gZß August 1535.
au (Autou) Bischofs schreiben, wie im Missivenbuch; beiuebeus des Herzogs Autivort erwarten. IV. Den(vor Rath und Burger erschieneneu) Gesandten des Herzogs sollen die von Genf gekommenen Klagen eröffnetund sie aufmerksam gemacht werden, der Herzog möge dazu thun, daß denselben abgeholfen werde, ansonst seiman veranlaßt, ihm den Bund herauszugeben.
Zu III, 2. Die angedeutete Missivc an Bischofs vom 11. Augnst geht dahin: Sein und derer vonGenf Schreiben und den mündlichen Vortrag ihres Gesandten habe man heute vernommen; ebenso die Ant-wort derer zu Peney. Da nun der Gesandte von Genf unter Andern» Hülfe und Entschüttung verlange,aber kein Geld vorhanden sei, solle Bischoff den Genfern sagen, daß denen zu Bern, nach so vieler Müheund Arbeit und da doch kein Geld herausgeschickt werde, nicht gelegen sei, ohne Geld, in eigenen Kosten aus-zuziehen, sondern man halte sich diesfalls buchstäblich an das Burgrecht. Wenn die zu Genf dieses auchihrerseits zu erfüllen bereit seien, so mögen sie solches berichten, wodaun man sich weiter entschließen wolle.
St.A. Bern: Deutsch Missivenbuch v, S. M7.
Zu IV. 1) Dem Gesandten des Herzogs von Savoyen, Fontane!, wird folgende Antwort (auf denVortrag vom 3. August?) gegeben: Da der Herzog geschrieben und sein Gesandter, Ecuyer Piochet, vorgetragenhabe, der Herzog habe ein Mandat erlassen, daß jedermann frei und sicher in seinen Landen wandeln könne,welches Mandat man selbst gesehen habe, habe man geglaubt, es werde diesem nachgekommen. Nun sei dasGegentheil der Fall, indem dieser Tage die von Peney zwei Kaufmänner von Nürnberg zu Bernex beiSt. Julien überfallen und, wenn diese sich nicht so stark gewehrt hätte», daß sie entfliehen mochten, an Leibund Gut beschädigt hätten; solche Angriffe lassen des Herzogs Vögte gewähren. Schärfer als zuvor werdedenen von Genf die Zufuhr der Lebensmitel abgeschnitten. Einige von Genf haben Güter in des HerzogsLand; da fahren nun die von Peney zu und verbieten den Bauleuten bei Leib und Gut das Korn zu dresche»oder etwas nach Genf zu führen; Dieses solle der Gesandte des Herzogs seinein „Mitgescllen", dem Piochet,anzeigen und beide den Herzog berichten, daß er solches unverzüglich abstelle. Die von Bern können solchesnicht länger leiden; werde nicht Abhülfe gewährt, so seien sie veranlaßt, dein Herzog den Bundesbrief heraus-zugeben und zu schauen, was weiter in der Sache zu thun sei; denn da der Herzog bisher in keiner Weiseentsprochen habe, so müsse man annehmen, daß er nicht gewillt sei, die Bünde zu halten.
St. A. Bern: JnsiructionSbuch 0, k. IS.
2) (13. August.) Die savoyischen Boten tragen dem Rath zu Bern eine weitläufige Entschuldigung i»Betreff der ihnen eröffneten Klage vor. Der Rath läßt es bei dein vorgestrigen Beschlüsse verbleiben.
St. A. Bern: Nathsbuch Nr. 852, S. 251.
SI4.
Lucern (?). 1535, 11. August.
Tagleistung der VII katholischen Orte.
Die nachfolgende Missive deutet auf Confcrenzen der VII Orte sowohl vom 11. August als auch von V3. September dieses Jahres, ohne daß wir für die eine oder andere weitere Anhaltspunkte gefunden Hütte»'
1535, 3. September, Mailand. Cardinal Caracciolus (kaiserl. Gesandter) an die jetzt auf einen Tagnach Lucern einberufenen (»oonvoontis«) Gesandten der VII katholischen Orte. Er habe das Schreiben derVII Orte vom 11. August gelesen und darübcrhin verstanden, was in ihrem Namen der Oberst de J»s»^vorgebracht habe. Er (Caracciolus) trage zu den katholischen Orten die größte Znneigung und ihr WAsiliege ihm besonders am Herzen. Wie er schon dem de Insul« erklärt, könne er auch jetzt wiederholen, das,das kaiserliche Hülfsgcld für den Fall bereit liege, daß die Orte der Religion wegen bedroht würden (»laoos-oiti kuorint«). Auch von Seite des heil. Vaters sei zu demselben BeHufe ein Depositum vorhanden,
übrigens de Jnsula weiter berichten möge. St. A. Lucern: A. Religionshändel (Original.)