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August 1535.
hat er sich damit nicht zu befassen. » . Die Mehrheit der Orte will den Kauf um Kadelburg ohne Rechts'spruch nicht anerkennen, weil die Chorherren zum Verkauf keine Befugniß gehabt, und der Gras von Sulz,ungeachtet der Zusage seines Vogtes, daß er die Chorherren wegen 1—2 Monaten Verspätung nicht dränge»wolle, das Geld nicht mehr hat annehmen wollen. Heimzubringen, ob man den Grafen oder seinen Vogtcitiren und sich in ein Recht einlassen wolle. Auf die Anzeige, daß die Limmat und die Neuß zu sehrüberfachet werden, so daß der Schiffmeg nicht mehr offen stehe, wird Zürich beauftragt, die Limmat, Luceruund Zug aber die Neuß zu untersuchen, wie es von Alter her üblich gewesen sei. 4. Der Stadtvogt vo»Maienfeld begehrt Antwort wegen der zu errichtenden Brücke. Dagegen wird angezeigt, wie viel Schade»dieselbe bringen könnte; man weiß aber noch nicht, was die dahin abgeordneten Boten gehandelt haben. Hcimzwbringen und nachzufragen, um auf nächstem Tag Antwort zu gebe». ». Vogt Hasler stellt die Bitte, be>Zürich auszuwirken, daß es nach Abzug billiger Gerichtskosten das ihm von etlichen Buben gestohlene Gutherausgebe. Die Boten von Schwyz und Glarus unterstützen dieses Begehren, und die andern Orte schließe»sich an, da solches vor etlichen Jahren verabschiedet worden und in ihren Gebieten Gebrauch sei. xletzte Abschied betreffend die fünf Mütt Kernen für den Prädicanten zu Trüllikon wird bestätigt, mit de»'Vorbehalt, daß Zürich „ausbringe", (daß Nudolfingeu zu jener Pfarre gehöre); zugleich hat man es ernstlichgebeten, dem Hofmeister zu Dießenhofen Stadt und Land wieder zu öffnen, da der Landvogt ihn für seü»bösen Schwüre mit dein Thurm bestrafen soll. H». Bern ist der kürzlich abgeredete Kauf um Bibers»''»bewilligt worden, x. Die VII Orte stellen dem Boten von Zürich vor, daß man jetzt keinen andern Fähu»zu Koblenz finden könne als den Heini Läusi, daß das Fahr ein Lehen der VIII Orte sei und jährlich 5 G>rhein. abwerfe, der Rhein eine freie Landstraße sei, und die Kaufmannsgüter zu jeder Zeit gefertigt wer»'»müssen; man bitte deßhalb Zürich, wenn Läusi das Lehen wieder übernehme, ihn sahreu zu lassen, wo "mit Leib und Gut sicher wäre; wenn es aber besondere Gerechtigkeiten besitze, so möge es solche auf »'»'nächsten Tage darlegen, da man ohne Recht nicht nachgeben könnte, z. Die von Bern sollen denen vo»Hallwyl schreiben, daß sie die Ihrigen von Seengen anhalten, dein Pfarrer zu Sarmenstorf den kleinen Zehw»und jährlich einen Gulden auszurichten. 5,. Nachdem in Betreff des Anstandes wegen Kriegstetten der -»öin Burgdorf erfolglos abgelaufen ist, ersuchen die Boten der eilf Orte die von Bern dringend, an ihre Herr'»zu bringen, daß diese auf Errichtung eines Hochgerichtes in Kriegstetten (Mühlidorf) gütlich verzichten o»>doch zuvor das Recht ergehen lassen. Die Boten (von Solothurn) wollen eingedenk sein, daß der Au»»»»»Amberg von Schwyz eine Schrift („Zedeli") vorgewiesen hat, wonach das Gotteshaus Kienberg dem GottGHaus Einsiedel» jährlich ein Pfund Haller entrichten solle; das habe der Junker von Heidegg „angegeben" »»es finde sich auch im Urbar. Die Boteu mögen dieses an ihre Herren bringen und auf dem nächstenAntwort geben, ob man anerkenne, den genannten Betrag zu entrichten.
Im Zürcher Abschied fehlt Ii; im Berncr Ii—<1, 8, 4; im Basler Ii—<1, Ii, i» und allesim Freiburger I»—<1, n und alles Übrige; im Solothurner zr—4, I, Ii, in und alles Übrige; imhauser I» <I, » und alles Übrige; Ii ist daselbst durchgestrichen; ii—x aus dem Zürcher; ^ und 6 »dem Berner; »u, aus dem Solothurner; >v auch im Berner.
Zu v. Der Lucerner Abschied hat hiezu drei Beilagen: 1. Schreiben von Lucern an die vier ^Orte; sodann als Vorschläge zu solchen von den andern Orten, 2. ein Schreiben an Statthalter,und Räthe der oberösterreichischcn Lande, und 3. ein entsprechendes an röm. kön. Majestät, — allescepte, crstercs von Huber, letztere von einer Hand, die sonst in den Abschieden nirgends erscheint; D»