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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1535.

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habe sich unterstanden, Edelfraucn daraus zu verjagen u. s. ,v. 6. Wenn die von Genf klagen, so könnteman sich viel billiger über sie beschweren; sie haben auf des Herzogs Land Hänser geplündert, Weiber ge-schlagen, u. s. w. Man sei vor Peney geritten und habe mit denen, die dort sind (inen") geredet, daß siedie von Bern (M. H.") bitten, ihnen Geleit zu geben, herzukommen und ihre Anliegen zu klagen, u. s. w.(Einiges Unklare). II. Der Gesandte von Genf schildert 1. die Proviantsperrc, die seit der Heimreise der Ge-sandten geübt werde; wie ferner Leute gefangen genommen, geplündert und nach Peney geführt werden.2. In einer Citation, in welcher Zwölf von Genf nach Camerach vorgeladen werden und die an der Drance-brücke angeschlagen worden sei, nenne der Herzog Genf das Seinige. III. Beide Vorträge werden an dieBürger gewiesen.

IV. (3. August). Vor diesen miederholen beide Parteien ihr Anbringen. V. Es wird beschlossen: 1. Manwolle die Antwort vom Herzog, von Genf und von Peney erwarten. 2. Den Gesandten des Herzogs werdendie Klagen des Gesandten von Genf mitgetheilt.

Die Redaction des Originals ist zum großen Theil flüchtige Minute, deutsch, aber mit französischen

Worten durchflochten.

SIT

Ireivmg. 1535, 2. und 5. August.

Kantonsarchiv Freibnrg: Nathsbuch Nr. 53.

I (2 August) Vor dein Nathe zu Freiburg erklären Anwälte des Herzogs von Savoyen der Herrzu Lausanne' der Herr von Lullin, der de la Motte - dieser habevermerkt", was in Betreff von Peu-lingen vorgegangen sei; er meine, der Schirm gehöre ihn:, als den: Oberherrn, wolle aber zu einer frennd-ichen Untersuchung handbieten; Alles zum Schutze der Kirche und der christlichen Religion. Die Angelegen-heit wird an den großen Rath gewiesen.

II (5 August) Räthe und Bürger antworten dem Herrn zu Lausanne und dem Landvogt daselbst,u.an wolle in Betreff von Peulingen einen freundlichen Tag auf Sonntag vor Bartholomü (22. August) inFreiburg halten.

Z1Z

Wern. 1535, 11. August.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr, »ss, S, StS,

I Vor Rüthen und Bürgern zu Bern bitten (nichtgenannte) Gesandte von Zürich für Hans Meyer,der zu' Schenrkem" (Uerkheim?) gefangen worden sei. II. Der Gesandte von Genf (Ami Porral) erscheintund berichtet daß die von Peney einen Genfer, Namens Meister Anton, einen Krämer, geviertheilt haben;die Genfer können sich nicht länger als noch vierzehn Tage halten; er bittet daher um Hülfe und Entschüttung.Daneben werden Briefe von Genf und Peney verlesen. III. Rüth und Burger beschließen: 1. Hans Meyerwird seinen Brüdern und Freunden geschenkt, soll aber alle Kosten abtragen, Urfehde schwören, Stadt undLand auf immer meiden und Tröstung geben, daß er zu Recht stehen wolle. 2. In Betreff Genfs soll man