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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Juli 1535.

eine Kuh brachte, die er um 20 Florin verkaufte. Als er aber über die Arvebrücke (»pout ck'aluo») ge-kommen, wurde er vom Castellan von Ternier angehalten und um 20 Florin gebüßt. Andere Lebens-mittel, wie Kase, Milch u. s. iv. hat man nicht, außer ivas in den Scheunen und Häusern vorhanden ist,oder zu Nacht auf der Straße la Franchise eingeführt wird. Aus allem dem ergebe sich, daß die veröffent-lichten Erlasse nicht beobachtet werden. Man sei solcher Art in großer Roth und bitte die Gesandten ihre Obernzu vermögen, daß sie zur Ehre Gottes uud aus Nächstenliebe denen von Genf zu Hülfe kommen. Da dnsvorgehen wer von langer nicht zu ertragen sei, so bitte man um eine schriftliche Antwort, die Z»keinen Ei.iwe..dunge.i Anlaß biete. 3. Der Rath schickt mit den genannten Gesandte.: Claude Beruard nachBern, den dortigen Gesandten Porral besser zu unterrichten.

reaistc?uu^üu.mm?s/.7.° K. Ge.i f- Rathsregister: die Antwort der Genfer in 2, welche das Raths-

svs.

SotoHurn. 1535, 19. Juli (Montag vor Mariä Magdalenä).

Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Abschiede aa, S. l. Kaiitonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. SO.

Gesandte: Bern. Venner Pastor; Crispinus Fischer.

t». Die genannten Boten eröffnen vor dem Rath von Solothurn, die Roggenbach und ihre Rothaften hätten betreffend ihre Klage, daß einige Burger von Solothurn sie zuwider dein geschlosst^'Vertrag an der Ehre gekränkt haben, an gemeine Eidgenossen schreiben wollen. Nun aber hätten ^von Bern aus Neigung zu Frieden und Ruhe begehrt, diesen Span gütlich zu belegen, iveil es bewsei, solches unter beiden Städten selbst auszumachen, als unter Andere kommen zu lassen. Der ^von Solothurn verdankt das Anerbieten Berns und erwiedert, man habe die Beklagten verhört unddaß die Sache sich nicht so verhalte, wie angegeben worden sei; auch wissen die Boten selbst, wie die ^treffenden Rathsfreunde sich verantwortet haben. Bcnanntlich: 1. werde Sekelmeister Mannsleib beklagt,er über einen, der von Solothurn nach Basel gezogen und diesfalls seinen Abschied verlangte (mauAugustin Trutwyn) gesagt habe, wenn man ihm einen Brief gebe, müsse man melden, daß er einer

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denen sei, die die Stadt Solothurn verrathen wollten. Der Sekelmeister aber sei nur geständig,haben, man müsse in den Brief stellen, daß er Alles das gethan und gehalten, ivas en ewidrig gewesen, aber von einem Veräther oder den Roggcnbach habe er nicht» erwa)N, wofür ^ dieauf den gesessenen Rath beziehe, vor dein die Sache aufgelaufen sei. 2. Von Haus Doben W ^Rossenbach selbst nicht, daß er sie in seiner Rede genannt habe, und wenn er als Bote etwas mi ^beuten geredet habe, gehe das jene nichts an. Übrigens stelle der Beklagte ebenfall» in ^ geg^

ausgedrückt zuhaben, wie die Klage melde, und fordere den zu kennen, der solches vorgegeben ha e,^den er sich gehörig verantworten werde. 3. Michaeli Uli wolle die in der Klage enthaltenen ^ ^

gebraucht haben, es werde auch diesfalls kein Beweis erbracht werden. 4. Von Hans Gugger 'w ^Noggenbach unrichtig, daß er das Eingeklagte nicht eingestanden habe; sein Bekenntniß stimme nu