn e>Feiertage feiern. Die Priester in den Freien Ämtern verlangen diesfalls Verhaltungsbefehle. 3. Derzu Wohlenschwyl beschwert sich, daß die von Bern die zur Pfrund gehörigen Güter innehaben und ihm >»»vierzig Stück verabfolgen lassen; er habe keinen Platz für einen Schweinestall, noch für eine Hanfbütü! h^nman ihm nicht, so könne hier kein Priester bleiben. Insbesondere klagt er auch, daß die von Bern diegütcr auf die Zwölfbotcn und andere gebannten .... (der Rest ist zerstört). 4. Ist theilwcischandelt von abhanden gekommenen Kelchen und Zierden, die wieder hergeschafft werden sollten. 5. Hans A rrvon Altwys sei seit dem hohen Donnerstag nie nach Hitzkirch in seine Pfarrei zur Kirche gekommen.

Zu L und Ii. Hier mögen folgende Acten notirt werden: