Juli 1535.
uberein; er habe nämlich den Bruder der Roggenbach, Leonhard, befragt, warum ihn jene so hassen und anund Leben bedrohen; und als Leonhard es zu wissen verneinte, habe Gugger gesagt, es sei über ihnAusgegeben worden, er habe die Roggenbach Kötzer gescholten; das sei nicht wahr, wohl aber habe er sie^rräther genannt. Diese Worte seien nun zwar vor allem Vertrag gebraucht worden und somit in Folge^ letztern abgcthan; nichts desto weniger habe man den Betreffenden mit Worten ernstlich bestraft und ins^ffangniß gelegt, was genug sein sollte. 5. Den Kaspar Hafner iverde man berufen und wenn es sich zeige,uß er die betreffenden Worte nach Abschluß des Vertrages geredet habe, iverde er ebenfalls gebührend be-ruft werden. Anderseits sei den Obern von Solothurn zu Biel und anderswo Vieles begegnet; so namentlich^ sie letzthin ihren Venner und den gemeinen Mann zu Bern hatten, habe Hans Noggenbach vor der Her-^'ge vor vielen Leuten die Herren von Solothurn eine faule, nichtsnutzige Obrigkeit gescholten, und auf die^uge des Venners, wen er meine, gesagt, es seien Alle nichts; nebst Andern?. Mai? bitte daher die von^rn, die Noggenbach und ihren Anhang zu vermögen, die von Solothurn in Ruhe zu lassei?, wie man auch^ui, wem? den? Vertrage zuwider gegen jene gehandelt werden sollte, ernste Strafe verhängen werde. DaNoggenbach den? Vertrage gröblich entgegenhandeln und insbesondere zweien oder dreien des Rothes ge-ilst habei?, sie ab den Rossel? zu schlage,?, wo sie dieselbe,? treffe,? würden, so könne man ihnen dermalen^er Stadt noch Land öffnen; wenn sie sich aber geziemend und gut verhalten, werde man vielleicht das^ gegm sie thun, andernfalls aber müßte es bei den? letzten Schreiben und Erbieten sein Bewendeni». Den Gut Jäki, betreffend das Hofgericht zu Dettingen, werde man berufen und zu bereden suchen,er von seinen? Rechtsstreit abstehe; wenn nicht, werde man denen von Bern berichten.
Der Abschied ist unterzeichnet von Hertwig, Stadtschrciber zu Solothurn.
SV«.
Kiissenöerg. 1535, 27. Juli.
Verhandlung einer Gesandtschaft von Zürich zwischen Schaffhausen und dem Grafen Rudolf von Sulz.
Außer was der Abschied von? 8. Juni uu andeutet kann nur folgende, freilich wenig bedeutende, Missive"»geführt werden:
1535, 24. Juli (Samstag nach Margaretha). Zürich an Schaffhausen. Gemäß dem auf der letztenJahrrechnung erthcilten Abschied sei Zürich beauftragt worden, in? Namen der XII Orte den Span zwischendenen von Schaffhausen und dem Grafen von Sulz zu vermitteln zu trachten, falls der Graf auf eine Ver-mittlung einzutreten geneigt sei. Da nun der Graf sich diesfalls sehr willfährig erzeige, so mögen die von Schaff-hausen ihre Bolschaft ans künftigen Dienstag (27. Juli), mit den nöthigcn Gewahrsamen versehen, in Küßen-berg haben, wo der Graf sich gegenwärtig befinde lind eine Abordnung derer von Zürich auch eintreffen werde.
A. A. Schafshausen! Correspondcnz.