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August 1535.
bei dem Nechtsbot beider Städte gemäß ihrer Bünde und Burgrechte. 3. Die Schiedboten bitten aber noch-mals die Parteien, den Anstand wegen des Hochgerichts und wegen Kriegstetten, weil er so lange geruht hatund das Hochgericht nicht in Übung gewesen ist, auch jetzt noch ruhen zu lassen. 4. Sollte ihnen dieses nichtbelieben, so wollen sie doch, wie angezeigt, bis auf die nächste Tagleistung in Baden zuwarten; inzwischenwill man den Handel allseitig an die Obern bringen, in der Hoffnung, daß doch noch eine gütliche Verein-barung erzweckt werde, und es sollen zur Zeit die Parteien mit hinreichender Vollmacht erscheinen. DiesenAbschied nehmen die Anwälte beider Parteien an ihre Obern zu bringen.
ZR7.
Kens. 1535, 16. August.
Äantonsarchiv Genf: Rathsregister.
1. Vor snnn Nathe zu Genf eröffnet der Commissar von Bern, Anton Bischofs, seine Obern hätten ihnbeauftragt, zu erinnern, daß sie, um deuen von Genf zu dienen, viel Geld aufgewendet habe»; die Genferseien aber in keiner Weise besorgt, sie diesfalls zu entschädigen; seine Herren seien daher sehr ungehalten.2. Der Rath beschließt, man solle nnverweilt trachten, Geld zu erhalten. 3. Ein Brief des Gesandten derGenfer in Bern, Ami Porral, handelt von der gleichen Angelegenheit.
SR8
Htern. 1535, 23. bis 25. August.
Staatsarchiv Bern: JnstructionSbuch 0, k. 21. KantonSarchiv Freiburg: Muriner Abschiede 150.
Jahrrechnung der Städte Bern und Freibnrg für die Herrschaften Grandson und Grasburg.
Gesandte: Frei bürg. Hans Lanther, Sekelmeister; Jacob Rubella.
t». Arme Frauen und Wittwen von Uvonand bitten um Zinsnachlaß. Wer etwas schuldig ist, demwerden drei Köpf Korn nachgelassen, wer nichts schuldig ist, dem wird soviel gegeben; dazu den schwangernFrauen sechs Gros. I». Guillaume Chuat soll den Zins laut der Erkanntniß entrichten, v. Der Prädicantvon Hvonand klagt, daß Einige, die seiner Pfarre zinspstichtig sind, den Zins verweigern und ihn sogar be-drohen. Die Amtsleute sollen ihm Schutz gewähren und die Zinsschuldner zum Bezahlen anhalten. «R. Der-selbe eröffnet, daß Einige von Uvonand die Reformation von Bern, die sie angenommen, nicht halten wollen-Weil mit dein Mehr angenommen, soll sie gehalten werden, wie früher verabschiedet worden. «. Die fernere Be-schwerde des gleichen Prädicanten, daß die der Pfründe gehörenden Neubruchzehnten derselben entzogen werden,während er zeigen könne, daß sie der Cur gehören, und sein Antrag, den Commissar Lucas zu beauftragen,diesfalls eine Erläuterung zu geben, wird an die Jahrrechnung zu Freiburg verwiesen, il Die Beschwerdedes Prädicanten zu St. Aubin, daß ihm der halbe Zehnten zu Provence, der ihm doch früher von den Herrenvon Bern zugesprochen worden sei, nicht verabfolgt werde, wollen die Boten von Bern für begründet erklären;die von Freiburg aber nehmen sie auf Heimbringen in den Abschied. K. Abgeordnete von Averdon und