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August 1535.
der Eidgenossen „zum Teil" verabschiedet worden, betrachtet hat, wird beschlossen, der savoyischen Botschaft zuantworten, die von Freiburg seien im Posseß der „Guard" und meinen dabei zu bleiben; wolle sie dessender Herzog mit Recht entwähren, so soll er dieses thun vor dem auf Michaeli (29. September) verabredetenTag. Wenn aber der Herzog vor diesem Ziel mit Recht nichts erzeigen mag, so wollen die von Freibnrgalsdann ihrem guten Recht nach mit ihren Zugesehen fürfahren. Die Boten des Herzogs, nach genommenem„Bedank", verlangen nochmals, man möge ihrem Begehren entsprechen, ansonsten müssen sie protestiren, daßder von den Freibnrgern Vorgeschichte Posseß dem Herzog unschädlich sei. Rüth und Bürger zu Freiburg pro-testiren hinwieder, daß sie gemäß dem Abschied das Recht dargeschlagen haben. 2. In Betreff der besonder«!Begehren des Bischofs ist ihm entsprochen worden, und es soll denen, welche im Herbst hinreiten, auferlegtwerden, im Sinne seiner Anbringen zu verhandeln.
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Wern. 1535, 28. August.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nv. 252, S. 284.
I. Vor Näthen und Bürgern zu Bern erscheinen Gesandte von Genf— Claude Savoye (und Ami Porral)und eröffnen: 1. An die Kosten, welche die von Bern mit Botschaften gehabt, wollen sie fünfhundert Krommentrichten; sie bitten in Betreff der noch übrigen großen Summe das Beste zu thun; mittlerweile werde auchdiesfalls Genüge geleistet. 2. Man möge ihnen rathen, was sie vornehmen sollen, wenn die Zufuhr nickstgeöffnet werde; ihnen seien die Güter, auch das Besäen verboten. 3. Die zu Peney seien mit einem vomHerzog erhaltenen Brief den Bailli von Lyon angegangen, daß er die Genfer niederwerfe, was dieser abernicht thun wollte. (Dagegen) seien eine Meile vor Macon vier angefallen worden, von denen aber einigeentronnen, „Johann Philippe snn, ir gelt gnommen." Sie bitten, ihnen eine Botschaft nach Peney »u^wenn nöthig nach Macon zu vergönnen. 4. Endlich ersuchen sie um einen „trostlichen" Brief an kleine u>stgroße Näthe wegen der Bilder und überreichen den Proccß dessen, der gerichtet worden und derer, die iwchgefangen sind. Räthe und Burger beschließen: 1. Die fünfhundert Kronen wolle man annehmen, obivo)die Kosten sich dermalen weit höher belaufen; der Sekelmeister soll diesfalls Rechnung führen. 2. Den Genß'läwird ein Gesandter nach Peney und Macon bewilligt. „Hubelmann". 3. Nach Genf wird ein Trostbustgeschrieben. II. 1. Der savoyische Gesandte Fontanel bringt eine große Klage vor betreffend (das Verfahr^gegen die) Priester, Capellen, Kelche, Klosterfrauen, welches der Herzog nicht mehr dulden wolle; man «ustpdaran sein, daß der frühere Zustand hergestellt werde; nicht minder droht er wegen des von Cudrea ausLeib und Gut derer von Genf zu greifen. 2. Da die Antwort ans den letzten Vortrag der Gesandten venschoben worden, bis zur Ankunft der Antwort des Herzogs, und diese nun angelangt sei, so werde jene uu"gefordert. 3. Die von Bern mögen wohl ermessen, daß der Bund ihnen nützlicher sei, als das Bnrgn'ckst,von dem sie nur Kosten, Mühe und Arbeit haben. Näthe und Burg er erwiedern: 1. Wegen der Cape^und der Nonnen zu Genf haben sie früher geschrieben; seither habe man sich anders besonnen; die von Bern hu^unämlich in Genf nichts zu regieren. Dagegen «volle man mit den Gesandten von Genf reden, daß die Silbengeräthe des Herzogs nicht veräußert werden, damit sie diesfalls Red und Antwort geben können. Ebenfu^will man mit den genannten Gesandten reden, daß dein von Cudrea das Seinige verabfolgt werde. 2. N