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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1535.

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Chamblon uud hinwieder solche von Montagny und Grandsou tragen ihren Streit anbelangend ein Moos vor.Es wird erkennt: weil das Recht zu Grandsou angefangen und daselbst ein Urtheil erlassen worden ist unddie von Chamblon, Grandsou und Montagny Unterthanen beider Städte sind, so könne nicht nach Peterlingenzu gemeinen Tagen appellirt werden. Das Urtheil, welches die von Averdon daselbst erlangt haben, sei daherkraftlos und das von Grandsou in Kräften; doch mögen die von Averdon und Chamblon bis nächsten St. Mi-chelstag die Appellation nach Bern vollführen. I». Mahnung an Guillaume Warrant für Entrichtung von Lchen-zinsen. ». Jacques (von) Valtravers mag das Haus zu Grandsou auf der Hofstatt, die ihm die Barfüßer verkaufthaben, ausmachen, weil beide Vögte sagen, daß solches unschädlich sei. Ii.. Dem Meister Bon 10 Pfund aneinen Nock. I. Die Angelegenheit zwischen Heini Amiet, dein Ziegler, und denen von Montagny, wegen einereingeschlagenen Matte, wird an die mit dein neuen Vogt aufreitenden Boten gewiesen. »». Das Begehrender Ziegler um Preiserhöhung, ebenso wegen der Schankungen von Ziegeln an Arme, die übertriebenwerden, wird ans die Jahrrechnung in Freiburg verschoben. ». Der Vogt soll sich in Betreff der Röckeder Amtleute erkundigen, und wie es früher geübt worden, bei dem soll es bleiben. «. Die Boten wissen,was an Zehnten nachgelassen worden ist, nämlich dieSchätzung." K». Die mit dem neuen Vogt aufreckendenBoten sollen den Wald besichtigen, wegen dessen die von Fiez und Duvoisin im Recht gestanden sind. «K. Rech-nung von Hmls Reif, dein jungen Vogt zu Grandson. i. Rechnung von Peter Tübi, Vogt zu Grasburg.

Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Rathsbnch Nr. 53, <1. ä. 19. August, und Jnstruc-tionsbuch Nr. 2, k. 149.

SIS.

Areivmg. 1535, 25. und 26. August.

Katttonsarcl) v Freibnrg: NathSbuch Nr. 53.

I. (25. August). 1. Die Gesandten des Herzogs von Savoyen, Sebastian voll Montfaucon, Bischof zuLausanne, Ami de Gencve, Herr zu Lnllin, Collateral Milliet lind ... (sie) verlangeil im Namen des Herzogsvor dem Rathe zu Freiburg, daß für die endliche Austragung der gestern zwischen ihnen und verordnetenAnwälten derer von Freiburg in Betreff der Hut und Beschirmung des Gotteshauses Peterlingen gewaltetenVerhandlung eine andere Tagleistung angesetzt werde. Wird an den großen Rath gewiesen. 2. Der Bischofklagt über unziemliche Händel Einiger zu Lausanne gegen die Geistlichen; es sei zu besorgen, daß sie es denGenfern nachmachen, und bittet, daß man sie hievon abmahne und verschaffe, daß die frevelhaften, mnth-willigen Knaben gestraft werden. 3. Derselbe beschwert sich, daß ihm Seiteils des Landvogts von EchallensNeuerungen in Betreff des Zehntens von Marrens und Affens geschehen und bittet, zu verschaffe», daß erbei den frühern Uebereinkommen und Sprüchen verbleiben könne. 4. Ebenfalls bittet er, daß man in Betreffdes Jurtens bei denen im Thal sich verwende, daß sie ihm mit Rücksicht auf den Zehnten und sonst gebührendbegegnen. 5.Nüwrnng voll wegen der assignation vom landvogt zu Echallens ergangen." 6.Sin hus allsteund besunder den wasserrnns vom wyer zu besechen." 7.Den aplaß".

II. (26. August). 1. Vor Rüthen und Bürgern wiederholt der Herr von Lausannemit sinem bystand"im Namen des Herzogs den gestrigen Vortrag. Nachdem man den Handel und wie derselbe durch Boten